Vorhersehbarer eigenbedarf

Hallo,
wohne seit 3 Jahren mit meinem Mann und zwei
Kindern in einer 4 Zimmer wohnung. Wir wohnen im 1. Stock. im EG wohnt die Vermieterin(67 jahre) mit Ehemann(72 Jahre),im Dachgeschoß wohnt der Sohn der Vermieterin ( 40 Jahre alt) der zurückgeblieben ist. Nach einem Jahr Wohndauer bekamen wir unsere
Stromrechnung,die uns sehr wundern lies,wir hatten 1300 Euro Nachzahlung. Uns war klar das hier etwas nicht stimmt, und redeten mit unserer
Vermieterin, die gleich sehr laut und böse wurde.
Wir hatten zu dieser Zeit,auch erhebliche Mängel
in der Wohnung. Wir sprachen unsere Vermieterin darauf mehrmals an, aber Sie drohte uns gleich,
mit dem Satz : ihr könnt ja ausziehen wenn euch was nicht passt. Daraufhin liesen wir nach knapp zwei Jahren Wohndauer
vom Mieterbund ein Schreiben an die Vermieterin
schicken und baten um Mängelbeseitigung. 3 Tage nach unserer Mängelrüge kam die Eigenbdarfskündigung von unserer Vermieterin.
Sie begründete es damit,ihr Ehemann sei ein Pflegefall,es fällt ihr schwer Ihn zu betreuen,und sie benötigt die Wohnung für Ihre Tochter samt Familie, da Ihre Tochter Ihr dann bei der Pflege helfen kann. Der Sohn der noch mit im Haus wohnt kann nicht bei der Pflege Helfen,weil er körperlich nicht belastbar ist.
Schon vor unserem Einzug erfuhren wir von unserer Vermieterin daß ihr Ehemann ein Pflegefall ist,was Sie jetzt auch in einem Anwaltsbrief zugegeben hat. Meine Frage:der Ehemann war schon vor Mietvertagsabschluss ein Pflegefall,Eigenbedarf war unserer Meinung nach vorhersehbar, und die Kündigung kam 3 Tage nach einer Mängelrüge? was meint Ihr dazu?
Wir sind mit dem ganzen vor Gericht, wollen aber mal andere Meinungen hören.

Hallo,

zurückgeblieben ist. Nach einem Jahr Wohndauer bekamen wir
unsere
Stromrechnung,die uns sehr wundern lies,wir hatten 1300 Euro
Nachzahlung.

Hat man einen eigenen Zähler?
Dann kann man alle Verbraucher in der eigenen Wohnung versuchsweise abschalten und sieht, ob der Zähler trotzdem läuft.
Läuft er, hängt noch ein anderer mit dran.
Im übrigen wird dein Artikel gelöscht, da in ich/wir- Form geschrieben
wurde.

Gruß:
Manni

FAQ:1129
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Hallo,
ja, es gibt einen eigenen Zähler,es gibt beweise daß der Vermieter
mit dranhängt. Vielen dank für die Antwort.