Vorholzeit?

Guten Tag zusammen.

Jemand arbeitet seit 2006 39 Wochenstunden laut Arbeitsvertrag und bekam dafür einen im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn.

Der Arbeitsvertrag wurde vor zwei Jahren geändert und die Arbeitszeit auf nunmehr 37,5 Stunden festgelegt. In dem Vertrag steht nichts über eine geänderte Endgeltzahlung, nur, daß ab dem 1.1.2008 sich die Arbeitszeit reduziert. Arbeitnehmer freute sich über die vermeintliche Lohnerhöhung durch reduzierte reguläre Arbeitszeit.

Der Arbeitnehmer arbeitete weiter mehr als 40 Wochenstunden im Monat, sah jetzt erstmals konzentriert seine Abrechnungen der letzen Jahre durch und stellt fest, daß wie immer nur die über die 39. Stunde hinausgehende Arbeitszeit als Überstunde bezahlt wurde.

Stattdessen wurden anderthalb Stunden wöchentlich in einer Tabelle als „Vorholzeit“ summiert, aber in den vergangenen beiden Jahren reel nie mit Freizeit, Feiertagen verrechnet oder ausbezahlt.

Meine Frage: Was hat es mit dieser sogenannten „Vorholzeit“ auf sich?
Ist das ein zweites „Überstundenkonto“, das irgendwann abgefeiert oder ausbezahlt wird? Verfällt es nach einiger Zeit?

für Hinweise dankt
orangegestreift

Hi!
Da kann der AN doch einfach mal beim AG nachfragen!