Hallo liebe Experten,
mein letzter Wissensstand war der, dass der Vorjahresurlaub bis 31.03. des Folgejahres genommen werden muss, sonst verfällt er.
Allerdings habe ich gerade vor kurzem gehört, dass das nicht mehr gilt.
Kennt einer von euch das aktuelle Recht? Evtl. mit Rechtsquelle?
Viele Grüße
knowledge
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
Kennt einer von euch das aktuelle Recht? Evtl. mit
Rechtsquelle?
Bundesurlaubsgesetz
http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=B…
Ich würde allerdings auf jeden Fall noch einen möglicherweise geltenden Tarifvertrag, sowie den aktuellen Arbeitsvertrag und die geltenden Betriebsvereinbarungen zu Rate ziehen.
Gruß
Stefan
Hallo liebe Experten,
Hallo,
Allerdings habe ich gerade vor kurzem gehört, dass das nicht
mehr gilt.
Du meinst wohl das Urteil des EuGH von 2009:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
Allerdings gilt dies unstrittig nur für den gesetzlichen Teil des Urlaubs ( 4 Wochen)
Viele Grüße
knowledge
&Tschüß
Wolfgang