mal eine hypothetische Frage, wäre es eine echte, hätte ich mit Sicherheit einen Anwalt, der mir das erläutern würde:
Vor einiger Zeit hatte mal jemand gegen mich wegen angeblicher Geschäftsschädigung geklagt. Ich kann mich noch erinnern, dass ich das Gericht im Voraus bezahlen musste, ebenso meinen Anwalt. Das Verfahren wurde eingestellt und ich habe das Geld zurückbekommen.
Doch jetzt stelle ich mir die Frage, was wäre bei einem Streitwert von 100 Millionen DM gewesen? Die Kosten dafür hätten wohl fast jeden von uns hier in die Pleite getrieben.
Nun also meine Frage: muss man, wenn jemand anders gegen einen klagt, immer die Kosten vorstrecken? Was passiert, wenn man das Geld nicht hat, oder nur unter wirtschaftlichen Einbußen (z.B. Aktien in ungünstigem Augenblick verkaufen) an das Geld rankommt?
den Gerichtskostenvorschuß zahlt im Zivilprozeß nur der, der die Klage einreicht. Eine Abrechnung der Gerichtskosten erfolgt dann nach Beendigung des Rechtsstreits.
Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten darf der RA lediglich einen „angemessenen“ Vorschuß fordern. Dabei kann man sich natürlich darüber streiten, was „angemessen“ bedeutet.
Grüße von Viola
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den Gerichtskostenvorschuß zahlt im Zivilprozeß nur der, der
die Klage einreicht. Eine Abrechnung der Gerichtskosten
erfolgt dann nach Beendigung des Rechtsstreits.
Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten darf der RA lediglich
einen „angemessenen“ Vorschuß fordern. Dabei kann man sich
natürlich darüber streiten, was „angemessen“ bedeutet.
also täuscht mich offenbar mein Gedächstnis, dass ich damals auch Gerichtskosten vorschießen musste? Eigentlich war ich mir recht sicher, dass dem so war, aber mag sein.
also täuscht mich offenbar mein Gedächstnis, dass ich damals
auch Gerichtskosten vorschießen musste? Eigentlich war ich mir
recht sicher, dass dem so war, aber mag sein.
Nein, es täuscht nicht. Das Gericht kann Kostenvorschüsse (z.B. für Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen) von den Parteien einholen.