Hallo Helmut!
Ich habe grad starke Probleme mit einer angemieteten Gewerbefläche (Club)! Laut Vertrag verlangt er 50% der Miete in Vorkasse und den Rest am Abend.
Da aber viele Vertragsvereinbarung seinerseits nicht eingehalten wurden und auch der Club in einem desolaten Zustand am Abend der Anmietung war, wurde mir schon dazu geraten die Miete zu mindern…
Jetzt mal meine Frage(n):
- Darf er rein rechtlich überhautp Miete in VK verlangen?
- Kann ich mich schützen indem ich bezugnehmend auf die Vorkommnisse weitere Vorkasse verweigere?
- Gibt es bei Gewerbeflächen auch eine Mietminderung wenn z.B. nicht die ganze Technik da ist oder die Waschräume dreckig sind?
Wäre toll wenn du mir beim ein oder anderen Punkt helfen könntest!
Hallo Elsa,
Zu 1.
Wenn ich das richtig verstehe,wird da ein Clubraum tageweise gemietet.
Ich denke schon, dass der Vermieter berechtigt ist, bei der Bestellung der Clubanlage 50 % Vorkasse zu verlangen. Es ist für den Vermieter eine Sicherheit, fall die Clubanlage plötzlich doch nicht genutzt wird und er sie für Euch freigehalten hat.
Zu 2. und 3.
Normalerweise muss doch der Vormieter die Räumlichkeiten nach Gebrauch reinigen. Wird da vom Vermieter nicht kontrolliert? Seid Ihr gezwungen, diese Räumlickeiten unbedingt zu nutzen, auch wenn sie nicht in vertragsgemässem Zustand sind? Müsst Ihr dann die Räumlichkeiten vorher selbst reinigen, und hinterher wieder? Welche Technik ist nicht da, die eigentlich da sein müsste?
Da sind schon noch ein paar Fragen offen, deren Beantwortung für eine hilfreiche Antwort wichtig wären.
Normalerweise würde ich einen angemessenen Mietanteil in Abzug bringen, wenn das Mietobjekt nicht in vertragsgemässem Zustand ist bzw. vorher ich selbst noch zusätzliche Aufwendungen hätte. Da ist natürlich die Frage, ob sich der Vermieter darauf einlässt. Auch wegen der Vorkasse.
Tut mir leid, aber mit dem jetzigen Wissen kann ich im Moment nicht hilfreicher sein.
Viele Grüße
Helmut