Ich mußte wegen gescheiterter Existenzgründung Antrag auf Insolvenzverfahren stellen, der wohl in einem gerichtlichen Vergleich endet. Mein Energieversorger verlangt nun von mir Vorkasse, d.h. ich habe einen Zähler installiert der mir täglich einen Fixbetrag abzieht und den ich regelmäßig aufladen muß. Da meine Frau und ich berufstätig sind bedeutet daß mitunter, daß sich einer von uns Urlaub holen muß um „Strom zu kaufen“ (wir arbeiten beide bis mindestens 18.00 Uhr). Wir haben beide geregelte Einkommen. Jetzt haben wir uns beim „Stromkaufen“ um DM 10,00 verrechnet und sitzen über Weihnachten mit unseren beiden Kleinkindern ohne Heizung, Licht und Kochmöglichkeit da. Geld haben wir genug im Haus, aber keinen der uns Strom verkauft. Meine Frage: Ist diese Vorkasse gerechtfertigt ? Muß ich nicht zumindest einen Rabatt bekommen, weil ich doch Vorkasse leiste ? Muß sich der Energieversorger nicht zuerst über unsere Einkunftssituation informieren, bevor er solche Schritte einleitet ? Ich mußte übrigens die Umrüstungskosten von Normalzähler auf Kassiergerät in voller Höhe tragen; geht das überhaupt ?
Ob die EVU hier so handeln darf, kannst ggf. über einen Verbraucherverband abklären lassen. Unabhängig davon solltest einmal mit einer Schuldnerberatung reden (bei der Gemeinde ggf. beim Landratsamt angesiedelt). Die könnten nämlich ggf. mit der EVU eine Regelung aushandeln, zu der du ggf. gefühlsmäßig nicht in der Lage bist (wegen eigener Wut im Bauch!)
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Danke für deine Antwort ! Ich hab jetzt einfach den Stromliefervertrag gekündigt und bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Der sah keine Probleme. Da dieses Vorkassiergerät nur beim Strom funktioniert ( für Gas und Wasser wurde einfach täglich eine Pauschale abgebucht ) muß das Ding nun eh raus. Heute erhalte ich eine Anfrage, warum ich denn gekündigt habe …