Vorkasse für Heizöltankbefüllung

Wir sind vor Kurzem in ein Mietshaus gezogen und sollen nun die Befüllung der Heizöltanks im Voraus bezahlen. Ist das rechtens? Der Vorschlag beim Auszug den jetzigen Füllstand wieder herzustellen wurde vom Privatvermieter abgelehnt. Wie soll ich mich verhalten?
DANKE für eure Hilfe.

Hallo janeric2009,

ob das rechtens ist kann ich leider nicht beantworten, das fällt in den Fachbereich Mietrecht.

Jedenfalls ist es seltsam. Normalerweise wird eine Abschlagszahlung vereinbart. Der Ausgleich der Differenz zum tatsächlichen Jahresverbrauch findet einmal jährlich statt. Dass Mieter in Vorleistung treten sollen, finde ich persönlich sehr ungewöhnlich.

Es lohnt sich sicher mal den Mieterverein oder einen befreundeten Anwalt zu befragen.

Die Basics zum Thema findet Ihr hier.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenabrechnung

grüße
www.comoil.de

Hallo Jan Eric,

ist es ein Mietshaus mit mehreren Parteien oer ein Einzelhaus das angemietet wurde?
Wenn es ein Mietshaus mit mehreren Parteien ist, ist der meiner Meinung nach der Vermieter verantwortlich für die Heizölbevorratung und die Heizkosten sind dann über die Nebenabrechnung des Mietvertrages abzurechnen. Wenn es sich dabei um ein einzelnes Haus handelt, das man angemietet hat kümmert man sich eigentlich selber um die Heizölbestellung. Man kann dann seinen Lieferanten selber wählen und zahlt dann auch die Heizölrechnung, Heizkosten werden dann nicht über die Nebenkosten abgerechnet. Wie man sich vor Bezug des Einzelhauses mit dem Vermieter einig, wegen des Anfangbestandes im Tank und nachher beim Auszug, da muß dann ein separate Lösung gefunden werden.
Alles andere wäre für mich untypisch. Sonst doch noch mal beim Mieterschutzbund in Hamburg anrufen, Rufnr. habe ich leider nicht, bekommt man aber über die Auskunft. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß Kerstin