Hallo zusammen! Wir bewohnen in einen Zweifamilienhaus das 1.OG und das DG; ebenso ist der Garten mitvermietet; die EG-Wohnung ist derzeit unbewohnt.
Die Besitzer wollen das Haus nun verkaufen und haben uns ein Kaufangebot gemacht und zur Annahme eine Frist gesetzt. Gleichzeitig wurde das Haus auch in Inseraten zum Kauf angeboten, jedoch ohne Nennung eines Kaufpreises.
Besteht für uns als derzeitige Mieter ein Vorkaufsrecht? Was ist zu beachten? Erlischt dieses Recht, wenn die gesetzte -recht kurze Frist- verstrichen ist?
Kann uns der jetzige Vermieter kündigen, weil er das Haus verkaufen möchte und dann bessere Chancen sieht?
Wir haben desweiteren die ganzen letzten Jahre (7 Jahre) den Garten alleine genutzt und sind auch für die Kosten alleine aufgekommen (Bewässerung, Pflanzen usw.) Der Garten war bei unserem Einzug in einem desolaten Zustand und wurde von uns umgestaltet.
Sind wir berechtigt, bei einem etwaigen Auszug, den Garten wieder in den Zustand zu versetzen, wie er sich vor unserem Einzug befand (Entfernung der von uns bezahlten Pflanzen, Sträucher u.a.??).
Wer kann uns mit Informationen versorgen; wir sind für jede Hilfe dankbar.
das hatten wir doch schon vor 8 Tagen hier im Forum.
Seid Ihr noch nicht weiter gekommen?
Die Frist sollte doch bis Mitte Jannuar sein, das ist dann nur noch eine Woche. Wißt Ihr denn ob ihr das Haus jetzt kaufen wollt?
Allgemein wird er ein vermietetes Haus vermutlich schlechter los als unvermietet. Er würde es vermutlich lieber sehen wenn ihr auszieht, oder er findet einen Käufer dem die zusätzlichen Mieteinnahmen gefallen. Ein Mieter der 7 jahre lang seine Miete bezahlt hat und sich auch noch ums Haus kümmert ist gerne gesehen. Da gibt es viele Möglichkeiten. Außerdem sind 15 Jahre Restlaufzeit des Erbpachtvertrages nicht viel, der Erbzins wird danach mit Sicherheit erheblich ansteigen.
Ich habe auch in einer Mietwohnung gelebt, das Haus wurde verkauft.
Einen Einfluss auf den Mietvertrag hatte das erstmal nicht.
Man hatte dann eben einen anderen Vermieter.
Vielleicht läßt er sich ja auf ein Einspruchrecht ein - nach den Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten habt ihr eine Woche Zeit um die Vereinbarungen zu übernehmen. Ob das allerdings ohne Absicherung im Grundbuch rechtlichen Bestand ist fraglich.
Finanzielle Einlagen, an einem Haus das einem nicht gehört, sollte man abklären bevor man sie tätigt.
Z.B. der Garten sieht furchtbar aus, für die neuen Blumen und die Arbeit würde ich gerne nächsten Monat 200 Euro weniger Miete überweisen. Solange Ihr da wohnt gibt es diese Möglichkeit ja noch.
grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Verkauf ausgeschlossen.
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, Eigenbedarf (auch Familienangehörige), oder Hinderung an angemesser wirtschaftlicher Verwertung besteht.
Die Kündigung aufgrund Hinderung an angemessener Verwertung beim Verkauf ist nur möglich, wenn der Vermieter nachweislich bei leerstehenden Whg. einen höheren Erlös generieren kann und er den höheren Betrag auch wirklich braucht (unumgänglich) um z.B. andere Schulden zu tilgen.
Demnach ist die Kdg. nicht mgl. , wenn nur ein höherer Gewinn erzielt werden soll/ könnte.
Gruss Steve
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Finanzielle Einlagen, an einem Haus das einem nicht gehört,
sollte man abklären bevor man sie tätigt.
Z.B. der Garten sieht furchtbar aus, für die neuen Blumen und
die Arbeit würde ich gerne nächsten Monat 200 Euro weniger
Miete überweisen. Solange Ihr da wohnt gibt es diese
Möglichkeit ja noch.
Schön, wie der Vermieter wieder für etwas aufkommen soll, was er evtl. gar nicht will. Hat er den Mietern aufgezwungen, eigene Pflanzen anzuschleppen ? Nein !
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn der Mieter seine
Pflichten schuldhaft verletzt hat, Eigenbedarf (auch
Familienangehörige), oder Hinderung an angemesser
wirtschaftlicher Verwertung besteht.
Das würde übrigens passieren, wenn man wie Thomas weiter unten beschrieb, die Miete pauschal kürzen würde. Bei mehr als 2 Monatsmieten Rückstand gibt’s (zurecht) eine fristlose Kündigung.
Schön, wie der Vermieter wieder für etwas aufkommen soll, was
er evtl. gar nicht will. Hat er den Mietern aufgezwungen,
eigene Pflanzen anzuschleppen ? Nein !
Hallo Sven,
deswegen meinte ich ja auch „vorher“ abklären.
Man kann ja über vieles reden, und wenn der Vermieter einverstanden ist,
dann spricht nichts dagegen.
Oft sind Vermieter auch froh wenn sich der Mieter um etwas kümmert wofür sie keine Zeit oder Lust haben.
Das mit den Pflanzen war jetzt nur ein Beispiel.
Es kann sich natürlich um alles mögliche handeln, ein neuer Fußboden,
neue Fenster, neuer Zaun etc.
Und wie gesagt, es geht um eine einmalige Zuzahlung - nicht um dauerhafte Kürzung der Miete.