Folgende Situation: die Geschwister A,B,C,D erben gemeinsam ein Grundstück von den Eltern. Per Testament werden sie verpflichtet, sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht einzuräumen, damit wollen die Eltern verhindern, dass das Grundstück außerhalb der Familie verkauft wird.
Im Jahr 1980 verkaufen die Kinder C und D ihre Anteile an ihre Geschwister A und B.
Um 2000 herum versterben A und B und vererben ihre Anteile an ihre Kinder.
C und D leben noch.
Ist das Vorkaufsrecht von C und D mit dem Verkauf ihrer Anteile erloschen, oder können sie es bei einem späteren Weiterverkauf des Grundstücks durch die Kinder von A und B an einen Dritten wieder geltend machen?
Vom jur. Grundsatz her u n d aufgrund des Willens der Eltern muß hier zwischen dem Vorkaufsrecht an dem Grundstück und dem Erbteil getrennt werden. Ich sehe den Wunsch der Eltern, das G. in der Familie zu halten, als vorrangig an. Die Bindung des V.Rechs an die Mitgliedschaft des einzelnen Erben scheint mir als Voraussetzung für die Vorkaufsberechtigung sekundär zu sein.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Vom jur. Grundsatz her u n d aufgrund des Willens der Eltern
muß hier zwischen dem Vorkaufsrecht an dem Grundstück und dem
Erbteil getrennt werden. Ich sehe den Wunsch der Eltern, das
G. in der Familie zu halten, als vorrangig an. Die Bindung des
V.Rechs an die Mitgliedschaft des einzelnen Erben scheint mir
als Voraussetzung für die Vorkaufsberechtigung sekundär zu
sein.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Eine noch. Soweit ich das absehen kann, könnten die Erben von A und B das Grundstück beliebig veräußern, da sie ja 100% der Anteile halten. Es könnte lediglich passieren, dass C oder D nachträglich dasselbe Geld bieten wie ein Käufer, und dass A und B daher dasselbe Geld von C oder D bekommen statt von einem familienfremden Käufer, richtig?
Es gäbe für C und D keine Handhabe, den Verkauf an einen Dritten prinzipiell zu verhindern oder auch nur zu behindern.
Per Testament werden sie
verpflichtet, sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
Um 2000 herum versterben A und B und vererben ihre Anteile an
ihre Kinder.
C und D leben noch.
Ist das Vorkaufsrecht von C und D mit dem Verkauf ihrer
Anteile erloschen, oder können sie es bei einem späteren
Weiterverkauf des Grundstücks durch die Kinder von A und B an
einen Dritten wieder geltend machen?
Das kann hier niemand wissen.
Es kommt darauf an, was seinerzeit „geschrieben“ wurde.
Es scheint zu geben:
Ein Testament ( mit unklarer „Qualität“)
Die Einräumung von Vorkaufsrechten (wie sind diese formuliert worden?)
Verzicht auf die Vorkaufsrechte?
Ich würde mit allen(!) Unterlagen eine rechtskundige Person aufsuchen. Eine Rechtsberatung kann die Welt nicht kosten und dürfte gut investiertes Geld sein.
Ein Tipp. wurden die Vorkaufsrechte im Grundbuch gesichert? Sind diese dort noch vorhanden?