Vorkaufsrecht an Mietwohnung

Der Mieter kündigt fristgerecht den Mietvertrag. Der Vermieter/Eigentümer will nun die Situation nutzen, die Wohnung zu veräußern. Hat der Mieter auch dann ein Vorkaufsrecht, wenn er selbst den Mietvertrag gekündigt hat?

Der Mieter kündigt fristgerecht den Mietvertrag. Der
Vermieter/Eigentümer will nun die Situation nutzen, die
Wohnung zu veräußern. Hat der Mieter auch dann ein
Vorkaufsrecht, wenn er selbst den Mietvertrag gekündigt hat?

warum „auch dann“.
der mieter hat kein gesetzliches vorkaufsrecht mit ausnahme von § 577 bgb oder einer vertraglichen vereinbarung. liegt ein solcher überhaupt vor ?

Wenn die Voraussetzungen des § 577 BGB vorliegen, dann besteht das Vorkaufsrecht des Mieters auch bei einer bereits erfolgten Kündigung aber nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.