Hallo,
das Mietshaus in dem wir wohnen wurde an eine Immobilienverwaltung verkauft und diese hat dann die Mietswohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.
Nach Internet recherchen hätte man uns ein Vorkaufsrecht einräumen müssen. Das heißt wir hätten eine Kopie von einem Kaufvertrag bekommen müssen und hätten dann 8 Wochen Zeit gehabt uns zu entscheiden ob wir zu den gleichen Konditionen die Wohnung kaufen wollen. Dies ist nicht geschehen und die Wohnung ist an jemand anderes verkauft worden(kein Familienmitglied des Verkäufers).
Meine Frage ist jetzt ob wir irgendeinen Schadensersatz geltend machen können, da wir die Wohnung gerne selber gekauft hätten.
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Kolja