Hallo Experten,
man stelle sich folgende Situation vor.
Ein Geschwisterpaar besitzt ein Doppelhaus gemeinschaftlich. Die Hälften sind also nicht zugeordnet. Ein Geschwister zieht (natürlich mietfrei) in eine Hälfte ein, der andere Geschwister bekommt die Miete des anderen Hauses zu 100% in return.
Bereits einige Zeit vorher, hat anscheinend der nicht einziehende Teil des Paares dem Mieter des anderen Hauses ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Auf keinen Fall im Grundbuch eingetragen, evt. noch nicht einmal schriftlich.
Die Frage die sich stellt ist folgende: Kann ein Teil des Geschwisterpaares einseitig ein solches Recht einräumen ohne das der andere Teil zustimmt? Oder kann er dieses nur für seinen Teil (der ja nicht näher definiert ist) einräumen? Und was ist eine solche, vermutlich nicht schriftliche, Erklärung wert?
Hintergrund ist, dass der eine Geschwisterteil dem anderen seinen Teil abkaufen möchte, um mittelfristig das Doppelhaus abzureissen und neu zu bauen.
dake für Info und Gruß
C.
Hallo,
ein dingliches Vorkaufsrecht ist nicht möglich, weil die
Verfügung nur gemeinschaftlich möglich ist (§ 747 S. 2 BGB).
Insoweit kann es also nur ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht
werden, diese wäre aber wohl nicht durchsetzbar, weil der
andere Gemeinschafter ja nicht zur Erfüllung verpflichtet
werden kann (keine Verpflichtungsermächtigung im deutschen
Zivilrecht). Also wird derjenige Gemeinschafter, der ein
solches Recht eingeräumt hat diesen Dritten
schadenersatzpflichtig werden können. An der Rechtslage zum
Haus wird sich nichts ändern.
Mfg vom
showbee
Hi Showbee,
danke für die schnelle Beantwortung. Mein (gesunder?) Menschenverstand hate mir so etwas schon suggeriert. Das mit dem Schadensersatz ist natürlich nicht so schön …
Danke & Gruß
C.
Das mit
dem Schadensersatz ist natürlich nicht so schön …
Hallo,
naja, das ist aber auch noch fraglich. Wenn sich jemand zu etwas
unmöglichen verpflichtet, ist er erstmal pflichtig. Aber ohne
kausalen Schaden auch kein Anspruch. Es wird also nur dann „unschön“,
wenn die Mieter nun tatsächlich auf ein Vorkaufsrecht vertrauen und
nun Aufwendungen machen (bspw. Dach des Hauses herrichten, anderes
Haus liquidieren um Geld für Kauf zu mobilisieren etc.). Hier sollte
man den Mietern schnell reinen Wein einschenken und dann ist es halb
so tragisch.
Mfg vom
showbee