Vorkaufsrecht bei Grundstück

Hallo!

Bei einem Grundstück ist ein Vorkaufsrecht für Person A im Grundbuch eingetragen. Nun möchte der Eigentümer das Grundstück verkaufen, Person A kann sich aber nicht entscheiden, ob er von dem Vorkaufsrecht gebrauch machen will oder nicht. Gibt es hier Fristen? Oder muss tatsächlich erst ein anderer Käufer gefunden werden, und dann erst muss sich Person A entscheiden?

Danke schonmal und viele Grüße,

Sandra

Hallo Sandra,

Oder muss tatsächlich erst
ein anderer Käufer gefunden werden, und dann erst muss sich
Person A entscheiden?

Ich kenne das Vorkaufsrecht bei Grundstücken folgendermaßen. Der Eigentümer sucht einen Käufer für das Grundstück und tritt dann an Person A heran, teilt ihm mit dass Käufer K das Grundstück zum Preise von X € kaufen möchte. Der A kann dann erklären, dass er das Grundstück zum selben Preis kaufen möchte oder er kann verzichten. Will er auf sein Recht verzichten, muß er das vor dem Notar, der den Verkauf durchführen wird, erklären. Der Notar kann auch über die Frist Auskunft geben, die eingehalten werden muß (die weiß ich nicht).

Wenn also in diesem Fall der A keine Entscheidung trifft, kann man ihn durch die Suche eines anderen Käufers in Zugzwang setzen.

Gruß

Nordlicht