Vorkaufsrecht der Gemeinde

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Hallo miteinander!

Habe mit notariellem Kaufvertrag einige Objekte „enbloc“ erworben. Für die Objekte wurde bisher nur ein Gesamtkaufpreis vereinbart.
Die Gemeinden wollen jetzt aber - nachdem Sie über den Verkauf informiert wurden - die jeweiligen Einsatzpreise pro Objekt, wegen Grunderwerbssteuer und evtl. Ausübung von Vorkaufsrecht.
Genau hier stellt sich mir folgende Frage:
Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, tritt sie dann für mich für das entsprechende Objekt in meinen Kaufvertrag ein, und bezahlt auch genau diesen Preis? Oder wird der Verkaufspreis dann mit dem Verkäufer neu verhandelt? Was wenn mein Kaufpreis weit unter dem Verkehrwerts liegt? Zahlt die Stadt dann auch diesen niedrigeren Preis, der nur zustande kam, weil ich alle Objekte gekauft habe, oder zahlen die den Verkehrswert laut Gutachten???
Was wenn ich manche Preise der mit einem Vorkaufsrecht belasteten Objekte höher angebe als deren Verkehrswerte? Muss die Stadt dann auch diese höheren Preise bezahlen?

Vielen Dank!

Gruss

Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, tritt sie dann für
mich für das entsprechende Objekt in meinen Kaufvertrag ein,
und bezahlt auch genau diesen Preis?

Meines Wissens ja.

Verkaufspreis dann mit dem Verkäufer neu verhandelt? Was wenn

Nein.

mein Kaufpreis weit unter dem Verkehrwerts liegt? Zahlt die
Stadt dann auch diesen niedrigeren Preis, der nur zustande

Ja.

Was wenn ich manche Preise der mit einem Vorkaufsrecht
belasteten Objekte höher angebe als deren Verkehrswerte? Muss

Vermutlich mußt Du den Kaufvertrag vorlegen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe gibt es den schon und dann ist der Preis dokumentiert.

Vermutlich mußt Du den Kaufvertrag vorlegen. Wenn ich Dich
richtig verstanden habe gibt es den schon und dann ist der
Preis dokumentiert.

Hallo,
die Frage ist doch, wie bei einem Sammelkauf (mal angenommen 1000 bebaute Grundstücke) im Nachhinein der Wert eines einzelnen Grundstückes bewertet wird. Zwischen der Masse kann es besonders wertvoll oder auch eine Belastung sein. Einen Durchschnitt kann man da schlecht bilden. Von den Vertragsparteien kann doch nicht gefordert werden, jedem Grundstück einen Preis zuzuweisen, wenn sie sich über das Bündel einig werden wollen?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

dann habe ich die Frage nicht richtig verstanden. Ich war von einem en-bloc Kauf ausgegangen, bei dem die Objekte einzeln bewertet und gepreist worden sind.

Vertragsparteien kann doch nicht gefordert werden, jedem
Grundstück einen Preis zuzuweisen, wenn sie sich über das
Bündel einig werden wollen?

Wenn im Kaufvertrag in etwa steht „10 Immobilien für 800.000 €“, dann gebe ich Dir Recht, dann wird es schwierig. Der Käufer ist offenbar gefordert Einzelpreise offen zu legen, wenn er die selber erst festlegen muß, wird er noch viel Spaß haben (vermute ich).

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht, Hallo Ulf und alle anderen,

genau so ist es aber. Die Gemeinden wollen natürlich einen einzelnen Preis für jedes Objekt. Allein schon wegen der Grunderwerbssteuer.
Und ich stecke hier in einem Dilemma. Einerseits möchte ich die einzelnen Preise steuerlich „tunen“ da ich das eine oder andere Objekt wieder verkaufen will und andererseits muss ich aufpassen, dass mir die Gemeinden die Objekte nicht zu günstig vor der Nase wegkaufen.

Was die Preise angeht, sollte ich dann bei den Objekten bei denen „Vorkaufsgefahr“ besteht eben den Verkehrwert einsetzen, so dass, falls die Gemeinde ausübt, ich wenigstens einen reellen Preis erziele.

Bei m,anchen hab ich schon eine Negativbescheinigung, die kann ich dann sehr niedrig ansetzen…wird nur bei nem Verkauf wieder blöd, weil ich dann endlso Steuern zahlen muss…

Vielen Dank für Eure Gedanken!

Hallo,

wir haben damals zwei Grundstücke im Block erworben - auf einem steht das Haus - auch die Grundstücke haben unterschiedliche Werte, wenn man sie einzeln bewerten würde, da das eine einzeln fast wertlos ist… die Gemeinde hat da von uns nur den Kaufvertrag für das Gesamtgeschäft bekommen ohne einzelne Aufschlüsselung und fertig. …ansonsten hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht zum ausgehandelten Kaufpreis.

In der Regel wolen die aber gar nicht kaufen, sondern wollen nur für die Statistik wissen wir hoch die Preise in der Region sind - da gibt es dann jährlich vom Gutachterausschuss des Landes neue Bodenrichtwerte und andere tolle Statistiken.

Hallo,

aber die beiden Grundstücke waren beide in derselben Gemeinde.Bei mir verhält es sich aber so, dass die Objekte über mehrere Gemeinden verstreut sind, d.h. ich muss wegen der Grunderwerbssteuer schon einen Teilkaufpreis für jedes Objekt angeben. Kommt die Stadt dann zu diesem Preis zum Zuge, oder muss der im Vorkaufs-Fall neu ermittelt werden, da meine Preise sich ja nur im Block so günstig ergeben haben!?

Vielen Dank!

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