Vorkaufsrecht des Mieters in vermieteter Eigentumswohnung

Hallo!

Lese gerade das aktuelle Mietrechturteil des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen
VIII ZR 51/14 zum gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung, die verkauft werden soll.

Wird dem Mieter die Wohnung NICHT zum Erwerb angeboten so besteht nach diesem Urteil grundsätzlich Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter.

Im vorliegenden Fall aus Hamburg hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr die Wohnung nicht zum Kauf angenboten wurde. Sie verlangte Schadenersatz in Höhe von  ca. 80.000 €.

Im Grundsatz bekam sie Recht. Über den genauen Schadenersatz soll die Vorinstanz entscheiden, an die zurückverwiesen wurde.

MfG
duck313

Jep geht heute durch die Medien. Wobei die Sache mit den Vorkaufsrecht nach meinen Kenntnisstand ja nur beim Erstverkauf nach Umwandlung in WEG zählt.

Wobei die Sache mit den
Vorkaufsrecht nach meinen Kenntnisstand ja nur beim
Erstverkauf nach Umwandlung in WEG zählt.

So ist es. Zumindest der Spiegel hat ja seinen Artikel schon dahingehend korrigiert.

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Ja?
Ein Gericht hat also ein nachvollziehbares Urteil aufgrund einer bekannten und seit Jahren unveränderten Gesetzeslage gefällt. Und was soll uns das jetzt sagen?

Letzte Woche wurde in München übrigens jemand wegen Diebstahl verurteilt.

M.