Hallo!
Lese gerade das aktuelle Mietrechturteil des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen
VIII ZR 51/14 zum gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung, die verkauft werden soll.
Wird dem Mieter die Wohnung NICHT zum Erwerb angeboten so besteht nach diesem Urteil grundsätzlich Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter.
Im vorliegenden Fall aus Hamburg hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr die Wohnung nicht zum Kauf angenboten wurde. Sie verlangte Schadenersatz in Höhe von ca. 80.000 €.
Im Grundsatz bekam sie Recht. Über den genauen Schadenersatz soll die Vorinstanz entscheiden, an die zurückverwiesen wurde.
MfG
duck313