Guten Morgen zusammen,
seit der Schuldrechtsreform steht einem Mieter das Vorkaufsrecht bei Veräußerung seines Mietobjekts zu. Angenommen, die Eigentümer sind eine zerstrittene Erbengemeinschaft, die sich gegenseitig das Schwarze unter den Fingernägeln nicht gönnen und eine geordnete Verkaufsaktion nicht zustande kommt, so dass einer die Versteigerung beantragt. Wie und zu welchem Preis kann der Mieter sein Vorkaufsrecht ausüben ?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
HZallo,
hier ist die Unterscheidung ercforderlich über das eingeräumte Vorkaufsrecht, das notariell abgesichert sein muss und ein sog. Vorkaufsrecht bei Umwandlung. Umwandlung bedeutet, der derzeitige Eigentümer wandelt die Wohnungen in Eigentumswohnungen um und verkauft sie dann. Das ha also wenig mit einer möglichen Versteigerung und danach der Erklärung des neuen Eigentümes, dass er die Wohnung als Eigenbedarf nutzen will. Weitere - rechtliche Auskünfte erteilen RAe.
Gruss Günter
seit der Schuldrechtsreform steht einem Mieter das
Vorkaufsrecht bei Veräußerung seines Mietobjekts zu.
Angenommen, die Eigentümer sind eine zerstrittene
Erbengemeinschaft, die sich gegenseitig das Schwarze unter den
Fingernägeln nicht gönnen und eine geordnete Verkaufsaktion
nicht zustande kommt, so dass einer die Versteigerung
beantragt. Wie und zu welchem Preis kann der Mieter sein
Vorkaufsrecht ausüben ?
Vielen Dank für Rückmeldungen.