Vorkaufsrecht durch die Gemeinde

Hallo Leute

habe da ein Problem mit meiner Gemeinde.

Ich habe 2 Grundstücke von einer Bank gekauft
Laut Kaufvertrag wurde ein preis für beide Grundstücke genant.

Mein Problem ist jetzt das die Gemeinde ein Vorkaufsrecht für eines der beiden Grundstücke hat
welche Sie auch wahrnehmen möchte um dort eine Straße bauen zu können.

Die Gemeinde ist jetzt auf mich zugekommen und möchte mir das Grundstück viel billiger abkaufen als ich dafür bezahlen soll.
Ich würde also Verluste machen andernfalls nehmen Sie ihr Vorkaufsrecht in Anspruch.

Meine Frage ist jetzt da die Gemeinde nur ein Vorkaufsrecht auf 1nes der Grundstücke hat
wie ist es rechtlich mit den 2 Grundstück da für beide nur 1 Preis existiert?
Wird der Kauf in diesen Fall von beiden Grundstücken rückgängig gemacht?
Ich habe ja ein Kaufvertrag des 2 Grundstückes und ja auch schon die Notarin und Grunderwerbssteuer bezahlt.

Welche rechte habe ich um das 2 Grundstück behalten zu können?
Und wie lange zieht sich so ein Vorkaufsrecht ich würde gern bald anfangen das 2 Grundstück zu nutzen.

Hallo,

wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht geltend macht, dann tritt sie grundsätzlich anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag ein , d.h. auch zu den Konditionen des Kaufvertrages.

Hier sind aber zwei Gegenstände zusammen verkauft worden, von denen die Gemeinde nur einen haben will. Da wird dann § 467 BGB interessant:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__467.html

Die Frage ist halt, wie hoch Du pokern willst.

Die Frist beträgt zwei Monate ab Mitteilung des Kaufes.

Gruß
C.

Danke für die schnelle Antwort

und auch für die Zusendung des Linkes
ich denke jetzt mal das es auf mich nicht zutrifft weil die Beiden Grundstücke getrennt voneinander sind.
Und die Gemeinde hat nur Interesse an einen Grundstück ( eigentlich nur ein Teil des 2 Grundstückes )

diese 2 Monatsfrist war mir bekannt sie läuft in 3 Wochen aus
was mich mehr interessiert
wie lange dauert dieses Rückabwicklungsverfahren?
Und auch die Ausübung des Vorkaufsrechtes?
Ist das ein verfahren? ( Gerichtlich )
so weit ich mich informieren konnte darf die Gemeinde das Grundstück nicht einfach so Kaufen sie müssen darlegen was sie damit vorhaben ( es muss was gemeinnütziges gemacht werden )
vor wen müssen sie denn ihre Pläne rechtfertigen?

Der verlinkte Paragraph passt hier perfekt, und zeigt auch die Lösung des Problems auf. D.h. man muss den Gesamtpreis schlicht und ergreifend angemessen (und was das ist, darüber kann man im Detail wunderbar streiten) auf die beiden Grundstücke verteilen, und dann steigt die Gemeinde zu dem für das für sie interessante Grundstück in den Kauf für genau dieses Grundstück ein, und man selbst bezahlt den sich hiernach ergebenden Anteil für das andere Grundstück an den Verkäufer. Proberechnung: Der Verkäufer bekommt in Summe genau das, was er laut ursprünglichem Kaufvertrag haben wollte, passt also!

Der Trick der Gemeinde, statt in den bestehenden Vertrag über das Vorkaufsrecht einzusteigen, nunmehr dir einen geringeren Preis zahlen zu wollen, ist einerseits verständlich, muss andererseits von dir aber nicht akzeptiert werden. Da man über die angemessene Aufteilung so schön streiten kann, ist hier jetzt schlicht und ergreifend Verhandlungsgeschick gefordert. D.h. einerseits die eigene Forderung nicht überziehen, sich andererseits aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Eine faire Lösung würde in der Einschaltung eines Gutachters liegen, der beide Grundstücke ganz objektiv bewerten würde, Dann wird man vermutlich nicht auf den bislang vereinbarten Gesamtpreis kommen, aber genau da muss man dann ansetzen, dass man gerade nicht die Einzelpreise des Gutachters nimmt (angesichts des niedrigen Angebots der Gemeinde für einen Kauf außerhalb des Vorkaufsrechts gehe ich davon aus. dass das Grundstück für sich genommen objektiv eher weniger wert ist), sondern im Rahmen des Vorkaufsrechts jetzt natürlich nur das Verhältnis dieser Preise entscheidend ist, und auf den tatsächlichen Gesamtpreis anzuwenden ist, wobei man dann sehen muss, ob es konkrete Spezifika der einzelnen Grundstücke gibt, die absolute Auswirkungen auf den Preis haben.

D.h. wenn der Gutachter die beiden Grundstücke mit € 150.000 und € 50.000 bewertet, du aber zusammen € 240.000 bezahlt hast, dann hast du im Rahmen des Vorkaufsrechts für das kleinere Grundstück nicht nur Anspruch auf € 50.000, sondern solltest einen Anspruch auf € 60.000 geltend machen, weil das kleinere Grundstück ein Viertel des Wertes des Gesamtkaufpreises für beide Grundstücke ausmacht.

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Vielen dank für die Antwort und den Tipps ich werde
jetzt mal mir Gedanken machen wie ich am besten vorgehe