Vorkaufsrecht einfordern oder wer, wie, was?

Ich habe vor einigen Jahren ein Stück Brachland (Bahn) ins Herz geschlossen.
Ich wollte es für die Pferdehaltung haben. Das Stück wurde mir aber nicht verkauft. Nach langem hin und her, haben Sie es mir verpachtet. Soweit so gut.
Nun will aber die Stadt dort Bauen und ich bin mir sicher, dass die Stadt das Stück kaufen darf. Ich bin ja nur Pächter und somit kündbar.
Natürlich möchte ich dort bleiben und suche nun jemand der mich beraten kann wie ich am besten vorgehe. Hat hier jemand Ahnung von dem Thema oder weis wo die richtige Anlaufstelle ist.
Ich möchte nicht gleich einem Anwalt Geld geben. Das tue ich wenn ich klagen muss.

Moin!
Bin zwar für diese Art Recht kein Fachmann, aber ich würde es zunächst mal bei der Öra versuchen (http://www.hamburg.de/oera/).
Allerdings würde ich mal vermuten, dass ein Vorkaufsrecht für Dich nur gilt, wenn es im Pachtvertrag vereinbart wurde.

Viel Erfolg!

Hallo,
an Deiner Stelle würde ich mir ein Vorkaufsrecht das Grundbuchlich verankert ist einholen, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
Dann kannst Du nicht übergangen werden wenn das Land veräußert werden soll.
So haben wir das mit unserem Pachtland gemacht.
An sonsten ist deine Zeit auf dem Stück Land wohl auf die Pachtdauer begrenzt und Du wirst nicht viel ändern können an der Situation, leider!
Schau doch auch mal im BGB nach, da steht einiges darüber!
Entgültig kann Dir da aber wirklich nur ein Rechtsberater klare Auskunft geben.
Liebe Grüße

Hallo
Denke, da hilft nur Anwalt.
Gruß RGK

Hallo,
versuch doch mal bei der Landwirtschaftskammer einen Rat zu bekommen. Ansonsten muß ich leider den anderen Antworten Recht geben, da ist wohl nicht viel zu machen.

Hallo,
das wäre ärgerlich wenn die Stadt so bevorzugt wird. Ich bin aber der falsche Ansprechpartner.
Viel Erfolg

Städte und Gemeinden haben generell ein Vorkaufsrecht bei allen Grundstücksverkäufen. Aber vielleicht bringt es was sich mit dem Umweltamt oder der Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Sollte es Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet sein darf normal nicht gebaut werden. GGf. kann auch das Landwirtschaftsamt helfen und Auskunft über die Art von Fläche geben.

Hallo Brummellinchen,

Wo wohnst du, und kommst du aus der Schweiz?
In der Schweiz gilt ein anderes Bodenrecht als in Deutschland. Das Pächter-Vorkaufsrecht schützt die produzierende Landwirtschaft vor Spekulanten und
reichen Immobilienbesitzer…

http://www.sbv-treuhand.ch/fileadmin/user_upload/sbv…
http://www.gesetze.ch/sr/211.412.11/211.412.11_009.htm

Gruss Andy

Hallo!
Sorry, keine Ahnung!Das weiß ich wirklich nicht! Viel Glück!

da kann ich dir leider nicht helfen ich weis nicht wie das verhältnis zueinander ist.