Hallo zusammen!
mein Elternhaus wird im Moment von meiner Mutter (79 Jahre) und meinem Cousin (65 Jahre) bewohnt. Mir gehört die Hälfte der Wohnung der Mutter (nach dem Tod meines Vaters).
Wir sind alle drei im Grundbuch eingetragen.
Mein Cousin ist alleinstehend und hat kein Testament.
Ich würde gerne das Elternhaus, nach dem Ableben meiner Mutter bzw. meines Cousins behalten.
Wie kann ich mir denn das Vorkaufsrecht für die Wohnung meines Cousins sichern?
Muss ich da zum Notar bzw. zum Grundbuchamt?
Ich bin sicher, dass ich eine kompetente Antwort bekommen werde.
Viele Grüsse
Cornelia Stahl
Hallo
Ich würde gerne das Elternhaus, nach dem Ableben meiner Mutter
bzw. meines Cousins behalten.
Wie kann ich mir denn das Vorkaufsrecht für die Wohnung meines
Cousins sichern?
Muss ich da zum Notar bzw. zum Grundbuchamt?
Zum Notar (§ 311 b BGB). Der sorgt dann für die Eintragung in Abteilung 2 des Grundbuches (Beschränkungen und Lasten).
Ich bin sicher, dass ich eine kompetente Antwort bekommen
werde.
Ich hoffe, dass ich diesem Anspruch gerecht werde.
Gruß
Zemionow