Gibt es ein Vorkaufsrecht bei einer bewohnten Mietwohnung für den Mieter? Wenn ja, kann der leer ausgegangene Mieter Schadeneratz geltend machen? Ggf. in welcher Höhe? Muß der Mieter über den Verkauf im Vorfeld informiert werden oder reicht es den Mieter vor vollendete Tatsachen zu stellen?
Wie sollte zweckmäßiger Weise mit dem Mietvertrag umgegagen werden. Muß ein neuer Mietvertrag erstellt werden oder reicht eine formlose schriftliche Eigentümer Anerkennungsbestätigung? Die Frage ist vermutlich besonders im Hinblick auf die zeitlich gestaffelten Pflegearbeiten an der Wohnung nach Einzug interessant.
Danke