Vorkaufsrecht Gewohnheitsrecht Haus Doppelhaushälfte

Hallo liebe Gemeinde,

eine hypothetische Frage in die Runde.

Gibt es ggf. ein erstreitbares Vorkaufrecht, aufgrund von Gewohnheitsrecht etc.

Beispielsituation:

-Eine Doppelhaushälfte (zwei Eigentümer seit über 30 Jahren)
-Dieses „Haus“ teilte sich seitdem den Gärten/Außenanlagen

Was passiert abstrakt gesehen, wenn der andere Eigentümer dann veräußert?

Hat der andere ggf. ein erstreitbares Vorkaufsrecht aufgrund von Gewohnheitsrecht oder sonstige Möglichkeiten theoretisch gesehen?

Hintergrund: Man weiß ja nicht, wie ggf. andere neue Eigentümer mit dem Haus verfahren möchte? Wenn man sich vorstellt, dass plötzlich alles anderes ist… Zaun etc. wäre ja ein Eingriff in die Gewohnheit…

Hinweis: Ein Vorkaufsrecht ist im Grundbuch nicht eingetragen.

Danke.

Grüße, Martin

Dann gibt es einen neuen Eigentümer, der mit sein Grundstück nach belieben, im Rahmen der Gesetze, gestalten darf.

Wenn du das Objekt kaufen möchtest, einfach mit dem Nachbarn reden, da bedarf es kein Vorkaufsrecht sondern Kontakt und Geld.

Gibt es ggf. ein erstreitbares Vorkaufrecht, aufgrund von
Gewohnheitsrecht etc. [bei einer] Doppelhaushälfte (zwei Eigentümer seit über 30 Jahren)

Nein: Sofern dieses Recht nicht dinglich im Grundbuch eingetragen wäre, kennt das Gesetz - neben dem hier zu vernachlässigendem Recht der Gemeinde n. § 24 BauGB - nur zwei gesetzliche Vorkaufsrechte: Als Mieter im Fall der Umwandlung in eine ETW und Verkaufsabsicht, § 577 BGB, und als Miterbe gem. § 2034 BGB :frowning:

Das berechtigt zwar den Nachbarn, ein (unwiderstehliches) Angebot abzugeben, verpflichtet den Verkaufswilligen aber nicht, es anzunehmen :frowning:

Grüße, Martin

G imager

Moin

Hallo liebe Gemeinde,

eine hypothetische Frage in die Runde.

Gibt es ggf. ein erstreitbares Vorkaufrecht, aufgrund von
Gewohnheitsrecht etc.

Gewohnheitsrecht entsteht per definitionem durch „längerdauernde, stetige, allgemeine und gleichmäßige Übung“.

Beispielsituation:

-Eine Doppelhaushälfte (zwei Eigentümer seit über 30 Jahren)
-Dieses „Haus“ teilte sich seitdem den Gärten/Außenanlagen

Was passiert abstrakt gesehen, wenn der andere Eigentümer dann
veräußert?

dann wir hat er die pflicht, das haus zu übereignen,

Hat der andere ggf. ein erstreitbares Vorkaufsrecht aufgrund
von Gewohnheitsrecht oder sonstige Möglichkeiten theoretisch
gesehen?

nö, wenn der gesetzgeber der meinung wäre, das es eins geben sollte, wäre dies im Gesetz geregelt. Ist aber gut so, das da nichts steht, da es doch ein erheblicher eingriff in das eigentum ist

Hintergrund: Man weiß ja nicht, wie ggf. andere neue
Eigentümer mit dem Haus verfahren möchte? Wenn man sich
vorstellt, dass plötzlich alles anderes ist… Zaun etc. wäre
ja ein Eingriff in die Gewohnheit…

kann das sein, das du keine Ahnung hast, was eine Gewohnheit ist? :wink:

Hinweis: Ein Vorkaufsrecht ist im Grundbuch nicht eingetragen.

Danke.

Grüße, Martin

hth