Hallo liebe Gemeinde,
eine hypothetische Frage in die Runde.
Gibt es ggf. ein erstreitbares Vorkaufrecht, aufgrund von Gewohnheitsrecht etc.
Beispielsituation:
-Eine Doppelhaushälfte (zwei Eigentümer seit über 30 Jahren)
-Dieses „Haus“ teilte sich seitdem den Gärten/Außenanlagen
Was passiert abstrakt gesehen, wenn der andere Eigentümer dann veräußert?
Hat der andere ggf. ein erstreitbares Vorkaufsrecht aufgrund von Gewohnheitsrecht oder sonstige Möglichkeiten theoretisch gesehen?
Hintergrund: Man weiß ja nicht, wie ggf. andere neue Eigentümer mit dem Haus verfahren möchte? Wenn man sich vorstellt, dass plötzlich alles anderes ist… Zaun etc. wäre ja ein Eingriff in die Gewohnheit…
Hinweis: Ein Vorkaufsrecht ist im Grundbuch nicht eingetragen.
Danke.
Grüße, Martin