Hallo
Da wäre ein Beratungsgespräch beim Notar ihres Vertrauens angesagt. Und dort bitte alle Fakten auf den Tisch legen.
Es wird schon nicht die Welt kosten (im Vergleich zu der genannten Immobilie).
Zum Vorkaufsrecht gehört immer auch ein Vorkaufsberechtigter, der dann mit allen Rechten und Pflichten in einen (bestehenden) Kaufvertrag einstigen müsste. Dazu benötigt diese Person auch das nötige Kleingeld, sonst ist es nix mit dem Vorkaufsrecht.
Möglicherweise ist eine andere Sicherung sinnvoller.
In dieser Situation würde ich auf jeden Fall das Recht (wie auch immer es dann aussehen wird) im Grundbuch sichern.
Gruß
Jörg Zabel