welche Kosten fallen an, wenn man das Vorkaufsrecht für eine Immobilie im Grundbuch eintragen lassen möchte, an wen wendet man sich (Amtsgericht / Notar?) und wäre eine private Alternative per einfachem Vertrag ebenfalls wirksam?
Ein Anruf beim Amtsgericht sollte das klären können.
Geht auch privat, allerdings ist es dann nicht im Grundbuch „gesichert“? Und wer garantiert dafür, dass der oder die Vorkaufsberechtigte vom der Veräusserung erfährt?
Andersrum gefragt: Was genau ist beabsichtigt? Es könnte Alternativen geben …
es soll vermieden werden, dass eine schon etwas demente alte Dame ein Grundstück deutlich unter Wert an sie beschwatzende Bekannte verkauft. Versuche in dieser Richtung gab es schon.
Grundbucheintrag ist da wohl der sicherste Weg da Demenz erfahrungsgemäß zunimmt und das Interesse der Schnäppchenjäger kaum abnehmen wird.
Da wäre ein Beratungsgespräch beim Notar ihres Vertrauens angesagt. Und dort bitte alle Fakten auf den Tisch legen.
Es wird schon nicht die Welt kosten (im Vergleich zu der genannten Immobilie).
Zum Vorkaufsrecht gehört immer auch ein Vorkaufsberechtigter, der dann mit allen Rechten und Pflichten in einen (bestehenden) Kaufvertrag einstigen müsste. Dazu benötigt diese Person auch das nötige Kleingeld, sonst ist es nix mit dem Vorkaufsrecht.
Möglicherweise ist eine andere Sicherung sinnvoller.
In dieser Situation würde ich auf jeden Fall das Recht (wie auch immer es dann aussehen wird) im Grundbuch sichern.
entweder sie steht unter betreuung und kann das grundstück gar nicht verkaufen oder ihr habt genau gar kein recht, irgendwas in ihre grundstücksgeschäfte reinzureden, geschweige denn irgendwas gegen ihren willen eintragen zu lassen.