Vorkaufsrecht Immobilie bei Änderung der Flurbezeichnung

Hallo,
angenommen Herr A hat vor 10 Jahren ein Vorkaufsrecht für ein Flurstück 100/1 ins Grundbuch eingetragen bekommen.
Dieses Flurstück wurde seit dem immer mal wieder etwas verändert, so dass es heute auf dem Katasteramt als 100/4 geführt wird.
Jetzt kommt es zum Verkauf aber das Vorkaufsrecht für Herr A wurde nicht erneuert oder angepasst gilt es dann für das veränderte Flurstück 100/4 noch? Wie gesagt, im Grundbuch steht nur dass Herr A ein Vorkaufsrecht für 100/1 hat.
Danke!

Hallo,
grundsätzlich besteht ein Vorkaufsrecht auch nach Teilung an den abgetrennten Grundstücken weiter. Es ist aber aus Deiner Schilderung nicht ersichtlich, ob das hier so geschehen ist.

ps: bitte welches Bundesland verwendete noch vor zehn Jahren die Numerierung von Flurstücken nach Abstammung? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo und Danke für Deine Antwort.
Also das Vorkaufsrecht in meiner hypothetischen Geschichte ist in der Tat deutlich älter und in Niedersachsen eingetragen.
Das Flurstück hat sich in den letzten Jahrzehnten etwas verändert in dem wohl hin und wieder mal ein Stück davon an die Nachbarn verkauft wurde aber das entzieht sich größtenteils meiner Kenntnis. Fakt ist dass es damals wo das Vorkaufsrecht eingetragen wurde eine ganz andere Flurstücksnummer hatte als es heute und das Grundstück auch nicht mehr identisch ist mit dem vor vielen Jahrzehnten eben weil mind. 1 oder 2 mal ein Teil davon abgespalten wurde.
Daher wollte ich fragen ob das uralte Vorkaufsrecht auf das Flurstück 100/1 immer noch seine Gültigkeit hat wenngleich das heutige Flurstück eine andere Form und Grösse hat und die Nummer 100/4 trägt.
Danke!