Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
In einer Eigentümergemeinschaft für eine Immobilie mit mehreren Wohnungen und Eigentümern kommt es zur Veräußerung einer Wohnung. Haben die Mitglieder der
Eigentümergemeinschaft dann ein Vorkaufsrecht?
Danke für
Infos,
Gruß
–
Blumenschein