Vorkaufsrecht: Muß sie mir das Pferd 2 x anbieten?

Hallo,

also folgenden Situation. Aus zeitlichen Gründen mußte ich mein Pferd verkaufen, ich habe mir aber ein Vorkaufsrecht im Vertrag mit Vertragsstrafe von 10.000 Euro eingeräumt. Sie hat unterschrieben und den Dicken mitgenommen alles schön. Nach 3 Monaten rief sie mich an und erklärte mir sie würde nicht mit dem Pferd klarkommen und muß ihn wieder verkaufen und hat ihn mir (auch schriftlich) zum Rückkauf angeboten. So mit meiner Zeiteinteilung sah es nach wie vor nicht besser aus, also mußte ich ablehnen. Jetzt ist es aber so, daß sie ihn dann doch nicht verkauft hat sondern ihn in Beritt gegeben hat. Das ist jetzt 1 Jahr her. Wie sieht es denn jetzt aus? Muß sie, wenn sie ihn jetzt doch mal verkaufen will, erst nochmal mir anbieten? Weil sie hat am Telefon durchklingen lassen, daß wenn ihre RB den jetzt haben möchte sie ihn sofort an sie verkaufen würde. Aber ich denke, da sie ihn letztes mal nicht verkauft hat und von ihrer Verkaufsabsicht zurückgetreten ist muß sie ihn mir erst nochmal anbieten oder? Mfg

Wenn ihr bei vertragsabschluss ein vorverkaufsrecht eingeräumt hat, dann hast du das recht vor der anderen Person das Pferd wieder zu kaufen. dann müsste sie ihn die laut vertrag nochmal anbieten, egal wie lange es her ist. sonst begeht sie vertragsbruch.

Hallo Ankri32120, mit Vertragsrecht kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Trotzdem alles Gute dir und dem Pferd! Gruß Ingrid

Hallo,

Leider weiss ich über vertragliche Bestimmungen nicht Bescheid und würde jetzt spontan einfach sagen, dass sie ihn nochmals anbieten müsste. Das ist aber eine reine Vermutung.

LG Petra