Ich habe die Möglichkeit günstig ein Haus anzumieten.
Allerdings sind an diesem viele Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten nötig die ich auch gerne selbst ausführen möchte. Allerdings weiss ich, das der Eigentümer das Gebäude zu einem sehr günstigen Preis über eine Zwangsversteigerung erworben hat.
Durch meine Arbeiten würde sich also der Wert deutlich steigern.
Wie kann ich mich als Mieter absichern, das ich jetzt nicht die Arbeiten ausführe, und wenig später verkauft der Vermieter das Gebäude zu einem deutlich höheren Preis weiter.
Wäre es klug ein Vorkaufsrecht zu einem festen Preis zu vereinbaren?
Oder was ratet ihr mir?
Die Mietlaufzeit beträgt vorerst 15Jahre. Inwiefern kann mich ein neuer Eigentümer rauswerfen bevor die 15Jahre um sind?
hier kann ich nicht verbindlich weiterhelfen, da es um rein rechtliche Probleme geht. Da wäre ein gute Anwalt wohl die beste Wahl, wenn man wirklich sicher gehen will.
Der Eigentümer hat jederzeit die Möglichkeit über eine Eigenbedarfskündigung den Mietvertrag einseitig zu beenden.
Wir würden empfehlen mit dem Eigentümer einen gesonderten Amortisationsvertrag zu schließen, in dem genau geregelt ist wer welche Kosten trägt oder Die Kosten mit der laufenden Miete verrechnen (z.B. 1 Jahr nur Nebenkosten zahlen). Auch sollte geregelt sein, wie bei einer Eigenbedarfskündigung damit umgegangen wird. Bei der ganzen Angelegenheit würden wir empfehlen einen RA hinzu zu ziehen.
viele Grüße www.info-nebenkosten.de
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.