Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei folgender fiktiver Fall bei dem ich Ihre geschätzte Hilfe bräuchte:
Herr A möchte sein Haus verkaufen.
Herr B wohnt in diesem Haus und hat ein eingetragenes Vorkaufsrecht.
Herr C möchte dieses Haus ebenfalls kaufen.
Angenommen Herr A möchte 100.000 Euro für das Haus und fragt Herrn B und C und Herr B ist bereit das Geld zu bezahlen, kann dann Herr C einfach Herrn B überbieten oder muss dann Herr A die zu Anfang geforderte Summe akzeptieren?
Sofern es möglich ist Herr B immer wieder zu überbieten worin besteht dann überhaupt der Sinn in einem Vorkaufsrecht?
Vielen Dank für jede Antwort!