Hallo an Alle.
ich habe eine Frage zu dem Thema.
Ich interessiere mich für eine Wohnung in einem 2Fam Haus. Es ist alles geteilt und mit Sondernutzungsrecht etc. versehen.
Einziger Pasus: der jetzige Verkäufer muss dem anderen Inhaber das Vorkaufsrecht anbieten.
Ich habe jetzt schon den Notarvertrag unterschrieben.
Danach geht der Vertrag dem anderen INhaber zu, dieser hat nun 2 Monate zeit, das Recht auszuüben.
Angenommen : worst Care:
der andere Inhaber sagt zu und übernimmt die Wohnung.
Wem sind dann die bis jetzt entstandenden Notarkosten zu belasten? Mir etwa? Ich will ja kaufen und was davon haben und keine Kosten für nichts am Bein haben.
Hat hier jemand Erfahrung, ideen oder Fachwissen dazu?
Viele Grüße und vielen Dank
Basti
Hallo Basti,
ich kann in dieser Frage nicht weiterhelfen, aber soweit ich weiss, entstehen Notarkosten nur dem Käufer.
Alles Gute
Heinzgeorg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
habe kein juristisches Fachwissen dazu.
Steht zu diesen Kosten nicht eine Passage im Notarvertrag (wer trägt die Kosten im Fall der Vertrag nicht zustande kommt?). Ich würde mich beim Notar darüber informieren.
Gruß Angela
Hallo,
den Fall hatte ich bisher noch nicht.
Aber ich würde beim Notar nachfragen. Er ist objektiv und kennt vorallem auch die Höhe der Gebühren.
Schöne Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, leider kann ich dir keine Fundstelle nennen, aber in einem ähnlichen Fall, musste der Verkäufer die Notarkosten übernehmen. Ich würde mich mal ganz unverbindlich bei der Bank erkundigen, die können das in der Regel auch wissen, ohne das sie diese Auskunft berechnen.
Viel Erfolg
vossi123
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
HAllo Basti,
ich bin leider juristisch nicht bewandert und hatte mit dieser Problematik nie zu tun, also auch keine eigenen Erfahrungen. Nachdem Sie aber schon beim Notar waren, würde ich mich an genau diesen mit dieser Fragestellung wenden. Denn der ist verpflichtet, einem juristischen Laien die konkreten vertraglichen Auswirkungen verständlich zu erklären. Nachdem das Vorkaufsrecht ja im Vertrag genannt ist, sollte er dazu auch erklärend Auskunft geben. Eigentlich schon beim Termin mit Ihnen, aber ich denke, dass sich das auch nachholen läßt. Viel Erfolg, ich drück die Daumen, dass Sie die Wohnung bekommen!
Viele Grüße
Zenbuddha