Vorkaufsrecht und Weiterverkauf

Hallo!

Ein Mieter hat ein 10 jährigen Kündigungsschutz und ein Vorkaufsrecht an der Wohnung in der er z.Zt. lebt. Nun wird der Verkauf der Wohnung vom Eigentümer angekündigt und der Mieter hat ein Vorkaufsrecht mit Rabatt angeboten bekommen.

Das Vorkaufsrecht muss in jedem Fall eingehalten werden. Auflage der Stadt!!! Der Eigentümer darf nicht an eine Juristische Person verkaufen!!!

Nun hat der Mieter und Kaufinteressent (1 Person), keine entsprechende Bonität um ein Darlehen bei der Bank zu bekommen.

Nun hat der Mieter dennoch eine Möglichkeit gefunden, die Wohnung zu kaufen. Nur der Umweg geht über eine Kapitalgesellschaft, die wiederrum an den Mieter verkauft.

Frage: Wird in diesem Fall das Vorkaufsrecht bzw. die Bedingung, kein Verkauf am Kap.Ges. umgangen? Oder kann durch den weiterverkauf der vorher vereinbart wird, dies umgangen werden???

Danke schon mal!!

Hallo!

Ein Mieter hat ein 10 jährigen Kündigungsschutz und ein
Vorkaufsrecht an der Wohnung in der er z.Zt. lebt. Nun wird
der Verkauf der Wohnung vom Eigentümer angekündigt und der
Mieter hat ein Vorkaufsrecht mit Rabatt angeboten bekommen.

Das Vorkaufsrecht muss in jedem Fall eingehalten werden.
Auflage der Stadt!!! Der Eigentümer darf nicht an eine
Juristische Person verkaufen!!!

Wenn der Mieter das Vorkaufsrecht nicht ausüben kann, weil er nicht kaufen (also auch nicht finanzieren ) kann, kann dann an Dritte verkauft werden; der Verkäufer muß nur die gesetzliche Frist, binnen der Mieter das Vrkaufsrecht ausüben darf, einhalten.

Nun hat der Mieter und Kaufinteressent (1 Person), keine
entsprechende Bonität um ein Darlehen bei der Bank zu
bekommen.

Nun hat der Mieter dennoch eine Möglichkeit gefunden, die
Wohnung zu kaufen. Nur der Umweg geht über eine
Kapitalgesellschaft, die wiederrum an den Mieter verkauft.

Die Kapitalgesellschaft ist offensichtlich derzeit ja nicht Mieter des Objektes und hat auch nicht das Vorkaufsrecht- läuft m.E. ins Leere.

Frage: Wird in diesem Fall das Vorkaufsrecht bzw. die
Bedingung, kein Verkauf am Kap.Ges. umgangen? Oder kann durch
den weiterverkauf der vorher vereinbart wird, dies umgangen
werden???

Nein, geht alles nicht,…

Danke schon mal!!