Hallo,
ich interessiere mich sehr für ein haus das zum Kauf steht. Die Bank hat auch schon das OK gegeben, braucht allerdings noch logischer wweise die Unterlagen (Grundbuch Auszug, Karten, Baupläne, Bilder ect.).
Da wir gestern dem verkäufer gesagt haben das wir das Haus kaufen wolllen und dafür (Bilder, Bauplan ect.) noch gerne ein Zweites mal ins Haus wollen um auch noch alles weitere zu Besprechen ist meine frage ob es besser wäre einen Vorvertrag mit Ihm zumachen? So einen das er eben nicht an einen anderen Verkaufen darf?
Das Problem ist das wir uns am Montag zwar treffen aber eben auch noch andere Interessenten a am Montag kommen und b es auch gibt die das Haus schon gesehen haben.
Ich will einfach nicht den Zenober machen und alles ans Rollen bringen wenn in Zwei Wochen die Bank dann das Schriftliche OK gibt und ich zum Notar gehen will und der Verkäufer sagt das das Haus schon weg ist.
Gibt es da einen möglichkeit sich als Käufer abzusichern?
danke im vor raus für die schnelle Hilfe.
wie Gandalf schon schrieb… alles andere als ein notarieller Kaufvertrag ist rechtlich nicht bindend. Soll heissen, Ihr könnt Euch erst zu 100% sicher sein, wenn alles unterschrieben ist.
Aber lasst Euch dadurch nicht unüberlegt zur Unterschrift verleiten. Erst muss die Finanzierung stehen (und damit meine ich, die Darlehensverträge vorliegen)und der notarielle Kaufvertrag zur Prüfung vorliegen. Wenn dann alles ok ist kann unterschrieben werden.
Gibt es da einen möglichkeit sich als Käufer abzusichern?
schnellstmöglich zum Notar und dort den Vertrag unterschreiben
(lassen).
Alles andere, egal wie es genannt wird ist nicht verbindlich.
Nein. Verpflichtungen, ein Grundstück (vorerst) nicht bzw. nicht an einen anderen zu veräußern, beispielsweise sind formfrei möglich. Es spricht also nichts dagegen, mit dem Verkäufer z.B. eine Exklusivitätsvereinbarung zu schließen, in der sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück vor Ablauf einer Frist von X nicht an einen Dritten zu verkaufen. Wahrscheinlich wird der Verkäufer das aber nicht ohne eine angemessene Gegenleistung machen wollen.
Hi, Gandalf man sollte den Käifer aber auch unbedingt darauf hinweisen, dass vor der notariellen Unterschrift die Finanzierung stehen muss = schriftliche Zusage der Bank!
MfG ramses90
Danke für die vielen Anworten.
Nun ja wir hatten heute den Zweiten Besichtigungstermin und haben das mit dem „Wir wollen Kaufen“ zur Sprache gebracht, auch das die Bank ein Ok gegeben hat aber eben noch nicht schriftlich.
Es gibt noch 2 andere Interessenten und die Unterlagen die die Bank noch braucht müssen auch erst noch besorgt werden.
Mal sehen wann das passiert und ob wir das Haus dann wirklich kaufen dürfen.
Ich halte euch auf dem laufenden
P.s. bei der heutigen Immobilien Lage ist es komisch das Wort Dürfen zu benutzen, man sollt meinen das die Leute froh wären wenn sie jemanden haben der direkt kaufen will.
Naja egal, mal sehen was die Woche bringt, oder der neue Monat.
Nein. Verpflichtungen, ein Grundstück (vorerst) nicht bzw.
nicht an einen anderen zu veräußern, beispielsweise sind
formfrei möglich.
aha, das wäre mir neu.
Wie läuft es dann, wenn der Verkäufer dann doch an andere verkauft?
Man kann höchstens die Beträge zurückfordern, die man bereist gezahlt hat. Mehr nicht.
Es spricht also nichts dagegen, mit dem
Verkäufer z.B. eine Exklusivitätsvereinbarung zu schließen, in
der sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück vor Ablauf
einer Frist von X nicht an einen Dritten zu verkaufen.
Kann man, hat aber keine formale Verbindlichkeit.
Wahrscheinlich wird der Verkäufer das aber nicht ohne eine
angemessene Gegenleistung machen wollen.
Egal was vereinbart wird, es ist formal unverbindlich.
Trotz recht weiter Vertragfreiheit in D ist unter Privatpersonen bei Immobiliengeschäften die notariele Form obligat.
Nichtnotariele Verträge sind nichtig bzw. wirkungslos.
Mit Verlaub, wenn man von den rechtlichen Rahmenbedingungen absolut keine Ahnung hat, sollte man sich bei der Beantwortung rechtlicher Fragen zurück halten.
Nein. Verpflichtungen, ein Grundstück (vorerst) nicht bzw.
nicht an einen anderen zu veräußern, beispielsweise sind
formfrei möglich.
Wie läuft es dann, wenn der Verkäufer dann doch an andere
verkauft?
Wie in jedem anderen Fall auch, in dem der eine Teil seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt: Der Verkäufer schuldet - Verschulden vorausgesetzt - Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Und da ein solcher Schaden bei einem Geschäft wie diesem nicht immer ganz einfach zu beweisen ist, enthält die intelligente Exklusivitätsvereinbarung eine Vertragsstrafeklausel.
Man kann höchstens die Beträge zurückfordern, die man bereist
gezahlt hat. Mehr nicht.
Was in jedem Fall geht, steht oben. Ob man darüber hinaus auch noch irgendwas zurückfordern kann, hängt vom Einzelfall ab.
Es spricht also nichts dagegen, mit dem
Verkäufer z.B. eine Exklusivitätsvereinbarung zu schließen, in
der sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück vor Ablauf
einer Frist von X nicht an einen Dritten zu verkaufen.
Kann man, hat aber keine formale Verbindlichkeit.
Blödsinn. Man lese dazu sorgfältig § 311b BGB. Danach bedürfen (nur) solche Verträge der notariellen Beurkundung, durch die sich ein Teil verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben. Eine Verpflichtung, Eigentum nicht zu übertragen, fällt offensichtlich nicht darunter.
Wahrscheinlich wird der Verkäufer das aber nicht ohne eine
angemessene Gegenleistung machen wollen.
Egal was vereinbart wird, es ist formal unverbindlich.
Trotz recht weiter Vertragfreiheit in D ist unter
Privatpersonen bei Immobiliengeschäften die notariele Form
obligat.
Nichtnotariele Verträge sind nichtig bzw. wirkungslos.
Wie gesagt, dass ist in diesem Zusammenhang falsch.
P.s. bei der heutigen Immobilien Lage ist es komisch das Wort
Dürfen zu benutzen, man sollt meinen das die Leute froh wären
wenn sie jemanden haben der direkt kaufen will.
Naja egal, mal sehen was die Woche bringt, oder der neue
Monat.
Bei den heutigen Finanzierungsproblemen vieler Käufer bricht kein Verkäufer alles ab nur um sich auf die Zusage eines Käufers zu verlassen.
Wir mussten bereits 2 Notartermine canceln weil es nach der Zusage Probleme mit der Finanzierung gab.
Deshalb: wer am schnellsten alle notwendigen Unterlagen beibringt „darf“ kaufen.
Aus dem Angebot gehts aber erst raus wenn beim Notar unterschrieben ist.