Vorkaufvertrag Haus Kauf

Exklusivitätsvereinbarung

Gibt es da einen möglichkeit sich als Käufer abzusichern?

schnellstmöglich zum Notar und dort den Vertrag unterschreiben
(lassen).
Alles andere, egal wie es genannt wird ist nicht verbindlich.

Nein. Verpflichtungen, ein Grundstück (vorerst) nicht bzw. nicht an einen anderen zu veräußern, beispielsweise sind formfrei möglich. Es spricht also nichts dagegen, mit dem Verkäufer z.B. eine Exklusivitätsvereinbarung zu schließen, in der sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück vor Ablauf einer Frist von X nicht an einen Dritten zu verkaufen. Wahrscheinlich wird der Verkäufer das aber nicht ohne eine angemessene Gegenleistung machen wollen.