Guten Tag,
also ich bekam gestern eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte. Sachverhalt (Verleumnung) dies ist eine so banale geschichte.Ihr wisst schon der hat gesagt, das du das, und das gesagt hast. Und nun meine Frage muss ich mit einer Strafe rechnen?? oder wird das Verfahren wegen nichtigkeit eingestellt??
Hab n bisschen angst bin noch nie mit dem Gesetz in konflikt geraten! bitte schnelle Antwort!!
ruhig Blut
Hi,
also ich bekam gestern eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die keinen Beamten frei haben (zeitmässig), welches sie zu Dir schicken können, um bei einer Tasse Kaffee eine nette Befragung druchzuführen. Also möchtest Du doch bitte zu denen kommen.
Sachverhalt
spielt erstmal keine Rolle
Ihr wisst schon…
Nein, nein, das wissen wir keineswegs und es ist auch nicht wichtig
Und nun meine Frage muss ich mit einer Strafe rechnen??
Da kommt erstmal eine Befragung der Beschuldigten davor.
Dann geht es seinen normalen Weg.
Vielleicht wird die Klage zugelassen.
Vielleicht kommt es zu einer Verhandlung.
Vielleicht wird ein Urteil gefällt.
Vielleicht
vielleicht
vielleicht
Jetzt geh erstmal da hin und beantworte den netten Beamten ihre Fragen.
Hab n bisschen angst
Brauchst Du nicht zu haben
…bin noch nie mit dem Gesetz in konflikt geraten!
Noch behauptet niemand, dass Du jetzt mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist.
bitte schnelle Antwort!!
War das jetzt schnell genug?
Freundliche GrĂĽsse
Ray
Hallo,
also ich bekam gestern eine Vorladung von der Polizei als
Beschuldigte. Sachverhalt (Verleumnung) dies ist eine so
banale geschichte.Ihr wisst schon der hat gesagt, das du das,
und das gesagt hast. Und nun meine Frage muss ich mit einer
Strafe rechnen?? oder wird das Verfahren wegen nichtigkeit
eingestellt??
Hab n bisschen angst bin noch nie mit dem Gesetz in konflikt
geraten! bitte schnelle Antwort!!
Du musst da nicht hingehen, nur Vorladungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften sind verpflichtend. Du kannst auch einfach anrufen uns die Einladung absagen.
.m
Hallo Blondi,
dies ist mir auch mal passiert. Bin dann zu einem Anwalt, der mir gesagt hat, Vorladungen von der Polizei muss man nicht befolgen. Die fragen nämlich ziemlich genau und alles wird protokolliert. Kann man sich unter Umständen um Kopf und Kragen reden…
Du brauchst Dich noch nicht mal telefonisch abzumelden. Hab ich auch nicht getan.
Ich drücke Dir ganz fest Däumchen, ich weiß, wie Du Dich fühlst.
Wird schon!
Danke fĂĽr deine Hilfe!! Wie ist das eigentlich ich habe keine rechtschutzversicherung. Und bin auch grad in Ausbildung. Was mache ich wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt?? Kannst du mir da auch noch bei helfen?? bIIITTTE:smile:
Hallo,
also wenn du kein Einkommen hast kannst Du um Prozesskostenhilfe bitten beim Amtsgericht.
GruĂź GĂĽnter
Da es sich bei der angeblichen Beleidigung um einen Straftatbestand (§ 185 ff. StGB) handelt, gibt es da keine Prozesskostenhilfe!
Und da der Sachverhalt auch einfach gelagert ist, gibt es dazu auch keinen Pflichtverteidiger. Bei geringfügigen „Beleidigungen“ wird die Sache ohnehin auf die Privatklage verwiesen und dann darf der angeblich Beleidigte das Verfahren selber (privat-)anklagen. Davor ist allerdings auch noch ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann fällig und wenn dann wirklich ein Gericht entscheidet,die Behauptung aber nicht als Beleidigung erwiesen ansieht, dann darf der, der vorher schon (angeblich) beleidigt war, sich erst mal richtig beleidigt fühlen, weil er die ganzen Prozesskosten selbst an der Backe hat - lol.
Also erstmal gar keine Panik (denn: der hat gesagt, der hätte gesagt, ich hätte das und das gesagt, ist noch lange kein Beweis dafür, dass jemand jemanden auch tatsächlich beleidigt hätte). Wenn’s um die Wurst geht, hat nachher natürlich keiner was gesagt.