Vorladung als beschuldigter! helfen sie bitte!

Hallo,

Ich arbeite auf DPD.
Bei uns haben 2 Pakete (2 Sendungen) gestohlen,
Dieser Diebstahl ist im Container geschehen, den ich und noch 2 Menschen auslud.
Die Firma hat auf mich Anzeige die Polizei geschrieben, Polizei hat mir den Termin ernannt, Im Brief steht dass ich Beschuldigte!!

Aber ich nichts stahl,und weiß nicht wer hat das gemacht!! Es ist die Wahrheit!!

Ich war in der Polizei, hat gesagt was nichts stahl, sah wer es nicht. Er hat es aufgezeichnet, hat gesagt was irgendwohin (wahrscheinlich in die Hauptinstanz absenden wird), und dort schon werden sich entscheiden was zu machen.

Sagen Sie bitte es wird das Gericht?? was mir wird??? wie sich zu schützen???

Vielen Dank!

Hallo kaccctet,

leider kann ich dir dabei nicht helfen und hoffe, dass alles gut wird.

MfG
Blackpanther

Hallo,

zunächst wird ihre Aussage der Staatsanwaltschaft zugesandt. Diese sammelt alle Beweise (Aussagen etc.) und entscheidet dann, welche Schritte sie einleitet.
Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:

  1. Einstellung nach § 170 StPO mangels Tatverdacht

Diesen Schritt geht die Staatsanwaltschaft, wenn sie der Meinung ist, dass Ihnen die Tat nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Für Sie hat dies keine Konsequenzen, das Verfahren ist damit beendet.

  1. Einstellung nach § 153 StPO

Diesen Schritt geht die Staatsanwaltschaft, wenn zwar eine Verurteilung wahrscheinlich ist, die Schuld aber eher als geringfügig anzusehen ist. Bei einem Diebstahl ist dies aber unterschiedlich in der Behandlung und kommt zudem auf den Wert der Sache und bzw oder ihre Vorstrafen an.
Es handelt sich hierbei eher um eine Verwarnung, die einen Eintrag ins Bundeszentralregister bewirkt (jedoch nur in das justizielle/vom Arbeitgeber nicht einsehbar)

  1. Anklage

Wenn der Staatsanwalt nach Sichtung der Beweise von Ihrer Schuld überzeugt ist, wird bei Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen, also Anklage erheben.
Es erwartet Sie dann eine Anklage wegen Diebstahls/Unterschlagung (je nach genauer Sachlage)vor dem Amtsgericht.

  1. Strafbefehl

Ist der Wert der Sachen nicht zu hoch und sie nicht vorbestraft, so ist davon auszugehen, dass ein Strafbefehl erlassen wird, sofern der Staatsanwalt von ihrer Schuld überzeugt wird. Sie bekommen dann einen Brief, in welchem ihnen direkt eine Strafe mitgeteilt wird, welche sie dann akzeptieren können oder dagegen Widerspruch einlegen können. Machen sie dies kommt es zu einer Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme.

Da sie die Tat bestritten haben und auch andere Mitarbeiter mit entladen haben ist, so wie der Sachverhalt hier dargestellt wird davon auszugehen, dass Möglichkeit 1. gewält wird.

Sollten gegen Sie jedoch belastende Beweise vorliegen, z.B. belastende Aussagen der anderen, Videobeweise etc., dann wird der Staatsanwalt die Möglichkeiten 2.,3. oder 4. wählen.

Inbesondere bei der Anklage und dem Strafbefehl ist es ratsam sich einen Anwalt zuzulegen. Dieser kann gegebenfall Akteneinsicht (können sie auch, jedoch begrenzt) beantragen und damit eine ordentliche Verteidigungsstrategie für sie auswählen.
Es ist ihnen, soweit sie vor dem Amtsgericht angeklagt werden, jedoch freigestellt auch ohne Anwalt aufzutreten. Sollten sie sich keinen leisten können können sie auch versuchen vor Gericht ihre Aussage zu wiederholen und eine andere Beweiswürdigung des Richters zu erreichen.
Sollten sie zur Zeit leistungen nach dem SGB erhalten (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV) besteht die Möglichkeit sich bei der ARGE einen Beratungsschein abzuholen, mit welchem sie dann gegen € 10 zu einem Anwalt gehen können, welcher mit ihnen eine Erstberatung macht.

Ich hoffe, dass ich ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.
Leider fehlt mir zu einer genaueren Betrachtung eine vollumfängliche Sachkenntnis des Falles.
Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen Recht widerfahren wird und sie so Vertrauen in den Rechtsstaat gewinnen.

P.S.: Die Auskünfte sind unverbindlich. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich zwar Jurist, jedoch weder Anwalt noch im Strafrecht tätig bin.

Hallo,da ist wohl ein Fehler entstanden denn zu dem Thema kann ich keine Hilfe geben.

Besten Gruß,H.Heuer

Ich arbeite auf DPD.
Bei uns haben 2 Pakete (2 Sendungen) gestohlen,
Dieser Diebstahl ist im Container geschehen, den ich und noch
2 Menschen auslud.
Die Firma hat auf mich Anzeige die Polizei geschrieben,
Polizei hat mir den Termin ernannt, Im Brief steht dass ich
Beschuldigte!!

Aber ich nichts stahl,und weiß nicht wer hat das gemacht!! Es
ist die Wahrheit!!

Ich war in der Polizei, hat gesagt was nichts stahl, sah wer
es nicht. Er hat es aufgezeichnet, hat gesagt was irgendwohin
(wahrscheinlich in die Hauptinstanz absenden wird), und dort
schon werden sich entscheiden was zu machen.

Sagen Sie bitte es wird das Gericht?? was mir wird??? wie sich
zu schützen???

Vielen Dank!

Hallo,

Ich arbeite auf DPD.
Bei uns haben 2 Pakete (2 Sendungen) gestohlen,
Dieser Diebstahl ist im Container geschehen, den ich und noch
2 Menschen auslud.
Die Firma hat auf mich Anzeige die Polizei geschrieben,
Polizei hat mir den Termin ernannt, Im Brief steht dass ich
Beschuldigte!!

Aber ich nichts stahl,und weiß nicht wer hat das gemacht!! Es

Leider kann ich hier nicht helfen.

Evtl. Beratungsstelle oder Rechtsanwalt ?

ist die Wahrheit!!

Ich war in der Polizei, hat gesagt was nichts stahl, sah wer
es nicht. Er hat es aufgezeichnet, hat gesagt was irgendwohin
(wahrscheinlich in die Hauptinstanz absenden wird), und dort
schon werden sich entscheiden was zu machen.

Sagen Sie bitte es wird das Gericht?? was mir wird??? wie sich
zu schützen???

Vielen Dank!

Hallo,

sorry, aber ich bin Logistiker, kein Jurist.
Ich kann Ihnen daher nur einen Rat geben: Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und besprechen Sie das Ganze mit ihm.

Gruß
A.

Hallo … , warum unterschreibst du eine Mail nicht?

Trotzdem noechte ich antworten. Um dir zu sagen, dass ich leider keine Antwort
weiss auf deine Frage. Ich bin kein Jurist.

Ich wuensche dir aber alles Gute
Joerg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, kacctet!
Bitte, habe Verständnis, dass es nicht möglich ist, dir über das Internet eine Rechtsberatung zu geben. Dazu bin ich nicht befugt.
Wenn du der Meinung bist, Hilfe zu brauchen, dann kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Du kannst ja zuerst bei einer Anwaltskanzlei fragen, was dich eine Rechtsberatung kosten wird.
Vielleicht habt ihr in eurer Firma ja auch einen Betriebsrat oder ähnliches, an die du dich wenden kannst oder du bist in einer Gewerkschaft, die dir helfen könnte.
Wenn du nur nicht genau verstanden hast, was der Polizist, der dich vernommen hat, dir erklärt hat, dann kannst du ihn ja noch einmal aufsuchen oder mit ihm telefonieren, damit er dir den weiteren Hergang noch einmal genau deutlich macht. Wenn du die deutsche Sprache nicht gut genug verstehst, dann nimm jemand mit, der für dich übersetzen kann.
Beste Grüsse, Bogus.