Vorladung als Beschuldigter wg. Besonders schweren Diebstahls

Ich habe eine Vorladung bekommen wegen „besonders schweren Diebstahls“.

Ich war vor ein paar Wochen feiern und war dementsprechend auch „etwas“ angeheitert. War mit paar freunden in der Kneipe und haben dort Fussball geguckt, danach bin ich mit einem „fremden“ den ich dort kennengelernt habe und einer Frau (die mit uns gegangen ist) noch weiter gegangen weil wir noch ein wenig trinken wollten. Leider weiß ich auch nicht mehr alles(Alkohol), aber was ich noch weiß ist das ich dann meine Rechnung bezahlen wollte und und die Frau dann plötzlich schrie: „Meine Handtasche!“ und der „fremde“ war nicht mehr da.
Währenddessen haben die Barkeeperin und ich uns angeguckt und ich sagte:„Das hat er nicht wirklich gemacht?“
Dann kam auch schon die Polizei hat die Personalien von dem „fremden“(der ist zwischenzeitlich wieder gekommen?), von mir und von der Frau aufgenommen.
Dann stand ich am Geldautomat und der „fremde“ kam auf mich zu und die Polizei hat gesehen wie wir miteinander geredet haben und weggegangen sind.

Nach einiger Zeit bin ich wieder in die Bar gegangen weil ich noch was bezahlen sollte und ich habe die Barkeeperin gefragt was sie denn gesagt hat und sie meinte, dass sie gesagt hat das er mich gefragt hat ob wir der Frau die Handtasche klauen wollen und ich darauf antwortete Nein!

Was erwartet mich jetzt bei der Vorladung? Wie läuft das da ab? Soll ich überhaupt etwas sagen wenn ich da bin, da ich ja auch nicht mehr alles weiß oder soll mir nur anhören was mir vorgeworfen wird und abwarten wie das dann weiter geht?

zu meiner Person: Ich bin 19 Jahre alt, hatte noch nie was mit der Polizei zu tun und mache eine Ausbildung zum Industriekaufmann.

Danke schon einmal im Voraus

grüß dich Kachbar
was steht den auf der Vorladung drauf bist du als Zeuge oder als Beschuldiger geladen worden?? bei Alkohol ist immer so ne sache wieviel promile mann drin hat.an deiner stelle würde ich das sagen was du grade auch geschrieben hast.den die Barfrau wird ja auch geladen werden.und wen sie das auch so aussagt das du "Nein gesagt hast.kann dir nicht viel passieren.muss dabei sagen bin kein Anwalt.

Vielen Dank für Deine Antwort erst einmal!
Bin als Beschuldigter geladen. Wieviel Promille ich hatte weiß wohl niemand, aber ich dachte das ich ersma gar nichts sage , weil ich ja auch nicht wirklich etwas genaues weiß und bevor ich da dann etwas falsche sage, warte ich erst einmal ab ob danach noch etwas kommt oder die alles fallen gelassen wird. Auch wegen der Aussage der Barkeeperin, welche übrigens dirrekt am „Tatort“ aufgenommen wurde, ist das dann wie eine normale Aussage?

Gruß
Kachba

normalerweise nicht wie gesagt die Barfrau wird warscheinlich auch vorgeladen.und wen nicht dann liegt ja immer noch das Polizei bericht vor.was sie gesagt hat.wie gesagt wen du da bist bei der Vorladung wird erstmal der Tat hergang vorgelesen.was da passiert ist und dan wird der Richter dich fragen ob du was dazu sagen möchtes dann liegt es an dir selber was du machst mein vorschlag kennst du dazu den du hast ja nichts gemacht.den wie es ja so aussieht wird ja der Fremde die Tasche geklaut haben und weggeworfen haben.den so wie du ja geschrieben hast standes du ganze zeit neben der fremden Frau.

Hallo.

So wie das aussieht, wurde gegen Dich ein Ermittlungsverfahren wegen bes. schw. Fall des Diebstahls (vermutlich wegen „von mehreren gemeinsam begangen“) eröffnet und wird nach Abschluss auch entsprechend bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Als Beschuldigter im Strafverfahren steht es Dir frei, Angaben zum Tatvorwurf zu machen, nichts zur Sache zu sagen oder im Vorfeld schon einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Was das beste ist, kann man so nicht sagen, das sind eben die gesetzlich verbrieften Rechte. Und egal wie die Entscheidung von Dir ausfällt, darf sie Dir auch nicht negativ ausgelegt werden. Wenn sich die Sache so zugetragen hat, wie Du es beschrieben hast, sehe ich aber auch kein Problem, wenn Du das so zu Protokoll gibst. Vor dem Hintergrund Deiner Schilderung wäre aber schon interessant, wie die Polizeibeamten vor Ort darauf gekommen sind, dass Du an der Tat beteiligt warst… (Angaben der Geschädigten, Zeugen…)

Hoffe ich konnte Dir da weiterhelefen.

Grüße, Steffen

Vielen Dank, ja du hast mir weiter geholfen!

Die kommen darauf weil die Barkeeperin denen gesagt hat, dass ich mit dem Opfer (der Frau) und dem Täter gemeinsam in die Bar gegangen bin und wir da saßen und zusammen etwas getrunken haben …

Es kann ja aber auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden und ich habe schon gar nichts mehr mit dem Fall zu tun oder? Wenn die dann merken das die nichts gegen mich in der Hand haben, es hat ja niemand gesehen das ich etwas geklaut habe und es wurde sogar gehört wie ich auf die Frage, ob wir die Handtasche klauen wollen mit nein geantwortet habe.

Gruß
Kachba

Hallo,

ich arbeite als Jugendgerichtshelferin und kann Dir schon mal einiges zum Verfahrensablauf sagen.

Zunächst bist Du erstmal „Beschuldigter“ und bekommst eine Vorladung von der Polizei, wo Du die Möglichkeit hast, Dich zum Vorfall zu äußern. Aber auch ein Fernbleiben bei der Vorladung darf für Dich keine negativen Konsequenzen haben (wobei eine Aussage immer einen besseren Eindruck macht). Achte bei der Aussage darauf, dass Du Dich von der Polizei zu keiner nicht wahren Aussage hinreissen lässt.

Nachdem Du bei der Polizei ausgesagt hast, geht das ganze zur Staatsanwaltschaft, welche prüft, ob gegen Dich und den anderen Anklage erhoben wird. In diesem Fall bekommst Du eine Anklageschrift zugesandt, in welcher formuliert ist, was Dir vorgeworfen wird.

Da Du schreibst, dass Du 19 bist, wird auch die zuständige Jugendgerichtshilfe informiert, welche Dich auch noch einladen wird. Dort solltest Du hingehen, diese formulieren mit Dir zusammen einen Bericht für die (eventuell) stattfindende Gerichtsverhandlung und können Dich weiter beraten.

Da Du über 18 Jahre aber unter 21 Jahre halt bist, kann für Dich noch das Jugendstrafrecht angewendet werden. Das hängt aber von Deinem Entwicklungsstand ab. Da Du schreibst, dass Du noch in Ausbildung bist (und damit auch noch zu Hause wohnst?) gehe ich davon aus, dass Du nach Jugendstrafrecht ( sollte es überhaupt zu einem Urteil kommen !)verurteilt wirst. Aber zunächst muss ja in der Hauptverhandlung erstmal geklärt werden, wer denn jetzt die Tasche geklaut hat.

Gehe auf jeden Fall zum Termin der Jugendgerichtshilfe, die werden Dich weiter beraten und Dir nach einem ausführlichen Gespräch auch sagen können, welche Verurteilung (wenn überhaupt!) Dir drohen kann. Du kannst Dich natürlich auch eigenständig dorthin vorab wenden und beraten lassen.

Für weitere Fragen einfach mailen,

Gruß,

Sandra Berndt

Hallo,

da hast du ja ziemliche Sch… an der Backe.
Ich würde die aber nicht so hoch bewerten. Eine Beschuldigtenvernehmung ist noch kein Schuldspruch. Ich würde dahin gehen und alles erklären, so wie es sich tatsächlich abgespielt hat. Die Polizei ist nicht wild darauf, jemanden in die „Pfanne zu hauen“, sondern will nur die Wahrheit ermitteln. Deswegen hat Lügen oder Ähnliches keinen Zweck, zumal - so wie ich es sehe - du nichts zu verbergen hast.
Wenn du der Meinung bist, dass die Polizei noch in eine andere Richtung ermitteln sollte, dann kannst du das in der Vernehmung beantragen, sie müssen diesem Antrag nachgehen.
Einen Rechtsanwalt kannst du jederzeit befragen, dieser hat allerdings kein Recht bei der polizeilichen Vernehmung anwesen zu sein.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruss

Iru

Hallo,

also in erster Linie scheint die Barkeeperin ja zu deinem Gunsten ausgesagt zu haben.
Ich würde ganz normal zur Vorladung gehen und die Sache schildern, sowie es war bzw. du dich dran erinnern kannst.
Ich denke nicht, das da viel auf dich zu kommen wird.
Denn wir du selber schon sagst, bist du noch nie polizeilich in Erscheinung getreten.
Wenn sie allerdings merken, das du sie belügt oder sonstiges können sie auch anders werden, daher lieber Ehrlich sein und auch nur soviel sagen wie du denkst.
Du wirst bei der Vorladung auch belehrt und muss nur das sagen was du willst.
Du musst dich nicht selber belasten und kannst dir jeder zeit ein Anwalt nehmen…

Würde gerne wissen, was bei raus gekommen ist.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung…

Lg

Hallo,
leider sind die Angaben ungenau. Wenn die Personalien von der Polizei festgestellt werden, wird auch der Grund genannt (z.B. als Zeuge oder Verdächtiger). Es kann auch sein, dass bei den Ermittlungen erst der Verdacht aufgekommen ist.
Mein Tipp: Solltest du ein reines Gewissen haben, gehe der Vorladung nach, mache wahre Angaben und räume somit den Verdacht gegen dich aus. Andernfalls rate ich zu einem Rechtsanwalt.
Sorry, wenn ich keine große Hilfe war.
Freundliche Grüße,
Dani

Natürlich kann das Verfahren gegen Dich eingestellt werden. Allerdings nicht Durch die Polizei. D.h. unabhängig davon, ob und was Du jetzt für Angaben bei der Polizei machst, müssen die dann eine förmliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Gemäß Strafprozessordnung obliegt die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nicht der Polizei sondern der Staatsanwaltschaft. Und da Du ja bereits den Status eines Beschuldigten im Strafverfahren hast, muss die Polizei eine entsprechende Anzeige der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorlegen.

Grüße,
Steffen

Ich habe eine Vorladung bekommen wegen „besonders schweren
Diebstahls“.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter muss man nicht erscheinen. Es steht einem aber frei, wenn man kommt, sich zur Sache zu äußern, nichts zu sagen oder sich über einen Anwalt zu äußern.
Zu Beginn einer solchen Vernehmung erfolgt auch oben genannte Belehrung.
Ob es in Deinem Fall sinnvoll ist, sich zu äußern, weil es entlastend sein könnte, kann ich Dir auch nicht sagen, das musst Du selbst entscheiden. Möglicherweise kannst Du ja aber Zeugen nennen, die Deine Rolle/Unschuld darstellen können.
Grüße
Linda-Rachel

Hallo,

es ist sehr schwierig, da etwas konkretes zu sagen. Entscheidend ist: Wie lautet der Vorwurf? Wenn etwas geklaut wurde, und es kommen nur zwei in Frage, von denen keiner den Diebstahl zugibt, dann werden erstmal beide als verdächtig angesehen. Das heißt, sie werden als Beschuldigte vernommen. Auch wenn nach Aussage der anderen eigentlich klar ist, wer der Dieb war.

Einzelfallberatung geht hier nicht. Pauschal empfehlen sich zwei Varianten:

  • Nichts sagen und Anwalt einschalten (oder auch nicht und hoffen, dass das Verfahren so eingestellt wird,
    oder
  • hingehen und sich anhören, wie der Vorwurf aussieht. Man kann dann auf jede Frage einzeln antworten oder auch nicht antworten und jederzeit die Vernehmung abbrechen.

Beide Wege können zum gleichen Ergebnis führen, es gibt da kein richtig oder falsch. Anwälte tendieren dazu, nichts ohne Akteneinsicht zu sagen. Es kann aber auch ganz schnell zur Beendigung des Verfahrens führen, wenn bestimmte Fragen früh geklärt werden können.

Gruß
polos

Hallo!

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hast du grundsätzlich das Recht, dich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Du könntest dich auch schriftlich äußern oder über einen Rechtsanwalt. Die Personalien MUSST du angeben. Das zum Grundsätzlichen.

Wenn das stimmt, was du schreibst, nämlich, dass du nichts mit dem Diebstahl zu tun hast (auch nicht als beteiligter Mittäter) würde ich an deiner Stelle bei der Polizei die Sache so schildern, wie du es hier getan hast. Wenn du nix angestellt hast, hast du auch nichts zu befürchten. Es sei denn, dass diese „Zeugin“ bei ihrer Aussage bleibt. Wenn man ihr dann nicht unterstellen würde, dass sie lügt, müsste es so sein, dass du diese Äußerung trotzdem von dir gegeben hast. Überleg mal: Kannst du das ausschließen? Könntest du diese Aussage vielleicht trotzdem getroffen haben - in deinem Zustand?

Zum Ablauf: Dir wird eröffnet werden, welche Tat dir zur Last gelegt wird. Dann wirst du über deine Rechte belehrt werden (s.o.). Anschließend werden deine Personalien mit ein paar weiter gehenden persönlichen Angaben festgehalten und dann wird aufgeschrieben, was du zur Sache äußerst - wenn du das tun willst. Und das wars dann.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird entschieden, ob die Anzeige evtl. eingestellt oder ein Strafbefehl erlassen wird. Die Staatsanwaltschaft wägt hierzu alle Erkenntnisse, die die Polizei über den Fall gewonnen hat (alle Aussagen und polizeilichen Feststellungen und Ermittlungen).

Ich hoffe, dir ein wenig Klarheit gebracht zu haben

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Sorry, ich habe meinen w-w-was Account längere Zeit nicht genutzt.
Ich schätze, mittlerweile ist der „Keks“ gegessen?
Auf Einzelheiten kann ich bei der Geschichte eh nicht eingehen. Also, ab zur Vernehmung, sich den Inhalt/ Ziel/ Zweck und vor allem den eigenen Status (Zeuge, Beschuldigter) anhören und sich entscheiden: aussagen oder erst anwaltlichen Rat einholen.
Gruß