Vorladung als Beschuldigter

Jedenfalls wurde mir bei der Polizei geraten, mir einen Anwalt
zu nehmen. Und das werde ich auch tun.

Na also, so schlimm sind die Kollegen nun doch nicht. Der Schilderung nach dürfte es sich um den Vorwurf der Hehlerei handeln?

Wenn Interesse besteht, halte ich auf dem Laufenden.

Ja, interessieren täte es mich schon.

Gruss

Iru

Die Polizei ist an viele Rechtsvorschriften gebunden, sie
bestimmen ihr Handeln, bei der Vernehmung ist insbesondere der
§ 136a StPO zu beachten, d.h. es darf weder Drohung oder
Täuschung (usw) erfolgen. Zuwiderhandlungen dagegen, haben ein
relatives Verwertungsverbot zur Folge.

das ist aber doch eher Theorie,denn de Facto muss man dann doch beweisen dass gedroht wurde und wie soll man des machen wenn Aussage gegen Aussage steht??
ausserdem ist ja dann das klassische Szenario garnicht verwenden oder??
Szenario:2 Täter in verschiedenen Räumen
man sagt Täter 2 Täter 1 hätte ihn verpfiffen und würde ihn beschuldigen(hat dies aber garnicht getan)
daraufhin packt Täter 2 aus …

das ist aber doch eher Theorie,denn de Facto muss man dann doch beweisen dass gedroht wurde und wie soll man des machen wenn Aussage gegen Aussage steht??
ausserdem ist ja dann das klassische Szenario garnicht verwenden oder??
Szenario:2 Täter in verschiedenen Räumen
man sagt Täter 2 Täter 1 hätte ihn verpfiffen und würde ihn beschuldigen(hat dies aber garnicht getan)
daraufhin packt Täter 2 aus …

Interessante Aspekte… sag, woher stammen diese Einsichten? Etwa aus eigener Erfahrung, Hörensagen, Fernsehen oder einfach eine Idee, wie es sein könnte?
Ich glaube, du hast falsche Vorstellungen über die Polizei.

Gruss

Iru

1 Like

ist das Fernseh-Klischee-Verfahren…deshalb frag ich ja
wäre sowas illegal…

Hallo

drohen darf man…solange es sich um rechtlich zulässige Mittel
handelt.

Androhung von Gewalt ist absolut illegal (erinnere dich doch des Falles in Frankfurt, wo der Vizepolizeipräsident mit Gewalt gedroht und deswegen bestraft wurde).

Gruss

Iru

was ich beschrieben habe ist doch keine Drohung sondern eine Täuschung!!!

und laut deinem § ist des dasselbe und somit nicht erlaubt

§ 136a StPO zu beachten,…
Täuschung (usw) erfolgen. Zuwiderhandlungen dagegen, haben ein
relatives Verwertungsverbot zur Folge.

und das frag ich nu zum 3.mal ;(

Hallo,

die Frage der Täuschung…

Selbst in der Rechtsprechung tun sich die Gerichte oft schwer, zwischen erlaubter kriminalistischer List und der verbotenen Täuschung zu unterscheiden. Der Polizeibeamte ist aber nicht verpflichtet, dem Beschuldigten jeden Fakt seiner Ermittlung zu offenbaren, d.h. der Beschuldigte kann durchaus darüber im Unklaren sein, was die Polizei weiss oder nicht weiss und evtl. diese Unsicherheit ausnutzen.

Klar verboten sind Lügen, die den Bechuldigten dazu bringen sollen, etwas auszusagen, was er sonst nicht gesagt hätte. Z.B. „wir haben die Leiche schon gefunden mit ihren DNA daran“ (als Lüge). Erlaubt wäre aber „wir haben die Leiche gefunden, jetzt wird nach Ihrer DNA gesucht“ (was der Wahrheit entspräche).

Es würde aber zu weit führen, den § 136a StPO in allen Einzelheiten zu erörtern, das würde den Rahmen des W-W-W sprengen. Wenn dich das Thema aber wirklich interessiert, es gibt genügend Bücher, die sich mit der Thematik in epischer Breite auseinandersetzen.

Gruss

Iru

1 Like

leicht anderes Thema:

ist es denn an deutschen Gerichten wirklich so „locker“?..wenn jmd. wo eingeborchen ist und etwas brisantes erfährt was eine Anklage stützt oder jmd entlastet und den entsprechenden Stellen zuführt
ist es dann wirklich so ,dass die Richter egal wie „illegal“ so eine Aktion war dieses Beweismaterial ansehn und anerkennen?

Bsp:Mutter durchsucht die Bude ihres Jungen und findet etwas(Tatmesser/Papiere…)
Einbrecher findet Papiere/Video… im Safe

weil im Fernsehn (z.b. Richter Alexander Hold)gibt es „in der Kanzlei anonym abgegebene Beweismittel“…am Vortag gabs einen Einbruch…ein Schelm der böses denkt…Der wesentliche Punkt:bei allen Fernsehrichtern geht das faktisch richtige Urteil vor allem anderen(find ich absolut richtig,aber in den USA ist es ja komplett anders,scheint zumindest immer so…).Ist das im RL wirklich so oder liegt das an der Instanz?Wird sowas also eine Instanz später kritisch beäugt?

Hallo,

na ja…die Frau Salesch sollte man nicht als Beispiel nehmen. Die paar Male, die ich das gesehen habe, da rollten sich meine Zehennägel auf ob des hanebüchenen Verfahrens und dessen Beweisführung.
Es gibt ganz klare Vorschriften, wie Beweismittel zu werten sind bzw. wie diese erlangt wurden.
Und wenn dagegen verstoßen wurde, dann sind die Beweismittel eben nicht zu gebrauchen. Wie z.B. eine erzwungene Aussage. Das bedeutet aber nicht, dass damit das gesamte Strafverfahren „gestorben“ ist, sondern eben nur der das Beweismittel betreffende.Insofern verdirbt eine schlechter Apfel nicht den gesamten Baum.

Gruss

Iru

ich mein det auch mehr so als entscheidendes Beweismittel

etwas deutlicher:

Video gestern beim Einbruch geklaut,Täter ist dort eindeutig bei der Tat zu sehn
heute ist Prozess
das Video landet beim Anwalt des Angeklagten(nicht Täter)

durch das Video wird der Angeklagte eindeutig entlastet
Anwalt sagt „anonym abgegeben“
der illegale Zusammenhang Einbruch zu Video
ist eindeutig erkennbar

Was passiert??

der Angeklagte wird aufgrund der (scheinbar)eindeutigen anderen Beweise verurteilt

Der Angeklagte wird aufgrund des Videos freigesprochen,aber der Täter ohne Video als Beweis angeklagt aber vll aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt

Der Angeklagte wird aufgrund des Videos freigesprochen,aber der Täter mit Video als Beweis angeklagt und verurteilt

Hallo,

wenn es um die Entlastung eines Menschen geht, kann fast alles was irgendwie nutzbar ist, als Beweismittel herangezogen werden. Es wäre mit unserem Rechtsverständnis unvereinbar, wenn man alleine aus formalen Gründen ein Beweismittel nicht nutzt und quasi sehenden Auges einen unschuldigen Menschen verurteilt.

Die Nutzung des -entwendeten- Videos als Beweismittel? Das Video würde zunächst einmal sichergestellt (als Beweismittel, aber auch als Verfallsgegenstand). Die Ermittlungen zum Diebstahl laufen dann weiter. Der Anwalt könnte dabei durchaus als Zeuge zu dem Diebstahl des Videos vernommen werden (solange er nicht die Möglichkeit hat, von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen).

Gruss

Iru

würde also zum entlasten genommen.

und zum anklagen des Täters(nicht der Dieb,sondern derjenige ,der auf dem Video zu sehn ist)?Also wenn der Täter nicht alá billig-TV gesteht wie er des alles geplant hat…und das Video nurnoch Nebensache wäre

Ich sehe keinen Grund, warum man das Video nicht als Beweismittel zulassen soil.

Gruss

Iru

weil es auf illegale Weise beschafft worden ist(Einbruch)

sonst wäre das Szenario „Anwalt lässt einbrechen“ möglich…
oder denk ich da zu amerikanische Serien-mässig?

Hallo,

du möchtest eine 100 % Begründung warum und wieso etwas so ist und nicht anders. Leider benötigt man zu so einer Beurteilung wirklich alle Fakten, bisher gab es aber nur kleine Häppchen. Ich habe aber auch keine Lust, jedesmal neu zu schreiben und danach wieder ein neues Häppchen zugeworfen zu bekommen, das die Sachlage evtl. verändert.

Beenden wir die Diskussion, ok?

Gruss

Iru

Hallo C-Jay !!
Ich habe mich leider erst etwas spät bei wer-weiß-was eingeloggt und hoffe,das Du meine Antwort auf deine Frage noch rechtzeitig erhältst.Ich habe die meisten Antworten,die Du bekommen hast gelesen und möchte Dir folgenden Rat geben.Und diesen Rat wird Dir jeder Rechtsanwalt geben,der sein Fach versteht.MACHE NIEMALS EINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI;BEVOR DU MIT DEINEM ANWALT GEREDET HAST!!!
Als Beschuldigter brauchst Du einer Vorladung zum Verhör garnicht Folge leisten.Nur als Zeuge bist Du verpflichtet.Dann kommt es darauf an,ob Du unschuldig oder schuldig bist.Das mußt Du ja wissen.Wenn Du den Mist gemacht hast und man es dir auch nachweisen kann,würde ich die Sache gestehen.Das zahlt sich am Ende für dich aus.Allerdings empfehle ich Dir in jedemfall garnicht mit den Polizeibeamten zu reden,sondern auf eine staatsanwaltliche Vernehmung zu bestehen.Das ist dein Recht als Beschuldigter,Du mußt nicht mit den Bullen reden.Die sind auf jedenfall gegen Dich.Und noch eins,mein Guter:Vor dem Beamten,der so freundlich zu Dir war,solltest Du Dich ganz besonders vorsehen.Die wollen nur einen Täter um einen Fall abzuschließen,die stehen unter Erfolgsdruck,denen ist das egal,wer da vor ihnen hockt.Es sei denn,Du bist reich und Prominent,dann hast Du vielleicht ein paar bessere Karten.Wenn die nichts weiter in der Hand haben als deine Quittung,würde ich es abstreiten und keine Aussage machen.Wenn dann keine weiteren Beweise gefunden werden,kannst Du Glück haben,daß man das verfahren einstellt.Wenn nicht,empfehle ich Dir auf jedenfall,mit dem Urteil in Berufung zu gehen.Das ist dann ein anderes Gericht und da sieht alles ganz anders aus.Wenn Dir das Urteil zu hart erscheint,hast Du das Einspruchsrecht.Ich hoffe,das nützt dir etwas,ich spreche aus über 30 jähriger Erfahrung mit diesem Metier. ciao der Geisterhund

Als Beschuldigter brauchst Du einer Vorladung zum Verhör garnicht Folge leisten.

Stimmt

Nur als Zeuge bist Du verpflichtet.

Stimmt nicht

Dann kommt es darauf an,ob Du unschuldig oder schuldig bist.

Stimmt nicht.

Das mußt Du ja wissen.Wenn Du den Mist gemacht hast und man es dir auch nachweisen kann,würde ich die Sache gestehen.Das zahlt sich am Ende für dich aus.Allerdings empfehle ich Dir in jedemfall garnicht mit den Polizeibeamten zu reden,sondern auf eine staatsanwaltliche Vernehmung zu bestehen.

Das hängt nicht vom Beschuldigten ab. Vielleicht will der StA garnicht mit dem Beschuldigtem reden. Und man darf nicht vergessen, das Angebot, sich bei der Polizei zu äußern, ist das Angebot auf rechtliches Gehör. Wer das nicht nutzt…

Das ist dein Recht als Beschuldigter,Du mußt nicht mit den Bullen reden.Die sind auf jedenfall gegen Dich.Und noch eins,mein Guter:Vor dem Beamten,der so freundlich zu Dir war,solltest Du Dich ganz besonders vorsehen.Die wollen nur einen Täter um einen Fall abzuschließen,die stehen unter Erfolgsdruck,denen ist das egal,wer da vor ihnen hockt.

Blödsinn

Es sei denn,Du bist reich und Prominent,dann hast Du vielleicht ein paar bessere Karten.Wenn die nichts weiter in der Hand haben als deine Quittung,würde ich es abstreiten und keine Aussage machen.Wenn dann keine weiteren Beweise gefunden werden,kannst Du Glück haben,daß man das verfahren einstellt.

Noch mehr Blödsinn

Wenn nicht,empfehle ich Dir auf jedenfall,mit dem Urteil in Berufung zu gehen.
Das ist dann ein anderes Gericht und da sieht alles ganz anders aus.Wenn Dir das Urteil zu hart erscheint,hast Du das Einspruchsrecht.Ich hoffe,das nützt dir etwas,ich spreche aus über 30 jähriger Erfahrung mit diesem Metier. ciao der Geisterhund

Lass mich mal raten, auf welcher Seite du deine Erfahrungen gesammelt hast.

Selten soviel Blödsinn auf einem Haufen gelesen.

Iru

2 Like