Als Beschuldigter brauchst Du einer Vorladung zum Verhör garnicht Folge leisten.
Stimmt
Nur als Zeuge bist Du verpflichtet.
Stimmt nicht
Dann kommt es darauf an,ob Du unschuldig oder schuldig bist.
Stimmt nicht.
Das mußt Du ja wissen.Wenn Du den Mist gemacht hast und man es dir auch nachweisen kann,würde ich die Sache gestehen.Das zahlt sich am Ende für dich aus.Allerdings empfehle ich Dir in jedemfall garnicht mit den Polizeibeamten zu reden,sondern auf eine staatsanwaltliche Vernehmung zu bestehen.
Das hängt nicht vom Beschuldigten ab. Vielleicht will der StA garnicht mit dem Beschuldigtem reden. Und man darf nicht vergessen, das Angebot, sich bei der Polizei zu äußern, ist das Angebot auf rechtliches Gehör. Wer das nicht nutzt…
Das ist dein Recht als Beschuldigter,Du mußt nicht mit den Bullen reden.Die sind auf jedenfall gegen Dich.Und noch eins,mein Guter:Vor dem Beamten,der so freundlich zu Dir war,solltest Du Dich ganz besonders vorsehen.Die wollen nur einen Täter um einen Fall abzuschließen,die stehen unter Erfolgsdruck,denen ist das egal,wer da vor ihnen hockt.
Blödsinn
Es sei denn,Du bist reich und Prominent,dann hast Du vielleicht ein paar bessere Karten.Wenn die nichts weiter in der Hand haben als deine Quittung,würde ich es abstreiten und keine Aussage machen.Wenn dann keine weiteren Beweise gefunden werden,kannst Du Glück haben,daß man das verfahren einstellt.
Noch mehr Blödsinn
Wenn nicht,empfehle ich Dir auf jedenfall,mit dem Urteil in Berufung zu gehen.
Das ist dann ein anderes Gericht und da sieht alles ganz anders aus.Wenn Dir das Urteil zu hart erscheint,hast Du das Einspruchsrecht.Ich hoffe,das nützt dir etwas,ich spreche aus über 30 jähriger Erfahrung mit diesem Metier. ciao der Geisterhund
Lass mich mal raten, auf welcher Seite du deine Erfahrungen gesammelt hast.
Selten soviel Blödsinn auf einem Haufen gelesen.
Iru