Hallo,
nun mal ein paar kleine Infos für den Beschuldigten:
Die Polizei lädt durchaus Personen vor, auch Beschuldigte. Allerdings ist das Erscheinen zu der Vernehmung absolut freiwillig. Man darf aber nicht vergessen, dass mit dem Angebot einer Vernehmung auch gleichzeitig das Angebot des rechtlichen Gehörs verbunden ist. Ohne dieses Angebot kann, darf kein Mensch verurteilt werden.
Ob man nun der Vorladung folgt, ist eine eigene Entscheidung.
Es kann durchaus von Vorteil, aber auch von Nachteil sein, nicht mit dcer Polizei zu kooperieren. Ein Anwalt könnte wesentlich mehr dazu sagen, vor allem könnte er die Beweislage prüfen und u.U. auch raten, dass ein Offenlegen aller Fakten günstiger wäre als grundsätzliches Abstreiten. Das ist aber immer eine Einzelentscheidung und kann keinesfalls nur nach grober Kenntnis des Sachverhalts (wie hier im W.W.W.) erfolgen. Allerdings hat ein Anwalt kein Recht, bei der polizeilichen Vernehmung anwesend zu sein, die Anwesenheit kann aber gestattet werden.
Im Übrigen muss JEDER Beschuldigten vor seiner Vernehmung über seine Rechte belehrt werden, dann kann er immer noch entscheiden, wie er sich verhalten soll. Ohne diese Vernehmung sind Aussagen des Beschuldigten nur sehr eingeschränkt bis garnicht nutzbar.
Die angesprochene ED-Behandlung, die durchgeführt würde, wenn man zur Polizei ginge…: Wenn die Polizei die ED-Behanldung durchführen will, dann macht sie es, ob der Beschuldigte zur Vernehmung kommt oder nicht. Notfalls holt sie ihn dann, denn eine ED-Behandlung ist auch zwangsweise durchsetzbar.
Die Polizei ist an viele Rechtsvorschriften gebunden, sie bestimmen ihr Handeln, bei der Vernehmung ist insbesondere der § 136a StPO zu beachten, d.h. es darf weder Drohung oder Täuschung (usw) erfolgen. Zuwiderhandlungen dagegen, haben ein relatives Verwertungsverbot zur Folge.
Was würde ich in einem Fall wie dem geschilderten machen?
Ich würde der Vorladung folgen und erfahren, was mir eigentlich vorgeworfen wird. Vielleicht kann ich die Vorwürfe schon mit wenigen Worten entkräften und die Sache ist vom Tisch. Oder aber, ich weiss es dann (und u.U. ist an der Beschuldigung was dran) und mache meine Aussage oder spreche erst einmal mit dem Anwalt oder sage garnichts.
Gruss
Iru