Vorladung als Beschuldigter

Hi!

Ich habe letztens per Post eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen Wohnungseinbruch bekommen.
Das hat mich doch schon umgehauen, weil ich besagten Tatort noch nie betreten habe. Ich wollte einfach zum Termin erscheinen und mir anhören, was das alles eigentlich soll und denen halt sagen, dass ich damit nichts zu tun habe.
Nun habe ich aber sehr häufig gehört und gelesen, dass man diesen Termin ohne Anwalt nicht wahrnehmen sollte bzw gar nicht erst hin gehen soll, weil einem dort wohl das Wort im Mund rumgedreht wird und man sich am Ende irgendwie doch reinreitet.

Habt ihr sowas schon mal erlebt?
Wie ist es ausgegangen?
Und was soll ich machen? Hingehen - anhören, was die wollen - sagen, dass ich’s nicht war und dann den Mund halten?

Danke
Christoph Jäschke

Habt ihr sowas schon mal erlebt?

jupp

Wie ist es ausgegangen?

der Staatsanwalt hat keine Klage erhoben, da ich unschuldig war.

Und was soll ich machen? Hingehen - anhören, was die wollen -
sagen, dass ich’s nicht war und dann den Mund halten?

Die Polizei ist nicht blöd. Wenn du unschuldig bist, dann sehen die, dass du der Falsche bist. Man darf sich diese Leute nicht so vorstellen, wie Bruce Willis. Die haben schon gute Menschenkentnis. Wenn du aber schon mal wegen ähnliche Delikte aufgefallen bist, dann werden sie dir etwas mehr auf den Nerv gehen.
Wie dem auch sei. Wenn du eine Vorladung bekommen hast, dann musst du hingehen. Und über deine Rechte wirst du VOR der Vernehmung mündlich aufgeklärt. Also kannst dich spätenstens vor Ort entscheiden, ob du die Aussage verweigerst, oder ob du einen Rechtsbeistand haben willst. Meines wissens stellt man dir dann einen Anwalt kostenlos zur verfügung. Sicher bin ich mir allerdings dessen nicht, da ich keinen benötigt habe.

Hallo,

Wie dem auch sei. Wenn du eine Vorladung bekommen hast, dann
musst du hingehen.

Die Polizei schickt keine Vorladungen.
Und zur Polizei, wenn die einen zur Vernehmung einlädt, muss man nicht hingehen.

Meines wissens stellt man
dir dann einen Anwalt kostenlos zur verfügung. Sicher bin ich
mir allerdings dessen nicht, da ich keinen benötigt habe.

Wenn du nicht sicher bist, warum schreibst du dann?

Gruß
Elke

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Nachtrag
Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass das ganze am im Juli 2007 gewesen sein soll. Es ist also schon eine ganze Weile her - wie kommen die auf mich? Ein Fehler? Oder hat jemand meinen Namen genannt? Oder laden die alle ein, die ein bestimmtes Auto fahren?

Hallo,

Wie dem auch sei. Wenn du eine Vorladung bekommen hast, dann
musst du hingehen.

Die Polizei schickt keine Vorladungen.

Zeig mir wo ich das behauptet habe.

Und zur Polizei, wenn die einen zur Vernehmung einlädt, muss
man nicht hingehen.

Man macht sich aber das Leben unnötig schwerer …

Meines wissens stellt man
dir dann einen Anwalt kostenlos zur verfügung. Sicher bin ich
mir allerdings dessen nicht, da ich keinen benötigt habe.

Wenn du nicht sicher bist, warum schreibst du dann?

Damit du eine weitere sinnlose Frage stellen kannst.

Also bist du damals hingegangen? Wie sind die überhaupt auf dich gekommen?

Die Polizei schickt keine Vorladungen.

Also ich hab hier eine - so steht es drauf - VORLADUNG von einer Polizeidienststelle in Magdeburg…

Und zur Polizei, wenn die einen zur Vernehmung einlädt, muss
man nicht hingehen.

Man macht sich aber das Leben unnötig schwerer …

Ich finde es ganz richtig, dass dir das geantwortet wurde, immerhin hast du hier etwas Falsches behauptet.

Mandy Lane, dies ist ein sog. Expertenforum. Hier sollen Leute antworten, die vom Thema Ahnung haben. Irgendwas schreiben, das kann man auch in einem Amateurforum.

Levay

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Hallo,

leider darf dir hier keinen konkreten Rat geben FAQ:1129 greift auch hier.

Dennoch generell: Wenn man sich entscheidet, nicht zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu machen, vergibt man sich nichts, wenn man dort anruft und Bescheid sagt, dass man nicht kommt. Die Polizei akzeptiert das ohne Probleme.
Ob das in dem geschilderten Fall die richtige Vorgehensweise ist, wage ich nicht zu beurteilen.

Gruß
Elke

Also bist du damals hingegangen? Wie sind die überhaupt auf
dich gekommen?

Anzeige durch meinem Nachbarn. Nichts geht über eine gute Nachbarschaft. :smile:)

Mandy Lane, dies ist ein sog. Expertenforum. Hier sollen Leute
antworten, die vom Thema Ahnung haben. Irgendwas schreiben,
das kann man auch in einem Amateurforum.

Wenn man Ahnung hat, dann sollte man auch richtig lesen können, und nicht mir etwas unterjubeln, was nicht auf meinem Mist gewachsen ist.
Denn bei Logikfehlern sehen die Experten dann aber auch nicht mehr so professionell aus. Aber seis drum …

Du hast geschrieben:

„Wenn du eine Vorladung bekommen hast, dann musst du hingehen.“

Und das ist falsch.

Levay

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hallo!
also grundsätzlich ist es so das du als beschuldigter nicht da hin musst.( als zeuge allerdings schon) ich würde dir auch empfehlen da nicht hin zu gehen, die nehmen dann zu 99% erkennungsdienstliche maßnahmen durch. (fotoshooting und klavierspielen) außerdem erzählen sie dir auch irgentwelche lügen-geschichten ( man hat dich gesehen, oder fingerabdrücke am tatort, bla bla bla)
man geht davon aus das du dich im verhör selbst in die pfanne haust, oder einen kollegen von dir, der dann wiederum dich evt. in die pfanne haut. also besser nix sagen!

wenn du wirklich unschuldig bist, wird das verfahren irgentwann mal wegen geringer beweißlage eingestellt werden. falls nicht, solltest du dir spätestens dann einen gescheiten anwalt nehmen. dieser hat auch akteneinsicht, und kann dir sagen was der staatsanwalt gegen dich in der hand hat oder nicht.

frohe weihnachten!

Du hast geschrieben:

„Wenn du eine Vorladung bekommen hast, dann musst du
hingehen.“

Und das ist falsch.

Stimmt. Als Beschuldigter „MUSS“ man überhaupt nichts.

Iru

hallo!
also grundsätzlich ist es so das du als beschuldigter nicht da
hin musst.( als zeuge allerdings schon)

Auch als Zeuge muss man nicht zur Polizei.

ich würde dir auch

empfehlen da nicht hin zu gehen, die nehmen dann zu 99%
erkennungsdienstliche maßnahmen durch. (fotoshooting und
klavierspielen)

Kommt auf die Straftat an - und auch die Rechtsgrundlage für die ED (81 b, 1. oder 2. Alt.)

außerdem erzählen sie dir auch irgentwelche
lügen-geschichten ( man hat dich gesehen, oder fingerabdrücke
am tatort, bla bla bla)

Schon mal was von § 136 a StPO gehört?

man geht davon aus das du dich im verhör selbst in die pfanne
haust, oder einen kollegen von dir, der dann wiederum dich
evt. in die pfanne haut. also besser nix sagen!
wenn du wirklich unschuldig bist, wird das verfahren
irgentwann mal wegen geringer beweißlage eingestellt werden.

Einstellung wegen geringer Bewieslage? Meinst du nun Einstellung nach §§ 153 StPO ff , 170 II StPO?? … „geringe Beweislage“ finde ich aber nirgendwo

falls nicht, solltest du dir spätestens dann einen gescheiten
anwalt nehmen. dieser hat auch akteneinsicht, und kann dir
sagen was der staatsanwalt gegen dich in der hand hat oder
nicht.

Na also, nach all dem Wettraten endlich ein Beitrag, der von fundierter Sachkenntnis zeugt. :-/

Iru, kopfschüttelnd

2 Like

hallo irubis!

es kann schon sein das du recht hast.
ich habe ja auch lediglich aus meinen erfahrungsschatz berichtet, ich war nämlich selbst auch schon mal beschuldigter. und da war das delikt ( wenn man das so sagen kann) noch nicht mal so drastisch, wie einbruch-diebstahl.
die realität sieht halt eben manchmal anders aus.
auch (oder gerade) polizisten wissen das gesetz zu beugen!
mit freundlichem gruß
klaus

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Hallo Klaus,

Du magst ein guter Schrauber sein - Deine Ratschläge zu diesem Thema hier sind, mit Verlaub, Gülle!

Dachsgruß

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Hallo,

nun mal ein paar kleine Infos für den Beschuldigten:

Die Polizei lädt durchaus Personen vor, auch Beschuldigte. Allerdings ist das Erscheinen zu der Vernehmung absolut freiwillig. Man darf aber nicht vergessen, dass mit dem Angebot einer Vernehmung auch gleichzeitig das Angebot des rechtlichen Gehörs verbunden ist. Ohne dieses Angebot kann, darf kein Mensch verurteilt werden.
Ob man nun der Vorladung folgt, ist eine eigene Entscheidung.
Es kann durchaus von Vorteil, aber auch von Nachteil sein, nicht mit dcer Polizei zu kooperieren. Ein Anwalt könnte wesentlich mehr dazu sagen, vor allem könnte er die Beweislage prüfen und u.U. auch raten, dass ein Offenlegen aller Fakten günstiger wäre als grundsätzliches Abstreiten. Das ist aber immer eine Einzelentscheidung und kann keinesfalls nur nach grober Kenntnis des Sachverhalts (wie hier im W.W.W.) erfolgen. Allerdings hat ein Anwalt kein Recht, bei der polizeilichen Vernehmung anwesend zu sein, die Anwesenheit kann aber gestattet werden.

Im Übrigen muss JEDER Beschuldigten vor seiner Vernehmung über seine Rechte belehrt werden, dann kann er immer noch entscheiden, wie er sich verhalten soll. Ohne diese Vernehmung sind Aussagen des Beschuldigten nur sehr eingeschränkt bis garnicht nutzbar.

Die angesprochene ED-Behandlung, die durchgeführt würde, wenn man zur Polizei ginge…: Wenn die Polizei die ED-Behanldung durchführen will, dann macht sie es, ob der Beschuldigte zur Vernehmung kommt oder nicht. Notfalls holt sie ihn dann, denn eine ED-Behandlung ist auch zwangsweise durchsetzbar.

Die Polizei ist an viele Rechtsvorschriften gebunden, sie bestimmen ihr Handeln, bei der Vernehmung ist insbesondere der § 136a StPO zu beachten, d.h. es darf weder Drohung oder Täuschung (usw) erfolgen. Zuwiderhandlungen dagegen, haben ein relatives Verwertungsverbot zur Folge.

Was würde ich in einem Fall wie dem geschilderten machen?

Ich würde der Vorladung folgen und erfahren, was mir eigentlich vorgeworfen wird. Vielleicht kann ich die Vorwürfe schon mit wenigen Worten entkräften und die Sache ist vom Tisch. Oder aber, ich weiss es dann (und u.U. ist an der Beschuldigung was dran) und mache meine Aussage oder spreche erst einmal mit dem Anwalt oder sage garnichts.

Gruss

Iru

Nachtrag wegen Schreibfehler

Im Übrigen muss JEDER Beschuldigten vor seiner Vernehmung über
seine Rechte belehrt werden, dann kann er immer noch
entscheiden, wie er sich verhalten soll. Ohne diese Vernehmung

Sorry, Schreibfehler, sollte „Belehrung“ heissen. Also im Zusammenhang:

„Ohne diese Belehrung sind Aussagen des Beschuldigten nur sehr eingeschränkt bis garnicht nutzbar“

ES GEHT WEITER
Hallo und Danke erstmal an alle!

Ich war eben bei der Polizei und habe mir die Sache erklären lassen. Es war ein sehr freundlicher Beamter, der mir auch nichts „unterschieben“ wollte. Naja, jedenfalls ist die Sache ein wenig komplizierter als gedacht. Diebesgut aus dem Einbruch wurde im An- und Verkauf gefunden. Unter anderem eine („schwanenhalsartige“) Lampe mit unverkennbaren Aufklebern. Vor einiger Zeit habe ich tatsächlich mal eine Lampe im An- und Verkauf verkauft. Das war allerdings eine Plasmakugel ohne jegliche Aufkleber, die ich bei eBay ersteigert habe. Mir wurde die Quittung für den Verkauf gezeigt, und es war (natürlich) meine Unterschrift drauf. Da muss es wohl eine Verwechselung der Lampen gegeben haben.
Da ist es für mich allein natürlich schwierig, zu beweisen, dass ich mit der Sache nichts zu tun habe.
Jedenfalls wurde mir bei der Polizei geraten, mir einen Anwalt zu nehmen. Und das werde ich auch tun.
Wenn Interesse besteht, halte ich auf dem Laufenden.

mit freundlichem Gruß
Christoph