Vorladung aus Zeuge - Entgeldfortzahlung?

Tag zusammen,

ein Zugbegleiter war aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit Zeuge einer Straftat geworden (er hatte im Rahmen seines Kontrolldienstes festgestellt, dass ein Fahrgast mit einem gefälschten Fahrschein unterwegs war). Nun erhält er eine Vorladung vom Amtsgericht; er soll als Zeuge aussagen.

Fall A: Die Verhandlung findet während der üblichen Dienstzeiten des Zeugen statt. Laut Arbeitgeber muss der Zugbegleiter nun einen Tag Sonderurlaub nehmen und den Entgeldausfall bei Gericht geltend machen. Dabei ergibt sich das Problem, dass der Zugbegleiter laut Dienstplan 9,22 Stunden hätte arbeiten müssen; der Arbeitgeber bescheinigt aber nur die durchschnittliche Dienstzeit eines Arbeitstags von rund sieben Stunden. Somit macht der Zugbegleiter einen finanziellen Verlust. Verhält der Arbeitgeber sich richtig?

Fall B: Die Verhandlung findet an einem dienstfreien Tag des Zeugen statt. Ist sein Zeugen-Dienst nun reines Privatvergnügen? Oder ist diese Zeit, da der Zeugen-Status Folge der dienstlichen Tätigkeit ist, als Arbeitszeit zu werten?

Vielen Dank für kundige Antworten! :smile:

Timo

Hallo

Ich vermisse Fall C: Der AN geht vorher und nachher arbeiten und bekommt den dann entstehenden Lohnausfall je nach vertraglicher Grundlage entweder vom AG oder vom Gericht.

Im Falle B gibt es nix.

Gruß,
LeoLo