Vorladung bei der Polizei

Ich bekam eine Vorladung bei der Polizei. Ich muss dort am 26.07.13 erscheinen. Bin gerade außerhalb Deutschlands und komme erst im August wieder. Meines achtens nach kann ich das einfach auf Monat August verschieben. Die Hauptfrage: Mir wird einen Betrug vorgeworfen, was ich nicht begangen habe! Die Gegenseite behauptet mir das Geld gegeben zu haben und hatte mich noch vor Paar Tagen auf der Straße getroffen, versucht das Handy (iPhone 5 32GB), mit Gewalt zu entwenden. Hat auch geschafft bis ich die Polizei anrief und die vorbei kamen. Das Handy bekam ich wieder, habe allerdings auf eine Körperverletzung (hat mir den Fingernagel gerissen (AUA)… gleich zum Chirurgen und zur Polizeit geschickt), und Raub die Person angeklagt. Das Geld bekam ich von Ihm weder auf das Konto, noch in Bar!!! Überwies hat er das Geld an jemand anderen und behauptet mir das Geld gegeben zu haben!

Bitte um eure Rat (nur sinnvolle Vorschläge). Keine Diskussionen. Danke

geh hin & klär es!!!

Hallo,
heute ist aber hier viel los.

Leider kann ich auf solche Fragen nicht antworten. Es handelt sich bei den meisten Fragen um „Glaskugel-Fragen“. Wie alle wissen gibt es zwischen Recht haben und Recht bekommenimmer einen Unterschied.

Tipps im Vorfeld bei diesen vagen (und manchmal auch haarsträubenden) Beschreibungen sind wie Kaffeesatzlesen.

Diese Dinge sollten von der Polizei, den Anwälten und den Richtern gelöst werden. Dazu kann ich nur empfehlen eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen. Der Rest ergibt sich durch unser Rechtssystem.

Gruß - Michel

Hallo,

Ich verstehe deine Frage nicht so ganz!

Was die Vorladung betrifft, solltest du Besxheid sagen, dass du derzeit im Ausland bist und der Termin verschoben werden muss.

Wenn du Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, was du ja scheinbar bist, wenn ich das richtig verstanden habe, solltest du mit einem Anwaöt zu der Vernehmung gehen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Guten Tag,

wenn Sie nicht Normal schreiben können, dann würde ich Ihnen vorschlagen beim nächsten mal Ihre Antwort bei sich zu behalten :wink:

MbG.

Hallo vanik1,

Ich habe mit der Sache nichts zu tun. Jemand behauptet es. Ich habe jedoch weder Bar noch Überweißung noch was anderes von Ihm gesehen.

MbG.

Seine Wut „vanik1“, bezieht sich auf der Sache, nachdem ich Ihm abgesagt hatte an der Boerse etwas zu machen!
Der war stinkig und jetzt rennt er hinterher…

Hallo, komme aus Österreich, darum kann ich dir die Frage nur nach dem österr Recht beantworten. Die Ladung zum Verschieben wird keine Hexerei sein, jedoch musst du mit der Behörde Kontakt aufnehmen und es ihnen mitteilen. Bet. Betrug: Wenn dein Gegner behauptet, dass er dir das Geld für das Handy bereits gegeben bzw überwiesen hat, dann muss dich die Polizei als Beschuldigten einvernehmen. Bei der Einvernahme hast du Parteienstellung und kannst alle Unterlagen einsehen. Wenn es nicht deine Kontonummer ist , wohin er das Geld überwiesen hat, kannst du den Irrtum sofort aufklären und die Polizei kann sich an den Kotoinhaber wenden. Die Polizei wird sich vielleicht die Frage stellen, wie er zu dieser Kontonummer gekommen ist, ich hoffe für dich, dass du ihn nicht diese Kontonummer bekannt gegeben hast.

Die Kontonummer habe ich nicht bekannt gegeben. Ich kenne diese Person, weil diese Person gleichzeitig sein Ehemalige Arbeitgeber ist. Er hatte den rausgeschmießen… Der ist ein Russe und spricht sehr gebrochen deutsch (wenn überhaupt).

Hallo,

Wollte ich auch garnicht Sägen, dass du das getan hast, aber scheinbar ermittelt die Polizei gegen dich. dwg die Empfehlung des Anwaltes

  1. Kein problem. Der polizei mitteilen wo du bist und wie lange und darum bitten, per e-mail einen neuen terminvorschlag zu unterbreiten.
  2. Bei der polizei detaillierte angaben machen und auf die gerichtsverhandlung warten. Deine gegenseite muss die behauptung auch glaubhaft machen. Bzw beweisen.
    Das scheint ja nicht möglich zu sein.
    Die polizei trägt mögliche beweise
    zusammen und legt sie der staatsanwaltschaft vor. Gruss kl

Es ist niemand verpflichtet, auf Vorladung bei der Polizei zu erscheinen. Einfach der Höflichkeit wegen mitteilen, dass man sich z.B. Im Urlaub befindet. Man kann einen Termin vereinbaren, der einen passt oder sich vorbehalten, einen Anwalt mit Sache zu beauftragen. Wichtig ist, als WAS man vorgeladen wurde: als Zeuge oder als Beschuldigter? Die Polizei ist verpflichtet, dies mitzuteilen und worum eingebaut geht.

So richtig verstehe ich die Frage nicht bzw. den Sachverhalt. Aber egal - wenn man zu einem Vorladungstermin nicht erscheinen kann, ist es kein Problem, den Sachbearbeiter anzurufen und mit diesem einen neuen Termin zu vereinbaren. Und dann kann man zu diesem Termin hingehen und sich erstmal anhören, was einem GENAU vorgeworfen wird (in der Vorladung steht doch meist nur „Betrug“ - und was genau??). Und nach erfolgtem Tatvorwurf hat man als Beschuldigter das Recht, erstmal keine Aussage zur Sache zu machen und einen Anwalt zu konsultieren (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html) - oder eben auszusagen und das Ganze aus seiner Sicht zu schildern. Natürlich kann man sich auch schriftlich zu dem Vorwurf äußern (und somit nicht zu dem Termin hingehen). Nur - ohne genau zu wissen, was einem vorgeworfen wird …

Hi, wenn ich dich richtig verstehe, hast du mit dieser Person keinen Kontakt und hast ihr auch die Kontonummer nicht gegeben. Dann brauchst du auch keine Angst haben, es wird sich bei der Einvernahme alles aufklären.

Hallo Rufe vom Ausland bei der Polizeidienststelle an und sage das du die Vernehmung verschieben mußt,alles weitere dann wenn du einen Neuen Termin hast.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Die Vorladung kann auf Wunsch auf einen anderen Termin verlegt werden. Man sollte sie aber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Folgt man ihr nicht, entscheidet der Staatsanwalt nach Aktenlage. So kann man nocht etwas zur Entlastung angeben.
Zum Sachverhalt sollte man versuchen Zeugen zu finden, die die Angaben bestätigen können oder nur etwas mitbekommen haben. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
mfg
W.

Hallo,

teile der Polizei mit, daß du den Termin nicht wahrnehmen kannst und mach einen neuen mit denen aus.
Kein Problem.

Er muß schon nachweisen können, daß er dir das Geld gegeben hat.
Ob er irgendwem sonst Geld gibt oder überweist, ist für dich völlig unerheblich.

LG

karsti

da muss ich passsen