Hallo,
angenommen, Herr X geht direkt nach Dienstschluß über den Hof des Betriebes, wo er arbeitet, sagt zum Mitarbeiter Y „Tschüß“ und hört dann, wie dessen Ehefrau „Drecksau“ hinterherruft. (Dahinter steckt eine sehr dreckige Vorgeschichte, nämlich jahrelanges Unrecht Herrn X gegenüber). Herr X schäumt hinterher immermehr vor Wut und stellt dann im nächsten Dienst die Frau Y zur Rede und fragt die, warum die eigentlich „Drecksau“ gerufen habe, was die jedoch dann abstreitet. Herr X sagt daraufhin dann zu Frau Y, daß deren Spiel aus wäre (die langjährige Vorgeschichte meinend).
Nun hat Herr X zwar seine Wut entladen, erwartet aber nun, daß er entweder eine Abmahnung bekommt wegen Störung des Betriebsfriedens oder aber persönlich zum Betriebsrat oder gar zum allerhöchsten Betriebschef geladen wird. Letzteres will Herr X jedoch ablehen (aufgrund des stinkefalschen Gesprächs vor 2,5 Jahren mit Betriebsrat und Vorstand dabei, nachdem es schonmal zwischen Herrn X und Frau Y gekracht hatte). Und weil Herr X so ein Gespräch nicht nochmal erleben will, fragt der also hiermit, ob er zur Ablehnung einer eventuellen Vorladung überhaupt berechtigt ist. Dann kommt eben ganz normal die Abmahnung und weil das dann die erste in diesem Zusammenhag wäre, wird die ja wohl nicht weiter schaden. Wie sehen das andere? Zeugen für die „Drecksau“-Aussage gibt es nicht.
Gruß Rüdiger
Hallo,
weil Herr X so ein Gespräch nicht nochmal erleben will, fragt
der also hiermit, ob er zur Ablehnung einer eventuellen
Vorladung überhaupt berechtigt ist
Wie
sehen das andere?
mal überlegen: Der Kollege steht im Verdacht, vorsätzlich Streit mit Mitarbeitern zu suchen und kommt einer Einladung zur Klärung des Sachverhaltes nicht nach. Mal abgesehen davon, daß hier Weisungen mißachtet werden, kommt mir da direkt das Stichwort „nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis“ in den Sinn.
Gruß,
Christian
Hallo,
die eigentliche Frage des Herrn X kann ich mangels juristischer Kenntnisse nicht beantworten.
Es scheint mir aber grundsätzlich eine falsche Strategie des X zu sein allen Konfrontationen aus dem Weg zu gehen.
Hier ein paar Anlaufstellen, die Herr X konsultieren sollte:
http://www.mobbing-web.de/
http://www.mobbing-rat.de/
http://www.mobbing-info.ch/
http://www.mobbing-zentrale.de/
http://www.sozialnetz-hessen.de/ca/bcu/wau/?Startauf…
http://www.mobbing-help.de/PC/neu/intro_4.htm
http://www.mobbing-abwehr.de/
http://www.mobbing-am-arbeitsplatz.de/
Alles Gute,
MecFleih
Der Kollege steht im Verdacht, vorsätzlich
Streit mit Mitarbeitern zu suchen
vorsätzlich Streit zu suchen und Selbstverteidigung sind völlig verschiedene Paar Schuhe
und kommt einer Einladung
zur Klärung des Sachverhaltes nicht nach. Mal abgesehen davon,
daß hier Weisungen mißachtet werden, kommt mir da direkt das
Stichwort „nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis“ in den
Sinn.
Damit kann ich in dem Zusammenhang nichts anfangen.
Gruß Rüdiger
Hallo MecFleih,
vielen Dank für Deine Linksammlung und Deinen Scharfsinn, denn Du hast Recht in Deiner Vermutung, daß Herr X jahrelanges Mobbing hinter sich hat.
Gruß Rüdiger
Der Kollege steht im Verdacht, vorsätzlich
Streit mit Mitarbeitern zu suchen
vorsätzlich Streit zu suchen und Selbstverteidigung sind
völlig verschiedene Paar Schuhe
Heu-gel-chen.
Was hab ich denn geschrieben? Oder anders: Glaubst Du, daß Herr x wegen Selbstverteidigung (was für ein blödsinniger Begriff für den Sachverhalt) vorgeladen wird?
und kommt einer Einladung
zur Klärung des Sachverhaltes nicht nach. Mal abgesehen davon,
daß hier Weisungen mißachtet werden, kommt mir da direkt das
Stichwort „nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis“ in den
Sinn.
Damit kann ich in dem Zusammenhang nichts anfangen.
Ganz einfach formuliert: Der Arbeitgeber könnte in nicht unerheblichen Maße irritiert sein, wenn der AN zu einer angekündigten Anhörung nicht erscheint. U.U. könnte dabei etwas mehr herausspringen als nur eine Abmahnung.
Gruß,
Christian
Ich möchte dich mal erleben, wenn zu dir einer „Drecksau“ sagt und ich dir dann vorsätzliches Anfangen von Streit unterstelle, nur weil du dich dagegen gewehrt hast, als „Drecksau“ bezeichnet zu werden. So ein Blödsinnn! Und dein Hinweis mit „etwas mehr“ als nur die Abmahnung ist auch nur deine MEINUNG. Natürlich erkundige mich vorher über meine Rechte.
Ich möchte dich mal erleben, wenn zu dir einer
„Drecksau“ sagt und ich dir dann vorsätzliches Anfangen
von Streit unterstelle, nur weil du dich dagegen gewehrt hast,
als „Drecksau“ bezeichnet zu werden.
Ich unterstelle gar nichts, sondern gebe nur wieder, was derzeit mutmaßlich im Kopf der Betriebsleitung vorgeht, nachdem die Kollegin ihre Aussage getroffen hat.
Und
dein Hinweis mit „etwas mehr“ als nur die Abmahnung ist auch
nur deine MEINUNG.
Hier gibt niemand was anderes wieder als seine Meinung. Natürlich kannst meine Antworten ignorieren, nur beschwere Dich nicht, wenn Du demnächst Deine Kündigung erhälst. Wer einer Anweisung seines Vorgesetzten nicht folgt und zudem nicht zum ersten mal im Verdacht steht, den Betriebsfrieden zu stören, dem kann u.U. eine solche drohen.
So ein Blödsinnn!
Wenn ich mir so anschaue, wie Du hier auf etwas reagierst, das gar keine Kritik sein sollte aber Du als solche auffaßt, dann bekomme ich Zweifel, daß Du an der ganzen Sache so unschuldig bist, wie Du darstellst - oder meinetwegen Mr. X.
Gruß,
Christian
Wenn ich mir so anschaue, wie Du hier auf etwas reagierst, das
gar keine Kritik sein sollte aber Du als solche auffaßt, dann
bekomme ich Zweifel, daß Du an der ganzen Sache so unschuldig
bist, wie Du darstellst - oder meinetwegen Mr. X.
Das ist ein Vorurteil. Daß Deine Aussagen gut gemeint sind, glaube ich. Es muß ja auch gar nicht zur Vorladung kommen, wenn ich mich vorher entschuldige, nach dem Motto, daß ich mich ja vielleicht verhört habe. (Ich weiß aber ganz genau, WAS ich gehört habe, kann es nur leider nicht beweisen und deshalb habe ich so und so keine andere Wahl als die, mich entschuldigen zu müssen). Ich mache das schriftlich und dann wird man mich ja wohl hoffentlich weitgehend in Ruhe lassen.
Rüdiger