Vorladung Betrug, Fälschen beweiserhebl. Daten

Hallo zusammen,
wie ist das, wenn jemand eine Vorladung in einer Ermittlungssache wg „Verdacht des Betruges i.V.m. Verdacht des Fälschens beweiserheblicher Daten“ bekommt …

Weiter unten stehe in der Sparte ‚Bemerkung/Konkretisierung‘: Bestellung ohne Bezahlung mit dem Namen X.Y. bei der xxxxxhandlung A in C über das Online-Portal www.xyz.com

  1. Kann man davon ausgehen, daß das der konkrete Vorwurf ist, oder kann/muß man mit dem ganzen Rattenschwanz an Sündtaten rechnen, da es womöglich noch das eine oder andere Bestellte gibt was noch nicht bezahlt wurde…

  2. Reicht es aus, dem Ansinnen der Vorladung z.B. schriftlich mit einem (ausschließlichen) Eingeständnis des (schriftl.) erhaltenen Vorwurfs zu antworten, zusätzlich mit der ‚Aussage‘, daß der geforderte Betrag zwischenzeitlich überwiesen wurde?

  3. Bleibt es dann womöglich (nur) bei einer Geldstrafe, oder könnte das Verfahrens sogar eingestellt werden?

Daß da (noch) unbezahlte Artikel waren, sei dem Betroffenen klar, dieser habe aber inzwischen Zahlungen eingeleitet…

vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten

wie ist das, wenn jemand eine Vorladung in einer
Ermittlungssache wg „Verdacht des Betruges i.V.m. Verdacht des
Fälschens beweiserheblicher Daten“ bekommt …

Schlecht ist das.

  1. Kann man davon ausgehen, daß das der konkrete Vorwurf ist,

Ja. Was ja nicht ausschließt, dass nicht noch weitere Taten entdeckt werden.

  1. Reicht es aus, dem Ansinnen der Vorladung z.B. schriftlich
    mit einem (ausschließlichen) Eingeständnis des (schriftl.)
    erhaltenen Vorwurfs zu antworten, zusätzlich mit der
    ‚Aussage‘, daß der geforderte Betrag zwischenzeitlich
    überwiesen wurde?

Die zwischenzeitliche Zahlung würde einen etwaigen Betrug nicht rückgängig machen. Allerdings ist es nicht automatisch Betrug, wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt. Im Grunde genommen „reicht“ es hier, gar nichts zu tun.

  1. Bleibt es dann womöglich (nur) bei einer Geldstrafe, oder
    könnte das Verfahrens sogar eingestellt werden?

Alles möglich. Wobei man sowieso nicht so ohne weiteres gleich in den Knast geht, so dass es sowieso eher um die Frage Geldstrafe oder keine Geldstrafe gehen dürfte. (Es sei denn, wir haben es hier mit einem besonders großen Schaden oder Vorstrafen zu tun.)

vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten

Besser eine als keine.

Levay