Hallo zusammen,
wie ist das, wenn jemand eine Vorladung in einer Ermittlungssache wg „Verdacht des Betruges i.V.m. Verdacht des Fälschens beweiserheblicher Daten“ bekommt …
Weiter unten stehe in der Sparte ‚Bemerkung/Konkretisierung‘: Bestellung ohne Bezahlung mit dem Namen X.Y. bei der xxxxxhandlung A in C über das Online-Portal www.xyz.com
-
Kann man davon ausgehen, daß das der konkrete Vorwurf ist, oder kann/muß man mit dem ganzen Rattenschwanz an Sündtaten rechnen, da es womöglich noch das eine oder andere Bestellte gibt was noch nicht bezahlt wurde…
-
Reicht es aus, dem Ansinnen der Vorladung z.B. schriftlich mit einem (ausschließlichen) Eingeständnis des (schriftl.) erhaltenen Vorwurfs zu antworten, zusätzlich mit der ‚Aussage‘, daß der geforderte Betrag zwischenzeitlich überwiesen wurde?
-
Bleibt es dann womöglich (nur) bei einer Geldstrafe, oder könnte das Verfahrens sogar eingestellt werden?
Daß da (noch) unbezahlte Artikel waren, sei dem Betroffenen klar, dieser habe aber inzwischen Zahlungen eingeleitet…
vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten