Vorladung eines Zeugen

Hallo,

mein Kumpel hat einen Brief von derPolizei bekommen, dass er als Zeuge vorgeladen wird.

Zum Fall, die Polizei hat mich erwischt, als ich einen Rucksack aufhatte, indem Böller, Schwarzpulver, Eisenpulver und Magnesiumpulver sich befand. (gegen das Sprengstoffgesetz)
Ich bin erst 17 Jahre alt, werde in 4 Wochen erst 18.

Im Brief stand drin, er soll gegen meinen Vater aussagen!

1.) Warum gegen meinen Vater?

  • ich habe doch etwas getan, mein Vater war nicht mal dabei

2.) Muss ich selber dann auch zur Polizei um etwas auszusagen oder wie?

3.) Mit was für Strafen kann ich rechnen?
Muss dazu sagen, ich wurde 6 WOchen vorher auch schon mal mit Böller entdeckt, da war es dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit!

Beste Grüße

Hallo!

Ich kann jetzt nur vermuten dass die Polizei davon ausgeht, dass der Vater den Sprengstoff überlassen hat und deshalb hier der Anfangsverdacht einer Straftat (ebenfalls Verstoß gg. das Sprengstoffgestzt) vorliegt.
Da Sie ebenfalls als Beschuldigter geführt werden (ich könnte mir nicht vorstellen weshalb nicht) muss bei Ihnen eine Belehrung erfolgen. In dieser Belehrung wird eröffnet das es Ihnen frei steht sich zu dem Vorfall zu äußern, keine Angaben zu machen oder einen Rechtsanwalt zu befragen.
Zum möglichen Strafmaß kann auf Anhieb keine Aussage machen. Einfach mal googeln - da dürfte der Gesetzestext und die Strafandrohung zu finden sein.

  1. Dein Vater hatte die Aufsichtsprlicht welche er dadurch verletzt hatte weil du an so Zeug rangekommen bist.

  2. Jein du kannst deine Ausage verweigern nur es wird dir nicht wirklich was bringen wenn sie dich wirklich mit dem Zeug erwischt haben.

  3. Kommt drauf an in welchen Bundesland du wohnst ich schätzte du wirst eine kleine geldstraffe bekommen.

Beste Grüße und viel Glück mit der Polizei.
Ps. lass lieber die Finger von dem Zeug weil schiff gehen

Hallo!!

Gegen den Vater vielleicht deswegen, weil der Vater vorgeladen wird (den Sohn mitzubringen). Nicht-Erwachsene werden keine Vorladungen erhalten, die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich denke mal, dass sich das ganze Verfahren gegen den Sohn richtet…

Entsprechend zu 1) - denke ich mal

Die Strafe hängt von dem Vorwurf ab. Ein ganz normaler Böller, den man unterm Jahr (also nicht zum Jahreswechsel) mitsichführt ist etwas anderes, als die einzelnen Bestandteile, die man zum Herstellen von „Bomben“ nutzen kann.
Ich hab da leider keine Erfahrungswerte. Es kommt eher seltener vor, das solche Substanzen durch die Gegend getragen werden.

Ist der Kumpel schon 18?

Gruß
T.

Es waren zwei Freunde dabei, beide wurden auch vorgeladen! Der eine war 16 und der andere 18 !!

Kann ich eigentlich zum aussagen auch alleine hingehen ohne meinen Vater, weil der arbeiten muss?

(Mutter gibt es nicht mehr).

melde dich mal unter batzebu at gmx . de

denke mal die ein oder andere antwort ist vielleicht zu persönlich für ein breites publikum …

melde dich mal unter batzebu at gmx . de

denke mal die ein oder andere antwort ist vielleicht zu
persönlich für ein breites publikum …

Hast Post.

Ja, ist komisch, dass er gegen deinen Vater aussagen soll. Hat er dir die Dinger besorgt oder wie? Als Erziehungsberechtiger darf er bei der Beschuldigten/Betroffenenanhörung beiwohnen. Ist für mich auf jeden Fall bißchen unerklärlich.

Du als Betroffener hast das Recht dich gar nicht äußern zu müssen. Drum mußt du auch keine Aussage machen, auch nicht bei der Polizei. Aber vor dem Staatsanwalt. Und er wird fragen warum du so widerborstig bist und nicht bei der Polizei aussagst. Also mach einfach eine Aussagen… .

Strafmaß, keine Ahnung. Entscheiden andere Stellen und da ist es auch immer anders.

Gruß

Hallo,
Dein Kumpel wird vorgeladen als Zeuge in einer Strafsache, davon gehe ich erst einmal aus. War er denn dabei , als Du mit Deinem Rucksack erwischt wurdest? Bestimmt.
In Deinem Rucksack waren Inhalte, welche zum Bau von Sprengstoffen ( kleinen Bomben u.a. ) genutzt werden hätten können.
Entscheidend dabei ist auch der Umstand, Wo und Wann, Umstände des Antreffens Deiner Person ( Demo u.ä. )
Dein Vater ist in diesem Fall immer noch der Erziehungsberechtigte. Du bist aber schon strafmündig in vielen Sachen. Rechtssprechung nach dem Jugendstrafrecht ( etwas milder ).
In solchen Angelegenheiten, wäre es Ratsam bei der Polizei nur zu Deiner Person jedoch nicht zur Sache auszusagen. Dafür würde ich meine Rechtsschutzversicherung bemühen um einen Anwalt für mich sprechen zu lassen. Ich weiss ja auch garnicht , was Du mit diesen Sachen alles machen wolltest. Vielleicht Chemieexperimente? Hast Du diese Sachen evl. gefunden und wolltest diese gerade bei der Polizei abgeben ? Nur schlecht, das Du ja schon einmal vor kurzem damit erwischt worden bist !
Das sind alles Fragen mit denen Du Dich und Dein Anwalt beschäftigen solltest: Denn einmal in Visier = immer im Visier.

Wenn Du keine Vorgeschichte hast und alles verläuft gut in der Verhandlung ( wenn eine Anklage kommt ), wirst Du mit einem blauen Auge davonkommen.
ALSO Hände weg von Sprengmitteln.

Beste Grüße
Nobbi69

Zum

  1. Wieso hast du sowas dabei? Mal im ernst? Unabhängig vom Alter, zwei Mal damit erwischt werden jetzt wird man sich die berechtigte Frage stellen was machst du mit dem Zeug?

  2. Gegen deinen Vater, das verstehe ich nicht? So kann ich auch nicht mehr dazu sagen

  3. Zu den Strafen kann ich ebenfalls keine Auskunft ohne den genauen Tatvorwurf geben

Hallo,
ich kenne mich leider nicht mit den Gesetzbüchern aus, ich denke aber das es etwas mit verletzung der Aufsichtspflicht Deines Vaters zu tun hat. Weiter kann ich Dir da nicht helfen.
Gruß

1.) Warum gegen meinen Vater?

  • ich habe doch etwas getan, mein Vater war nicht mal dabei

Dein Vater hat seine Aufsichtpflicht verletzt daher musst du gegen ihn aussagen, desweiteren ist zu vermuten das du warscheinlich angegeben hast das du das zeug von deinen Vater hattest.

2.) Muss ich selber dann auch zur Polizei um etwas auszusagen
oder wie?

Du musst als beschuldigter in einem Stafverfahren nicht bei der Polizei aussagen dir steht es frei angaben zu machen, ich empfehle nichts zu sagen und dies einen Rechtaanwalt zu übergeben.

Desweiteren musst du nichts sagen wenn du dich oder einen in §52 StPO genannte Person ( Eltern…usw) einer Straftat beschuldigen würdest.

3.) Mit was für Strafen kann ich rechnen?
Muss dazu sagen, ich wurde 6 WOchen vorher auch schon mal mit
Böller entdeckt, da war es dann aber nur eine
Ordnungswidrigkeit!

bis zu 5 jahre

Wenn du damit einen anschlag geplant hattest dann noch mehr.

Wie bist du in den besitz gekommen und was hattest du damit vor!?!?!?

LG

Hallo
hm also dein Fall ist ziemlich heftig!
Also zur ersten Frage: naja unter 18 bakommst du weder Böller noch schwarzpulver noch Sonstiges Bomben-bastel Zubehör! Jemand muss es die also gekauft haben… Ist naheliegend das es dein Vater sein könnte! (Polizei muss ja jemandem die schuld geben!)

2te Frage: zur Polizei musst du ganz sicher noch! Aussage usw kommt alles noch auf dich zu!

Und zur 3ten Frage: naja kommt darauf was du damit vorhattest! Und wie du es der Polizei beweisen kannst das du nichts schlimmes (etwa Anschlag oder so) vorhattest! (hftl war das nicht DeiN Plan!! Ich kann dir von den deutschen Gesetzen leider nichts genaueres sagen…

Viel Glück und beim nächsten mal zuerst abklären ob du auch nichts gesetzeswiedrieges machst!!
Lg andi

1.) Warum gegen meinen Vater?

  • ich habe doch etwas getan, mein Vater war nicht mal dabei

kann ich also davon ausgehen, dass das ermittlungsverfahren gegen deinen vater geht?

so wie ich mir das denke, hat dein vater nicht seinen pflichten nachgekommen auf dich aufzupassen. (vernachlässigung der aufsichtspflicht)

2.) Muss ich selber dann auch zur Polizei um etwas auszusagen
oder wie?

wenn du auch post von der polizei bekommen hast, dass du auch dort erscheinen sollst, dann ja.

ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte

Hallo!

Ich bin erst jetzt wieder hier…
Fall die Fragen noch nicht beantwortet sind, kannst du mich bitte nochmal anschreiben…

Grüße

Markus

ahja du bist ja noch nicht volljährig. also sind deine eltern z.t. verantwortlich, wie du an das zeug kommst. aber das is ja nun mal echt nicht normal, dass man sowas einfahc mit sich rumträgt.