Hallo,
der Zeuge hat eine PZU (Postzustellungsurkunde)ĂĽber PZA (Postzustellungsauftrag) erhalten, siehe:
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016005_870
Rechte und Pflichten eines Zeugen:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…
Zitat:"…Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen…"
Kann man getrost hinterher sagen man habe nichts erhalten und
daher nie was einem Termin gewusst?
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…
Zitat:" …Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der „gelbe Schein“ reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt…"
GruĂź
M.