Vorladung gelber Brief

Hallo

Wie ist damit umzugehen wenn ein Gelber Brief (Vorladung als Zeuge beim Gericht) einfach im Briefkasten landet, ohne das ihn jemand angenommen/unterschrieben hat?

Kann man getrost hinterher sagen man habe nichts erhalten und daher nie was einem Termin gewusst?

mfg

Hä? Wieso sollte man das sagen dürfen, wenn doch das eine wie das andere nicht stimmt?

Hallo

Guten Tag,

Kann man getrost hinterher sagen man habe nichts erhalten und
daher nie was einem Termin gewusst?

Können tut man es schon, es bewahrt bloß vor Strafe oder anderen Nachteilen nicht…

Der Zusteller hat mittels Unterschrift die Niederlegung des Briefes mit Datum und Uhrzeit in Deinen Briefkasten bezeugt und somit ist der Brief in Deinem EinfluĂźbereich (Briefkasten).

mfg

GruĂź
MG

Hallo, toller Rat fĂĽr den Ur-Poster. Und dafĂĽr noch 2 Sterne? GruĂź

Hallo,

Kann man getrost hinterher sagen man habe nichts erhalten und
daher nie was einem Termin gewusst?

Getrost?
Bist Du noch bei Trost?

Was hältst Du davon, mal von selbst den elementaren Bürgepflichten nachzukommen, und nicht durch übermäßige eingebildete Cleverness zu versuchen, eine Behörde auzutrixen?
Denk mal die Angelegenheit zu Ende (wenn Du kannst):wink:
Mit solchen Fifis wie Dir können Behörden umgehen, glaub’ mir das.

GruĂź:
Manni

Hallo,

toller Rat fĂĽr den Ur-Poster.

Du meinst: „man darf lügen, wenn man nicht erwischt wird“ wäre ein besserer Rat gewesen?

Oje…
GruĂź
loderunner

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Und dafĂĽr noch 2 Sterne?

Nö mehr, von mir kriegt er auch noch einen…

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Hallo,

rein der Form halber noch die Ergänzung: Diesen gelben Umschlag nennt man eine „förmliche Zustellung“.

Und wie bereits geschrieben frei nach Man in Black:
"Erscheinen Sie, sonst weinen Sie"

GrĂĽĂźe
Lumpi

Liebe Wissende,

rein der Form halber noch die Ergänzung: Diesen gelben
Umschlag nennt man eine „förmliche Zustellung“.

Und wie bereits geschrieben frei nach Man in Black:
"Erscheinen Sie, sonst weinen Sie"

da schliesst sich fuer mich die Frage an, mit welchem Vorlauf muessen solche Briefe zugestellt werden. Sicher kann niemand verlangen, dass man taeglich in den Briefkasten schaut, man darf ja auch mal verreisen. Aber wielange darf man das, ohne in den Briefkasten zu schauen, schauen zu lassen, oder der Post eine Urlaubsmeldung zu schicken?

Liebe Gruesse
Anabel

Hallo,

der Zeuge hat eine PZU (Postzustellungsurkunde)ĂĽber PZA (Postzustellungsauftrag) erhalten, siehe:
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016005_870

Rechte und Pflichten eines Zeugen:
http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…

Zitat:"…Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen…"

Kann man getrost hinterher sagen man habe nichts erhalten und
daher nie was einem Termin gewusst?

http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live…
Zitat:" …Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der „gelbe Schein“ reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt…"

GruĂź
M.

Hallo,

Erstmal: Zeugenladungen erfolgen grundsätzlich mit Zustellungsurkunde. Sollte der Adressat nicht erreichbar sein, wird die Zustellung auf beiliegender Urkunde und zusätzlich auf dem Briefumschlag vermerkt.

Bei Ladungen von Gerichten werden diese grundsätzlich mit längeren Vorlaufzeiten zugestellt (länger als ein durchschnittlicher Urlaub dauert), so dass der normale Mitteleuropäer die Post immer fristgerecht bekommen würde.
Sollte sich eine kurzfristige Zeugenlandung ergeben, so wird diese häufig telefonisch vorher angekündigt und ggf. der Termin abgesprochen.
Von daher ist eine überraschende Zeugenladung eher unwahrscheinlich. Ist man wegen Urlaub o.Ä. über einen längeren Zeitpunkt nicht erreichbar sein, so sollte man - nicht nur wegen evtl. verpasster Zeugentermine - schon aus Eigeninteresse sicherstellen, dass einen die Post erreicht.

Wenn man aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, so hilft in der Regel ein Anruf beim zuständigen Gericht, die Richter sind bei tatsächlicher Verhinderung von Zeugen grundsätzlich sehr kooperativ und versuchen, eine Lösung zu finden.

Gruss

Iru

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habe gelernt, dass ein brief als zugestellt gilt, sobald er in deinem briefkasten liegt. ob du ihn rausnimmst und liest ist wohl erstmal unerheblich.