Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
wenn ein 14 jähriger eine Vorladung von der Kriminalpolizeiinspektion bekommt( als Beschuldigter) und die Eltern als Zeugen auch kommen müssen- wer ist dann bei dem Jugendlichen zur Vernehmung?
Braucht man einen Anwalt oder stellt die Polizei jemanden?
Derjenige sollte ja nicht unbedingt mit 14 Jahren allein da sein.
Hoffe auf Antworten, Danke.
Gruß
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
wenn ein 14 jähriger eine Vorladung von der
Kriminalpolizeiinspektion bekommt( als Beschuldigter) und die
Eltern als Zeugen auch kommen müssen- wer ist dann bei dem
Jugendlichen zur Vernehmung?
Anders als im Fernsehkrimi sind im richtigen Leben „Vorladungen“ von der Polizei ein Angebot, das man keinesfalls annehmen muss. Erfahrene Strafverteidiger raten sogar, unbedingt davon abzusehen. Man darf sich dort zu einer Sache äußern, aber geglaubt wird einem deshalb noch lange nicht. Bevor man sich in so einer Situation um Kopf und Kragen redet: Einladung höflich aber bestimmt ablehnen, ohne sich auf Diskussionen einzulassen.
Braucht man einen Anwalt oder stellt die Polizei jemanden?
Man sollte in dieser Situation sofort einen Strafverteidiger einschalten! Und zwar auch dann, wenn man *nicht* zu dem Termin geht (siehe oben). Keineswegs wird der von der Polizei gestellt.
Der Anwalt lässt sich dann erstmal die Akten zeigen und erwährt so, was überhaupt los ist. Dann gibt er Ratschläge zum weiteren Vorgehen.
Also: Ruhe bewahren so gut es geht und sich nicht unter Druck setzen lassen! Nur Gerichte können verbindliche Vorladungen aussprechen.
Gruß
Fritze
Hallo,
nur zur Verständnisfrage: wirklich Kriminalpolizei oder die Polizeistelle?
Gruß
Elke
Hallo
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
wenn ein 14 jähriger eine Vorladung von der
Kriminalpolizeiinspektion bekommt( als Beschuldigter) und die
Eltern als Zeugen auch kommen müssen- wer ist dann bei de::Jugendlichen zur Vernehmung?Anders als im Fernsehkrimi sind im richtigen Leben
„Vorladungen“ von der Polizei ein Angebot, das man keinesfalls
annehmen muss.
soweit richtig
Erfahrene Strafverteidiger raten sogar,
unbedingt davon abzusehen. Man darf sich dort zu einer Sache
äußern, aber geglaubt wird einem deshalb noch lange nicht.
warum wohl raten die davon ab??
Bevor man sich in so einer Situation um Kopf und Kragen redet:
Man muss dort keine Aussagen zur Sache machen, erfährt aber wenigsten worum es geht !!!
Einladung höflich aber bestimmt ablehnen, ohne sich auf
Diskussionen einzulassen.
darf man
Braucht man einen Anwalt oder stellt die Polizei jemanden?
Man sollte in dieser Situation sofort einen Strafverteidiger
einschalten!
was für ein Unfug, wenn das Verfahren eingestellt werden sollte hat man die Kosten dafür an der Backe, einen Anwalt kann man immer noch einschalten, wenn es ernst wird und man sich vielleicht auf der Anklagebank wiederfinden sollte
Und zwar auch dann, wenn man *nicht* zu dem
Termin geht (siehe oben).
deshalb hingehen und man erfährt worum es in der Sache geht
Der Anwalt lässt sich dann erstmal die Akten zeigen und
erwährt so, was überhaupt los ist.
das erfährt der Vorgeladene auch ohne Anwalt
bei der Vorladung
Dann gibt er Ratschläge zum
weiteren Vorgehen.
die kann man sich später immer noch evtl. einholen
Also: Ruhe bewahren so gut es geht und sich nicht unter Druck
setzen lassen!
riieeeschtiiesch und erst dann, wenn evtl. eine Gerichtstermin vorliegt, sich evtl. mit einem Anwalt bewaffnen…
das sind die Erfahrungen einer mir nahestehenden Person, die auch mal zu gewissen Tatbeständen als Beschuldigter geladen war und dessen Verfahren alle eingestellt wurden. Er sich zu den Vorwürfen auch geäussert.
Diese Person hatte auch mal in den 90ern bei einem Verkehrsdelikt SOFORT einen Anwalt eingeschaltet, gewissermassen vorrausschauend. Resultat: Es wurde nie was von den Behörden eingeleitet und die Person hatte dann ne Anwaltsrechnung von 150DM für seine vorauseilende Handlung an der Backe
Gruß
Fritze
LG
Mikesch
Hallo,
es handelt sich um die Kriminalpolizei,
die einen 250 km weiten Weg, füe eine Vernehmung auf sich nehmen.
Hallo
Hallo,
es handelt sich um die Kriminalpolizei,
die einen 250 km weiten Weg, füe eine Vernehmung auf sich
nehmen.
die würd ich dann aber mal kommen lassen und wissen wollen, was die der Person vorwerfen, wenns die Person net schon weiss
oder ahnt
LG
Mikesch
Hallo,
es steht ja in der Vorladung worum es geht ( ist schon etwas heftiger!!) - meine Frage bezog sich aber darauf ob oder ob nicht ein Anwalt?
Oder ob auch die als Zeugen geladenen Eltern bei dem Jugendlichen sein dürfen? Es wurde gesagt das die das nicht dürfen da sie befangen sind??
Gruß
Hallo
Hallo,
es steht ja in der Vorladung worum es geht ( ist schon etwas
heftiger!!) - meine Frage bezog sich aber darauf ob oder ob
nicht ein Anwalt?
wenn der Jugendliche weiss, dass er grossen Mist gebaut hat und das dies vorm Kadi landen wird, sollte er sich wohl wirklich eines, mit der Materie vertrauten, Advokaten bedienen
LG
Mikesch
Mir wäre keine Vorschrift bekannt, aus der sich das Anwesenheitsrecht der Eltern bei einer polizeilichen Vernehmung ergeben würde.
Es trifft aber zu, dass ein Beschuldigter der Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung keine Folge leisten muss. Das heißt zum einen, dass der Beschuldigte die Mitwirkung von der Anwesenheit seiner Eltern abhängig machen kann. Das heißt zum anderen aber auch, dass man sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen muss, ob überhaupt bei der Polizei ausgesagt werden soll. Es besteht immer die Gefahr, der Polizei etwas zu erzählen, was diese noch nicht gewusst hat. Insbesondere, wenn die Tat wirklich vom Jugendlichen begangen worden ist, stellt sich doch die Frage, was er zu seiner Entlastung dort vortragen will.
Die Frage, die sich im Moment stellt, ist ja die, wie man einer Anklageerhebung (oder anderen repressiven Maßnahmen) am ehesten entgeht. Erhöht man sein Risiko dadurch, dass man sich vernehmen lässt, oder vermindert man es? Im Zweifel doch eher ersteres, doch letztlich hängt es von allen Umständen des Einzelfalls ab.
Was die Polizei bereits weiß und was nicht, kann man ohne Verteidiger nicht herausfinden, denn nur der kann Akteneinsicht beantragen.
Als Letztes noch der Hinweis, welche Bedeutung die polizeiliche Vernehmung unter anderem hat: In Deutschland darf Anklage nicht erhoben werden, bevor der Beschuldigte nicht die Gelegenheit erhalten hat, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Die Vorladung ist genau das: Der Beschuldigte erhält die Möglichkeit, sich zu äußern, und danach kann Anklage erhoben werden.
Levay
hallo, danke erstmal, für die ganzen antworten 
ich muß ja etwas vorsichtig sein, wegen löschung.
die eltern einer jugendlichen, die was angestellt hat, beschuldigen einen anderen jugendlichen, die tat mit geplannt zu haben, natürlich alles über telefon, deswegen eine vorladung als beschuldigter.
na das ist doch mal ne Aussage: Da hier sicher keine gerichtsverwertbaren Beweise vorliegen dürften (genau nachdenken ob einem jemand gerichtlich ans Bein pinkeln kann
) dürfte Aussage gegen Aussage stehn, die Beschuldigter bestreiten kann. Kann man dem Beschuldigten nix nachweisen, wird das Verfahren sicher eingestellt werden… also nix mit Advokat beim Termin, alle Beschuldigungen zurückweisen kann man auch selber.
LG
Mikesch
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„die Tat MITgeplant zu haben“
Klingt eher nach Mittäterschaft. Das ist nicht gerade eine Entlastung.
Levay
„die Tat MITgeplant zu haben“
Klingt eher nach Mittäterschaft. Das ist nicht gerade eine
Entlastung.
was eindeutig zu beweisen wäre, Herr Levay
der Beschuldigte sollte schon genau überlegen, wie die Sachlage ist und was ihm evtl. hieb und stichfest nachzuweisen wäre… oder auch nicht
bei Aussage gegen Aussage z.Bsp.
Levay
LG
Mikesch
„die Tat MITgeplant zu haben“
sollte eine Person auch wieder mal ne Vorladung bekommen:wink: sagt sie einfach: Levay war bei der Planung mit dabei und schon haste das gesamte Räderwerk in Gang gesetzt und der gute „Levay“ kriegt genau selbige Vorladung, wie der Fragesteller. Ob das nun stimmt oder nicht …
Klingt eher nach Mittäterschaft.
Der feine Unterschied zwischen „klingen“ und nachgewiesen sein, dürfte dir als Advokat doch geläufig sein, gelle??? 
Das ist nicht gerade eine
Entlastung.Levay
Mikesch
Hallo,
eben es wurde gesagt!
Der Beweis: ein Zettel ( aber nicht von der beschuldigten Person!!!)
Sondern vom Täter!
Trotzdem Danke für die Hinweise:smile:
Mal sehen was daraus wird.
Gruß
Hallo
Hallo,
eben es wurde gesagt!
Der Beweis: ein Zettel ( aber nicht von der beschuldigten
Person!!!)
Sondern vom Täter!
Da ist der Strafverteidiger noch lange nicht in Sicht, vom gesparten Geld kann man ne nette Party machen 
Trotzdem Danke für die Hinweise:smile:
Mal sehen was daraus wird.
Gruß
Mikesch