Ich kenne da jemanden, der hat heute eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft Hamburg erhalten. Er wird eingeladen zu was auch immer (Vernehmung, Verhör) weil gegen ihn wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und noch was (sorry vergessen) ein Verfahren läuft. Aber, er war nicht an dem Ort, an dem dies passierte! Auch nicht zu der „Tatzeit“. Zu der war dieser Mensch nachweislich, mit Zeugen, woanders war!
Meine Fragen an Euch:
Reichen wirklich Name, Anschrift und Geburtsdatum aus um jemanden eine Anzeige o.ä. "anzuhängen?
Was kann dieser betroffen Mensch den ich kenne tun?
Wie kann herausgefunden werden, wo der Fehler gelegen hat?
Hoffe ich bin mit meiner „Diskussionsgrundlage“ hier richtig!
Wenn nicht poste ich gerne erneut unter „Polizei…“
Und ich werde in die Ecke gehen und mich schämen,
Er wird eingeladen zu was
auch immer (Vernehmung, Verhör) weil gegen ihn wegen
Hausfriedensbruch, Diebstahl und noch was (sorry vergessen)
ein Verfahren läuft.
nora,
die person sollte sich zuerst einen klitzekleinen gedanken machen,
was nun tatsächlich in der „einladung“ steht.
sollte „was auch immer“ zutreffen, würde ich der person anraten,
einfach ein paar freundliche worte mit dem zuständigen beamten zu
wechseln, vielleicht auch telefonisch.
für vergessenes „noch was“ wäre eventuell eine anwaltliche beratung
angeraten.
ich würde zuerstmal harmlos telefonisch nachfragen. viel
beeindruckendes erweist sich dann als schlichte formalität.
Wie kann herausgefunden werden, wo der Fehler gelegen hat?
Welcher Fehler ???
Die Zuständige Behörde hat eine Anzeige erhalten und geht dieser nun nach ! Dazu ist es nötig, alle irgendwie in Frage kommenden Personen zu befragen und den Sachverhalt zu klären. Punkt
Dabei kann es sich herausstellen, dass die Angaben in der Anzeige wissentlich falsch waren, dann hat sich der Anzeigende strafbar gemacht oder es liegt irgendeine Namensverwechslung vor, aber ohne eine Befragung ist das gar nicht feststellbar.
Stell dir vor du machst eine Anzeige und nichts passiert !! Das würde dich wohl noch viel mehr entrüsten.
Da die Staatsanwaltschaft einlädt, muss man hingehen, im Gegensatz zur Polizei, da könnte man hin, muß aber nicht.
Bei der StA dann Angaben zur Person (Pflicht), Vorwürfe anhören (…welche Tat zur Last gelegt wird: Pflicht des StAnwaltes), zur Sache keine Angaben. KEINE ANGABEN !!!
Vertrauen Sie mir, Ich weiß was ich tue!
Ralf
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einer Vorladung als Beschuldigter sollte man nur höchst vorsichtig Folge leisten. Gibt es tatsächlich keinerlei Anlass und hat man ein 1A Alibi (und ich rede jetzt nicht von guten Kumpeln, sondern von möglichst unbeteiligten Dritten, …), dann sollte man außer den Angaben zur Person nur aussagen, dass es die folgenden 1,2,3 Belege dafür gibt, dass man gar nicht am Tatort gewesen sein kann. Entsprechende Personen bekommen dann auch eine nette Einladung als Zeuge, bzw. werden zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Ist alles OK, gibt es Nachricht, dass kein Verdacht mehr besteht.
Hat man nur die „guten Kumpel“ oder könnte es sein, dass auch nur der Hauch einer Möglichkeit besteht, dass es da andere Beweise geben könnte, die eine Anwesenheit am Tatort zum Tatzeitpunkt belegen könnten, ist ganz dringend der Gang zum Anwaltskollegen anzuraten. Dann nur Angaben zur Person machen, bis der Kollege die Akten eingesehen hat und dann mit dem Betroffenen abklärt, wie man sich äußert.
BTW: Es soll einen mir persönlich mehr als gut bekannten Anwalt auch schon mal zu Schülerzeiten passiert sein, dass er selbst als Beschuldigter vorgeladen wurde, was er sich gar nicht erklären konnte (hatte selbst die Ermittlungen in Gang gesetzt). Es stellte sich dann heraus, dass ja jemand einfach nur das falsche Formular verwendet hatte, was ihm dann hochnotpeinlich war. Selbstverständlich ging es nur um eine Zeugenaussage.
Gruß vom Wiz
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