Vorladung Polizei Was nun?

Hallo Leute !!!
Was soll man tun, wenn man eine Vorladung erhält
z.B. „Straftat wegen Urheberrrechtsgesetz vom 00.00.2001 -
Vernehmung als Beschuldigter“
Ist das richtig dass es so lange dauert bis man eine Vorladung erhält?
(Datum 2001 - fast 3 Jahre her???)
WIe verhält man sicht richtig?

Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen???
Angeblich braucht man auf eine Vorladung ja nicht zu reagieren,
aber ich glaube man geht doch besser hin, oder???

Bin mir ehrlich gesagt keiner Schuld bewußt!!!

Was haltet Ihr davon???

Moien!

Natürlich brauchst du nicht hinzugehen, wenn es dich nicht stört, daß du nachher in Handschellen abgeführst wirst ;o)). OK, so extrem wird es nicht kommen, aber irgendwann wirst du aussagen müssen. Es macht sich natürlich nicht gut, wenn du solch Verhalten zeigst und wird bei einer eventuellen Strafe sicher berücksichtigt.

Geh hin (bzw. rufe an) und informier dich erstmal, was dir vorgeworfen wird und ob du damit was zu tun hast. Dort kannst du dann entscheiden ob du direkt aussagst oder die Aussage verweigerst bzw. einen anwalt hinzuziehst.

Das du dir keiner Schuld bewusst bist ist irrelevant, denn vieles was man macht ist strafbar ohne das man dieses weiß!

Gruß
Bernd

Ahoi.

Angeblich braucht man auf eine Vorladung ja nicht zu
reagieren, aber ich glaube man geht doch besser hin, oder???

Eine Vorladung ist nicht das Gleiche wie eine Einladung zum Picknick. Auf jeden Fall - auch, wenn die Vernehmung durch Deine Nichtanwesenheit nicht stattfindet - wird man sich darum bemühen, den Sachverhalt aufzuklären. Das kannst Du aber nicht mehr beeinflussen und musst dann u.U. vor Gericht die gesammelten Vorwürfe entkräften, was wesentlich schwieriger ist. Bau Dir selbst keine Hindernisse, geh zu der Vernehmung und hör Dir zumindest an, was Dir vorgeworfen wird. Falls Du die Vorwürfe „aus dem Hut“ glaubwürdig widerlegen kannst, dass tu das. Auf jeden Fall weißt Du hinterher Bescheid, was ggf. auf Dich zukommt.

Gruß kw

Hallo,

richtig ist, dass du nicht bei der Polizei aussagen musst (außer Angaben zur Person). Sagst du vor der Polizei nicht aus, kommt ggf. noch ein ein Brief von der Staatsanwaltschaft, und natürlich kannst du auch da die Aussage verweigern. Spätestens wenn es aber eine Anklage gibt und ein Termin zur mündlichen Verhandlung ansteht, musst du erscheinen, kannst aber natürlich wieder die Aussage verweigern. Wie sich dies dann auf ein Urteil auswirkt, kann man ohne Kenntnis des Falls nicht sagen. Alternativ gibt es gleich einen Strafbefehl, und spätestens jetzt stellst du fest, dass du wenigstens zu deinen Einkünften hättest etwas sagen sollen, bzw. besser auch gleich zum Tatvorwurf. Denn wenn man dir jetzt zu hohe Tagessätze für Dinge anheftet, die du entkräften könntest, musst du Einspruch erheben, und es kommt dann zur mündlichen Verhandlung, weiter s.o.

Ganz im Ernst: Nimm dir in jedem Fall einen Anwalt. Der Vorwurf klingt für mich nach Nutzung von Tauschbörsen im Internet. Richtig geraten? Kann sein, dass sie jemand hops genommen haben, auf dessen Rechner man einen Bezug zu dir gefunden hat, und deshalb bist du jetzt an der Reihe. Sollte es tatsächlich um solche Dinge gehen, brauchst du jemand mit Spezialkenntnissen im Internetstrafrecht, fröhliches suchen, Leute die den hierfür notwendigen technischen Hintergrund haben sind rar. Bei Bedarf melde dich per Mail. Internetstrafrecht wird bei mir mehr und mehr zum Schwerpunkt.

Gruß vom Wiz

Hallo Leute !!!

Was soll man tun, wenn man eine Vorladung erhält
z.B. „Straftat wegen Urheberrrechtsgesetz vom 00.00.2001 -
Vernehmung als Beschuldigter“
Ist das richtig dass es so lange dauert bis man eine Vorladung
erhält?
(Datum 2001 - fast 3 Jahre her???)
WIe verhält man sicht richtig?

Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen???
Angeblich braucht man auf eine Vorladung ja nicht zu
reagieren,
aber ich glaube man geht doch besser hin, oder???

Bin mir ehrlich gesagt keiner Schuld bewußt!!!

Was haltet Ihr davon???

Hallo,

aber irgendwann wirst du
aussagen müssen.

Das ist so nicht richtig. Als Beschuldigter muss er nie aussagen. Ob die Verweigerung der Aussage sinnvoll ist, kommt auf den Fall an und sollte mit einem Anwalt geklärt werden.

Geh hin (bzw. rufe an) und informier dich erstmal, was dir
vorgeworfen wird und ob du damit was zu tun hast. Dort kannst
du dann entscheiden ob du direkt aussagst oder die Aussage
verweigerst bzw. einen anwalt hinzuziehst.

Generell würde ich bei einem solchen Termin sowieso nichts sagen. Anhören, was die Leute von einem wollen und dann den Anwalt zu Rate ziehen. Der kann dann Einsicht in die Unterlagen verlangen.

Gruß, Niels

Der
Vorwurf klingt für mich nach Nutzung von Tauschbörsen im
Internet. Richtig geraten?

Nein. Falsch geraten. Zumindest bin ich mir keiner Schuld bewußt.
Warum eine Vorladung zu einer Sache vor 3??? Jahren.

Moien.

Hallo,

aber irgendwann wirst du
aussagen müssen.

Das ist so nicht richtig. Als Beschuldigter muss er nie
aussagen. Ob die Verweigerung der Aussage sinnvoll ist, kommt
auf den Fall an und sollte mit einem Anwalt geklärt werden.

Er muss aussagen - natürlich nicht alles zum Fall, aber Daten, usw…

Geh hin (bzw. rufe an) und informier dich erstmal, was dir
vorgeworfen wird und ob du damit was zu tun hast. Dort kannst
du dann entscheiden ob du direkt aussagst oder die Aussage
verweigerst bzw. einen anwalt hinzuziehst.

Generell würde ich bei einem solchen Termin sowieso nichts
sagen. Anhören, was die Leute von einem wollen und dann den
Anwalt zu Rate ziehen. Der kann dann Einsicht in die
Unterlagen verlangen.

Das ich auch ungeschickt, denn ggf. kann man durch eine Aussage verhindern, das überhaupt weitere Schritte eingeleitet werden und ggf. ist es unnötig Geld für einen Anwalt auszugeben!

Z. B. lief gegen mich letztens ein Strafverfahren! Ich wurde „erwischt“ als ich Anfang März miz meinem Roller fuhr und noch kein neues Kennzeichen hatte - schlichtweg vergessen. Ich hätte natürlich einen Anwalt nehmen können (frag z. B. WIZ was das kostet). Ich hätte natürlich die Aussage verweigern können. Hätte ich das gemacht wäre ein Verfahren eröffnet worden und dann wäre ich mit ziemlicher Sicherheit verurteilt worden (frag wieder WIZ was Strafe + Verfahrenskosten, usw… ausgemacht hätten). dies wäre deine ziemlich teure Variante gewesen!
Ich bin kurz hingefahren (lag eh in der Näh) und habe wahrheitsgemäß meine Aussage gemacht - Verfahren (wie zu erwarten war) eingestellt und Ruh is.

Also bitte vorsichtig sein mit solchen Aussagen - hingehen und sich den Sachverhalt anhören kann man auch ohne Anwalt und Kosten und ggf. vor Ort entscheiden einen Anwalt hinzuzuziehen!

Gruß
Bernd

Aus dem Kopf kann ich dazu sagen, daß Verletzungen des Urheberrechts gem. BGB verjähren, d.h. Taten aus 2001 verjähren erst Ende 2004. Warum die heute erst damit anrücken, mußt Du sie schon selber fragen. Entweder hat man erst seit neulich einen Anhaltspunkt gegen Dich, der zuständige Mensch war in Dauerurlaub oder die Vorermittlungen haben sich hingezogen.

Spielt aber eigentlich keine Rolle.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

scheinbar schwebt Dir ja doch was im Hinterkopf und/ oder hast ein leicht schlechtes Gewissen, sonst hättest Du keine Bedenken bei Deiner Unbeflecktheit.
Ich persönlich würde mal bei der Polizei anrufen, den Sachbearbeiter verlangen und mal unverbindlich „tacheless“ reden. In der Regel geben die Auskunft um was es sich konkret handelt und es ist vielleicht alles halb so wild.
Zur Frage, „Warum hats drei Jahre gedauert?“
Ganz einfach - die haben heimlich still und leise ermittelt, bis sie alles zusammen hatten. Bei so einer Ermittlungszeit war es entweder so eine Bagtelle, dass es immer wieder verschoben wurde oder aber, so ein Kracher dass es einfach so lange dauerte.
Mach Dir vielleicht doch mal Gedanken, was vor drei Jahren so los war.

Hallo,
am Telephon wird der nur selten Auskunft erteilen. Das vernünftige Vorgehen würde ja bereits dargestellt - hingehen, Vorwurf anhören, wenn der nicht völlig abwegig ist (z.B. Verwechslung) keine Aussage zur Sache, Anwalt nehmen, Akteneinsicht, weitere Strategie mit Anwalt planen.

Gruss
Enno

1 „Gefällt mir“

Hi,

scheinbar schwebt Dir ja doch was im Hinterkopf und/ oder hast
ein leicht schlechtes Gewissen, sonst hättest Du keine
Bedenken bei Deiner Unbeflecktheit.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Ich persönlich würde mal bei der Polizei anrufen, den
Sachbearbeiter verlangen und mal unverbindlich „tacheless“
reden. In der Regel geben die Auskunft um was es sich konkret
handelt und es ist vielleicht alles halb so wild.

Das ist ja was ganz was neues!! Seid wann gibt die Polizei am Telefon Auskunft welcher Strafbestand vorliegt. Ist ja fast wie bei Wünsch dir was (SCNR) :smile:
Nein also wenn dann schon hingehen und das anhören.

Zur Frage, „Warum hats drei Jahre gedauert?“
Ganz einfach - die haben heimlich still und leise ermittelt,
bis sie alles zusammen hatten. Bei so einer Ermittlungszeit
war es entweder so eine Bagtelle, dass es immer wieder
verschoben wurde oder aber, so ein Kracher dass es einfach so
lange dauerte.
Mach Dir vielleicht doch mal Gedanken, was vor drei Jahren so
los war.

Es ist schon mal wichtig zu wissen wann 2001 das geschehen ist. Das erfährt man allerding nur wenn man vor Ort ist.
Anrufen, Termin ausmachen, hinfahren.
Man muss sich nur zur Tat äußern, als Angeklagter hat man das Rwecht zu schweigen. In wie weit das vor und Nachteile hat, ist sache des Falles. Wenn man sich nichts zu schulden hat kommen lassen, dann kann man ja eine AUssage machen, vorsichtshalber würde ich aber bei der Polizei keine Aussage machen. Erst wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

Gruß
Highspeed24

Hi,

scheinbar schwebt Dir ja doch was im Hinterkopf und/ oder hast
ein leicht schlechtes Gewissen, sonst hättest Du keine
Bedenken bei Deiner Unbeflecktheit.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Ich helf Dir: Wenn ich sicher nix gemacht habe, brauch ich mir keinen Kopf machen - oder?

Ich persönlich würde mal bei der Polizei anrufen, den
Sachbearbeiter verlangen und mal unverbindlich „tacheless“
reden. In der Regel geben die Auskunft um was es sich konkret
handelt und es ist vielleicht alles halb so wild.

Das ist ja was ganz was neues!! Seid wann gibt die Polizei am
Telefon Auskunft welcher Strafbestand vorliegt. Ist ja fast
wie bei Wünsch dir was (SCNR) :smile:
Nein also wenn dann schon hingehen und das anhören.

Das funktioniert. Ich würde es nicht schreiben, wenn ich es nicht selbst schon praktiziert hätte.Und es gab keinerlei Probleme, die Polizei bzw. der Sachbearbeiter gab mir bereitwillig Auskunft und hat dann mit mir einen Termin vereinbart.
Ist vielleicht auch eine Frage des Tones und der Fragestellung.

Zur Frage, „Warum hats drei Jahre gedauert?“
Ganz einfach - die haben heimlich still und leise ermittelt,
bis sie alles zusammen hatten. Bei so einer Ermittlungszeit
war es entweder so eine Bagtelle, dass es immer wieder
verschoben wurde oder aber, so ein Kracher dass es einfach so
lange dauerte.
Mach Dir vielleicht doch mal Gedanken, was vor drei Jahren so
los war.

Es ist schon mal wichtig zu wissen wann 2001 das geschehen
ist. Das erfährt man allerding nur wenn man vor Ort ist.
Anrufen, Termin ausmachen, hinfahren.
Man muss sich nur zur Tat äußern, als Angeklagter hat man das
Rwecht zu schweigen. In wie weit das vor und Nachteile hat,
ist sache des Falles. Wenn man sich nichts zu schulden hat
kommen lassen, dann kann man ja eine AUssage machen,

Find ich witzig, oben hackst Du noch auf meiner Äusserung rum, die genau diesen Punkt trifft und am Ende des Postings gibst Du exakt diesen Inhalt sinngemäß wieder. Sehr seltsam.

vorsichtshalber würde ich aber bei der Polizei keine Aussage
machen. Erst wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

Gruß
Highspeed24

Hi,

scheinbar schwebt Dir ja doch was im Hinterkopf und/ oder hast
ein leicht schlechtes Gewissen, sonst hättest Du keine
Bedenken bei Deiner Unbeflecktheit.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Ich helf Dir: Wenn ich sicher nix gemacht habe, brauch ich mir
keinen Kopf machen - oder?

Ich persönlich würde mal bei der Polizei anrufen, den
Sachbearbeiter verlangen und mal unverbindlich „tacheless“
reden. In der Regel geben die Auskunft um was es sich konkret
handelt und es ist vielleicht alles halb so wild.

Das ist ja was ganz was neues!! Seid wann gibt die Polizei am
Telefon Auskunft welcher Strafbestand vorliegt. Ist ja fast
wie bei Wünsch dir was (SCNR) :smile:
Nein also wenn dann schon hingehen und das anhören.

Das funktioniert. Ich würde es nicht schreiben, wenn ich es
nicht selbst schon praktiziert hätte.Und es gab keinerlei
Probleme, die Polizei bzw. der Sachbearbeiter gab mir
bereitwillig Auskunft und hat dann mit mir einen Termin
vereinbart.
Ist vielleicht auch eine Frage des Tones und der
Fragestellung.

Dann frage ich mich wo hier der Datenschutz abbleibt. Woher weiss der Beamte denn das der der am anderen Hörer ist auch der wirklich ist? das könnte ja jeder sein, und bei solchen Sachen wenn ein Strafvorwurf gemacht wird, dann fällt das unters BDSG.
Auch die Wahl des Tones und der Fragestellung darf daran nichts ändern!

Zur Frage, „Warum hats drei Jahre gedauert?“
Ganz einfach - die haben heimlich still und leise ermittelt,
bis sie alles zusammen hatten. Bei so einer Ermittlungszeit
war es entweder so eine Bagtelle, dass es immer wieder
verschoben wurde oder aber, so ein Kracher dass es einfach so
lange dauerte.
Mach Dir vielleicht doch mal Gedanken, was vor drei Jahren so
los war.

Es ist schon mal wichtig zu wissen wann 2001 das geschehen
ist. Das erfährt man allerding nur wenn man vor Ort ist.
Anrufen, Termin ausmachen, hinfahren.
Man muss sich nur zur Tat äußern, als Angeklagter hat man das
Rwecht zu schweigen. In wie weit das vor und Nachteile hat,
ist sache des Falles. Wenn man sich nichts zu schulden hat
kommen lassen, dann kann man ja eine AUssage machen,

Find ich witzig, oben hackst Du noch auf meiner Äusserung rum,
die genau diesen Punkt trifft und am Ende des Postings gibst
Du exakt diesen Inhalt sinngemäß wieder. Sehr seltsam.

Nein das tue ich nicht.
Hier ist ein Unterschied:
Deine Variante ist => anrufen, fragen was los ist, Beamten ausquetschen, Termin vereinbaren oder nicht

Ich würde NUR anrufen Bescheid geben das ich mich zu der Sache äußern werde und einen Termin vereinbaren will. MEHR NICHT.

vorsichtshalber würde ich aber bei der Polizei keine Aussage
machen. Erst wenn es zu einem Gerichtstermin kommt.

Gruß
Highspeed24

Hi,

ich glaub wir lassen es.
a) ist es eine Diskussion über die Formulierung unsrer Statements, - die helfen dem Fragenden grade mal gar nix.
b) das Ganze ist so individuell von vielen Faktorn abhängig, die wir auf die Distanz nicht kennen.

Mein persönlicher Eindruck ist immer noch, mit den Leuten reden. Egal mit welchem Medium.
Habe ich kein schlechtes Gewissen, stellt das alles kein Problem dar, dann kann ich mich der Situation stellen. Habe ich ein schlechtes Gewissen, habe ich auch Bammel. Ganz klar.

Hallo,

Habe ich kein schlechtes Gewissen, stellt das alles kein
Problem dar, dann kann ich mich der Situation stellen. Habe
ich ein schlechtes Gewissen, habe ich auch Bammel. Ganz klar.

das hat nichts mit „Bammel“ zu tun. Wenn der Beschuldigte bei der Polizei eine Aussage zur Sache macht, verbaut er dem Anwalt evtl. eine Gewinnstrategie. Es ist also „taktisch“ unklug sich zur Sache zu äußern, wenn sie nicht völlig abwegig ist oder dermaßen harmlos, daß ein Einschalten eines Anwalts unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen würde (seltener Fall, daß ich mit dem Hattersheimer mal konform gehe :wink:).

Gruss
Enno

Hi,

ich glaub wir lassen es.

Denke ich auch :smile:

a) ist es eine Diskussion über die Formulierung unsrer
Statements, - die helfen dem Fragenden grade mal gar nix.

Stimmt :smile:

b) das Ganze ist so individuell von vielen Faktorn abhängig,
die wir auf die Distanz nicht kennen.

Stimmt auch !

Mein persönlicher Eindruck ist immer noch, mit den Leuten
reden. Egal mit welchem Medium.

Das man mit den leuten reden muss ist auch richtig, welches Medium da bedarfs etwas nacharbeit, so meine ich das man das Medium immer so wählen sollte das man niemanden zwingt etwas zu tun das nicht rechtens ist und damit man auch dementsprechende nachweise hat.

Habe ich kein schlechtes Gewissen, stellt das alles kein
Problem dar, dann kann ich mich der Situation stellen. Habe
ich ein schlechtes Gewissen, habe ich auch Bammel. Ganz klar.

klarer fall :smiley:

Schönen tag noch,
Gruß
Highspeed24

kein Einzelfall…
Moien!

Ich rufe auch einfach mal bei der Polizei an und erfahre in der Regel alles was ich wissen möchte. Z. B. hab ich dies pratiziert als mir widerholt etwas aus dem Keller geklaut wurde. Ich ahbe mich nett unterhalten und Infos bekommen die ich „laut Datenschutz“ nicht hätte bekommen dürfen!

Naja, natürlich w3ar es nicht ganz korrekt, aber in diesem Falle war eindeutig welches Gesochs mich bestohlen hat nur war leider trotzdem nichts zu machen. Der Polizist (Namen nenne ich hier natürlich net ;o)) wußte dies auch und hat sich quasi entschuldigt , daß sie nichts unternehmen könnten!

Gruß
Bernd

Ich verstehe die Frage überhaupt nicht.

Du gehst natürlich hin, was denn sonst?

Wenn du dich unschuldig fühlst, wirst du das eben so erklären. Aber einfach nicht hinzugehen, was soll das denn bewirken? Glaubst du, du bist dann fein raus aus der Sache oder wie?

Levay

Nein. Falsch geraten. Zumindest bin ich mir keiner Schuld
bewußt.

Na ja, „sich keiner Schuld bewusst zu sein“, bedeutet ja noch nicht, dass man auch unschuldig ist :wink: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Wenn du also mal so ein Ding benutzt hast, ist ein Ermittlungsverfahren durchaus möglich. Ansonsten fällt in den Bereich natürlich auch der Verkauf/die Weitergabe von Software auf klassischem Wege. Neuerdings auch der Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes (allerdings zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht). Wir werden es aber erst erfahren, wenn du einen Anwalt einschaltest, und dieser um Akteneinsicht bittet, bzw. wenn du zur Polizei gehst und eine Aussage machst. Da es aber immer besser ist, wenn man vorher weiß, was die StA schon weiß, würde ich eben immer den Weg zum Anwalt einschreiten, Du selbst bekommst keine Akteneinsicht.

Gruß vom Wiz

Warum eine Vorladung zu einer Sache vor 3??? Jahren.