Vorladung von Polizei wegen Volksverhetzung erhalten,obwohl unschuldig,was kann ich tun ?

Hallo,

Ich habe von der Polizei eine Vorladung wegen Volksverhetzung erhalten.

Darin steht,in der Ermittlungssache Volksverhetzung am 19.10.2016, um 23:36 in Düsseldorf, Altstadt.

Jetzt ist es aber so,das ich an diesen Tag überhaupt nicht in der Altstadt war,wie kann ich dann eine Anzeige
bekommen,ich kann mich nicht erinnern,mich rassistisch oder/und fremdenfeindlich geäußert etc.zu haben,
da ich überhaupt nicht fremdenfeindlich und rassistisch bin.

Ich weiß nicht mehr weiter,kann es auch ein versehen sein ?

Oder ist es auch Volksverhetzung,wenn man gegen Rechts bzw.Rechte hetzt ?

Momentan wird ja nur ermittelt. Die wollen feststellen ob Du es warst oder nicht. Gegen die Vorladung kannst Du Dich nicht wehren. Erstmal hingehen, und gucken was die wollen, und wie sie auf Dich kommen. Oft klärt sich das dann auch schon auf.
Ideal ist es natürlich, wenn Du Deine Abwesenheit belegen kannst, Zeugen etc. Aber das kommt später. Bei der Verhandlung, sollte es überhaupt so weit kommen.
Anzeige kann man jederzeit bekommen. Ob man dann Schuldig ist, klärt sich später…

Das ist das Problem,ich kann es nicht beweisen,ob ich zu dieser zeit in der Altstadt war oder nicht,
oder ob ich zu dieser zeit zuhause war oder nicht.

Fakt ist aber,das ich im August zuletzt unter anderem auch in der Altstadt war,aber um knapp 20:00 uhr
wieder zu hause war.

Die Polizei hätte die Anzeige,falls überhaupt eine vorliegt,auch präziser Beschreiben können.

Ich habe absolut keinen blassen schimmer.

P.S.: Ist es normal,das die Vorladungen in Kopie sind,aber mit Original Unterschrift ?

Man liest ja immer wieder,das Fake-Schreiben von Behörden im umlauf sind.

Ich könnte auch nicht beweisen, ob ich zu dieser Zeit in der Altstadt war, und das können etliche andere Leute sicher auch nicht. -
Man muss nicht beweisen, dass man eine kriminelle Handlung nicht begangen haben kann. Der Staatanwalt müsste beweisen, dass jemand sie begangen hat.

Ein Problem dürftest du höchstens dann kriegen dürfen, wenn da irgendwelche Zeugen existieren, die behaupten, sie hätten dich da gesehen usw. Dann solltest du dir dringend einen Anwalt nehmen.

Mach nur nicht den Fehler, bei der Anhörung zu viel zu erzählen. Sag einfach, dass du nicht da warst, und was du in der Zeit anstattdessen gemacht hast. Wenn man zu viel redet gibt es leicht Missverständnisse.

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Aber mit irgendwelche Postings auf Facebook kann es nichts zu tun haben oder ?

Ich meine,wenn ich unter einem Post ein Kommentar schreibe,„jetzt muß das Restaurant desinfiziert werden“,
nachdem Petry in einem Restaurant war und auch angegangen wurde,ist es nicht Volksverhetzung oder doch ?

Das entscheidet weder irgendjemand hier noch die ermittelnde Polizeibehörde noch der Staatsanwalt. Wenn Du gegen Frauke Petry wegen ihrer Angehörigkeit zu einer nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmten Gruppe gehetzt hast, kann man daraus den Vorwurf konstruieren - wenn das auch ziemlich an den Haaren herbeigezogen ist und wohl von keinem Richter so akzeptiert werden wird.

Offenbar weißt Du ja schon, weswegen ermittelt wird. Dann bespreche halt mit einem Anwalt, ob, was und wieviel Du bei der Polizei sinnvoll erzählst.

Schöne Grüße

MM

Wo steht im § 130 StGB „Für Frauke Petry gilt dieser § nicht“?

Hallo,
du schreibst nicht, ob du als „Täter“ oder als Zeuge vorgeladen bist.
Grds. gibt es aber mehrere Möglichkeiten

  • nicht hingehen (ob mit oder ohne Abmeldung ist egal); einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten. Nachteil ist dass du dann nicht weißt, worum es geht und/oder die Staatsanwaltschaft dich vorladen wird - und da muss man hin.
  • hingehen, Vorwurf anhören und dann neu entscheiden, was man macht (würd ich machen)
  • Anwalt einschalten (kostet dein Geld, da bisher ein Anwalt noch nicht nötig ist)
    ist aber deine Entscheidung, was du machst.

Du musst übrigens nicht beweisen, dass du irgendwo nicht gewesen bist (ist fast unmöglich) sondern man muss dir nachweisen, dass du an einem bestimmten Ort warst.

Gruß
HaWeThie

Ich bin Beschuldigter.

Ich werde morgen devinitiv zur Polizei hingehen und mir anhören,was mir vorgeworfen wird.

Sollte mich doch ein User wegen dieses Posting „Jetzt muß das Restaurant desinfiziert werden“
bei der Polizei angezeigt haben,gehe ich davon aus,das ich ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
erhalten werde,eventuell mit Auflagen.

Ich würde bei solch einer Post auf jeden Fall hingehen. Wer weiß was passiert wenn man es nicht tut. Außerdem wäre ich total neugierig und würde gerne wissen warum mir so etwas vorgeworfen wird.

Erstmal gar nichts.

Ich werde devinitiv morgen bei der Polizei erscheinen,schon aus dem Grund,warum und von wem ich
angezeigt wurde,ob ich überhaupt angezeigt wurde.

Ich habe den ganzen Tag damit verbracht,meine gesammten Kommentare,die ich im Oktober bei Facebook
verfasst habe,einschl.die Seiten,die ich mit „Gefällt mir“ angeklickt habe,durchforstet,aber nichts gefunden.

Was führt Dich zu der Vermutung, das könnte, sollte oder dürfte dort irgendwo stehen?

Dann bist Du gut vorbereitet. Geh wie beabsichtigt hin. Ruhig Blut. Die Polizei ermittelt erst mal nur, wer als Täter in Frage kommt. Für " Beschuldeter" kann es auch sachlich unzutreffende Begründungen haben, die Du aufklären kannst.