Vorladung vor rumänisches gericht?

Guten Tag,
sollte es jemals passieren, dass
einem in einem rumänienurlaub das auto aufgebrochen wird, was natürich der dortigen polizei gemeldet werden würde, für die versicherung
und sollte diese dann , dummerweise möchte man fast sagen, den typen geschnappen und man bekäme eine vorladung als zeuge bzw. nebenkläger. gesetz dem fall, der aufwand nach rumänien zu fahren überstiege erheblich den nutzen und der schaden wäre nicht so hoch, dass sich die reise rechtfertigen würde und von dem typ ohnehin nichts zu holen wäre,

könnte man dann irgendwie absagen oder die klage zurück ziehen? was für möglichkeiten hat man dann?

Der Geschädigt kann sich im Wege der Amtshilfe in Deutschland vernehmen lassen. Die Aussage wird dann der ausländischen Behörde/Gericht überlassen.