Habe gerade einen brief der polizei bekomen. „Sie haben eine konzertkarte gekauft ohne diese zu bezahlen. diese karte haben sie an andere weiterverkauft“
Ich habe letztes jahr eine openflairkarte(festival, ca 50 euro) gekauft und sie diese dann meinem besten freund geschenkt(zum geburtstag)
Ich denke mal das er die dann weiterverkauft hat weil er nich hingegangen ist.
Habe damals per bankeinzug gezahlt und ich hatte denke ich mal nciht genug guthaben drauf(anders kann ichs mir nciht er erklaeren)
Das probelm ist das ich auch gerade streit mit meine besten kumpel habe. Keine ahnung was der sagen wird.
ein weiteres problem ist das ich vor ein paar jahren schonmal bei der polizei war(auch wegen betrug) damals habe ich es aber bewusst getan(waren auch mehr als 50 euro) war natuerlich gestaendig und musste dann sozialstunden verrichten die ich auch sofort absolviert habe. Vorbestraft bin ich nach meines wissens nicht, da ich damals auch noch unter jugendstrafrecht stand.
nur ist es natuerlich jetzt schwer der polizei das klar zu machen. 
ich hoffe ich werde jetzt nicht gesteinigt und bekomme ein paar neutrale antworten.
Hallo Motawa,
also zu aller Erst (und zwar sofort) würde ich mal die Karten bezahlen, wenn Du sie schon erworben hast und Dein Konto damals nicht gedeckt war.
Du bist der Käufer - dur musst zahlen.
Dann gehe zu der Vernehmung und schildere dem beamten das ganze so, wie es abgelaufen ist, incl. aller Namen und beteiligten. Und vor allem kannst Du dann ja auch gleich belegen, dass die Karte nun umgehend bezahlt wurde und Du keine Betrugsabsicht hattest, die Karte Dir rechtswidrig zuzueignen. Hast Du damals nicht überprüft, ob der Betrag tatsächlich abgebucht wurde?
Somit kannst Du einer Strafe entgehen.
Scheinbar bist Du kein sorgfältiger Mensch, sonst hättest Du das doch bemerkt. Auch müsste Dich der Verkäufer doch angemahnt haben?? Stimmt das alles so, wie Du schreibst?
Also einen Rat gebe ich Dir auf alle Fälle! Raus mit der Wahrheit, denn Lügen treibt einen nur in die Enge und am Ende kommts doch raus. (Ich spreche aus beruflicher Erfahrung) Und einen Staatsanwalt beeindruckt die Reue und eine Geständnis mehr als offensichtliche Lügen und rausrederei, denn das hören sie zur Genüge.
Also von Steinigung keine Rede!
Gruß
C.
Danke fuer die antwort.
Es ist alles genauso wie ich es schilder.
Klar will ich die karte zahlen aber im moment habe ich da kein geld fuer. Meine eltern geben mir im moment geld zum ueberleben
Meine eidesstaatliche versicherung musste ich auch abgeben weil ich schulden habe.
Hallo
Ich würde dir gerne Antworten. Allerdings habe ich leider keine Frage in deinem Text gefunden??? Oder ich hab’s verpeilt…
Gruß
Das war auch nur eine antwort auf dein statement =)
Hallo!
Mir ist zwar unklar, warum der Anbieter das Ticket ohne erfolgte Zahlung versendet…??..aber letztlich sollten Sie ggü. der Polizei einfach vortragen, wie’s sich tatsächlich abspielte!
Ggf. vorhandene Unterlagen, sollten Sie mitnehmen!
Wenn Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind, kann ihr Ex-Kumpel da wohl auch kaum „belastend“ aussagen! Vermeiden sollten Sie Schummelgeschichten…wenn diese auffliegen, können Sie sich mit den Vorerkenntnissen „die Karten legen“!
Gruß aus Berlin,
Christian
ich verstehe auch garnicht wieso MIR vorgeworfen wird das ich die karte verkauft haette. das habe ich ja nicht.
ich hab sie meinem kumpel letztes jahr geschenkt(das festival war dieses jahr im august) er wird das ticket ja denke ich mal unter seinem namen verkauft haben!?
zumal ich ja auch nie geld erhalten habe. wobei dann wahrscheinlich gesagt wird das ich es privat gemacht habe?
Das mein ex kumpel belastend aussagt glaub ich nicht. ich schaetze ihn eher so ein das er einfach so tut als ob er nie eine karte bekommen hat. aber dann frag ich mich wieder wieso ICH die karte verkauft haben soll und wo das denn steht. ODER mein ex kumpel hat sie verkauft. die polizei hat sich bei ihm gemeldet und er hat gesagt ich haette sie ihm verkauft.
wobei das schon sehr seltsam waere da wir uns ja erst vor ca 2 wochen zerstritten haben und der brief von der polizei am 18 kam. glaube nicht das er so getan haette als ob nix waere bzw waer er bestimmt zu mir gekommen und haette gesagt „du hast mir ne karte geschenkt die nich bezahlt war??“
Dann solltest Du zusehen, wie Du zu 50 Euro kommst. Man kann doch nichts kaufen, wenn man kein Geld hat!! Welche Einstellung.
Laß Dir doch professionell helfen, wenn Du eh schon an Deinen Schulden knabberst!
Dem Staatsanwalt gegenüber macht das bestimmt keinen guten Eindruck, wenn Du Sachen kaufts, und kein Geld auf dem Konto hast und noch dazu Schulden. So kann man Dir wirklich den Vorsatz des Betrugs unterstellen!
Du ürdest doch auch gerne das Verkäufer das Geld sehen. Wer wird schon gern beschissen.
Und wo ist jetzt Deine Frage???
Hallo!
Ich habe den Sachverhalt gelesen, nur enthält dieser keine Frage, daher weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was ich antworten sollte. Ansonsten der Polizei alles genauso erklären und dann mal abwarten.
Sorry, mehr kann ich im Moment auch nicht schreiben.
MfG
André Glowniak
Hallo,
wenn Sie nichts falsches getan haben, gehen Sie doch einfach zur Vernehmung und erklären Sie alles ganauso, wie es auch war. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das wirklich wollen, gehen Sie zu einem Anwalt und besprechen sich mit dem.
Mfg
Streetjudge
Ich habe letztes jahr eine openflairkarte(festival, ca 50
euro) gekauft und sie diese dann meinem besten freund
geschenkt(zum geburtstag)
Habe damals per bankeinzug gezahlt und ich hatte denke ich mal
nicht genug guthaben drauf(anders kann ichs mir nicht
erklaeren)
Wenn Kontoauszug noch vorhanden, sollte es kein Problem sein, das nachzuweisen. Also einfach den Auszug mitnehmen. Und schon ist der Vorwurf des „Betruges“ vom Tisch.
Wenn Du den Auszug nicht mehr haben solltest (Schlecht - sollte man 10 Jahre aufheben!) - sprich mit Deiner Bank. Wenn es nicht ZU lange her ist, müssten die Dir einen nachfertigen können. Natürlich gegen einen - mehr oder weniger kleinen - Obulus.
ein weiteres problem ist das ich vor ein paar jahren schonmal
bei der polizei war(auch wegen betrug) damals habe ich es aber
bewusst getan(waren auch mehr als 50 euro) war natuerlich
gestaendig und musste dann sozialstunden verrichten die ich
auch sofort absolviert habe. Vorbestraft bin ich nach meines
wissens nicht, da ich damals auch noch unter jugendstrafrecht
stand.
Vorbestraft bist Du damit natürlich nicht - nur „vorbelastet“. Da schauen wir von der Polizei schon mal genauer hin…
nur ist es natuerlich jetzt schwer der polizei das klar zu
machen. 
Denke mal nicht, auch wir sind Menschen… Und: „Reden Sie mit uns!“
ich hoffe ich werde jetzt nicht gesteinigt und bekomme ein
paar neutrale antworten.
Habe gerade keine Steine zur Hand 
Ansonsten, hör Dir erstmal an, was man Dir genau vorwirft (in solch einer Vorladung kann der Vorwurf nur kurz angerissen werden) und mach Dich nicht unnötig „heiss“. Und wenn alle Stricke reissen - wie heisst es so schön: „… Anwalts Liebling“.
PS: „openflairkarte“ - gibt’s soetwas wirklich? Oder nur als Tippfehler 
Frage nur, weil es heutzutage ja alles (Un-)Mögliche gibt…
Das sieht an doch eig auf seinen Kontoauszügen oder?
Aber ich würd sagen, du gehst zur Polizei, beantwortest deren ihre Fragen, erklärst ihnen deine Version der Geschichte und dann wird die Polizei Entscheiden.
Antworten ??? Auf welche Frage denn ??
Hi,
so wie du den Sachverhalt oben schilderst ist es kein Betrug. Gehe also zur Vernehmung und schildere den Fall genauso.
Hallo!
Da kann ich leider nicht all zu viel dazu sagen. Bei der Polizei den Fall wahrheitsgemäß schildern. Was letzten Endes dabei raus kommt entscheidet der Staatsanwalt oder der Richter. Bei einem Betrag von 50 Euro kann ich mir fast nicht vorstellen das es zu einer Anklage kommen wird. Würde eher tippen dass es im schlimmsten Fall ähnlich abläuft wie beim letzten Mal. Sicher sagen kann ich das aber natürlich nicht - hängt von den Personen ab die darüber entscheiden.
Hallo,
da Du keine Frage gestellt hast, bekommst du auch keine Antwort. Nur einen Rat:
Geh zur Polizei, gestehe, was Du gemacht hast und ändere Dein Leben.
Viel Glück!
Zur Polizei gehen, Kontoauszüge mitbringen, Aussage machen, und hoffen, dass der Staatsanwalt einem glaubt.
mfg
W.
kann ich leider nicht helfen…