Vorladung wegen betrug

hallo, ich wusste nicht genau in welches eurer foren ich es einordnen sollte, deswegen schreib ich es einfach mal hier hin.

also ich bekam heute einen brief von der polizeidirektion in dem eine vorladung wegen betruges steckte.
zur vorgeschichte: ich bin student, und mag es ungern bargeld mit mir rumzutragen, deswegen zahl ich in supermärkten gern auf karte…
naja, leider war das konto einmal nicht gedeckt, und die lastschrift wurde zurückgebucht, darauf hin kamen mahnungen ins haus, auf die ich, wahrscheinlich aus faulheit nicht reagiert habe.
nun meine frage: wie läuft das dann ab wenn ich der vorladung nachgehe und mich zur polizei begebe? es sei dazu zu sagen das es sich um einen betrag von 27 euro handelt. was habe ich zu erwarten? habe selbst kein geregeltes einkommen außer meinem kindergeld und den zuschüssen von meinen eltern.

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

liebe grüße :smile:

Hallo Leven,

also ich bekam heute einen brief von der polizeidirektion in
dem eine vorladung wegen betruges steckte.
zur vorgeschichte: ich bin student, und mag es ungern bargeld
mit mir rumzutragen, deswegen zahl ich in supermärkten gern
auf karte…
naja, leider war das konto einmal nicht gedeckt, und die
lastschrift wurde zurückgebucht, darauf hin kamen mahnungen
ins haus, auf die ich, wahrscheinlich aus faulheit nicht
reagiert habe.
nun meine frage: wie läuft das dann ab wenn ich der vorladung
nachgehe und mich zur polizei begebe? es sei dazu zu sagen das
es sich um einen betrag von 27 euro handelt. was habe ich zu
erwarten? habe selbst kein geregeltes einkommen außer meinem
kindergeld und den zuschüssen von meinen eltern.

Wollte dich nur darauf hinweisen, dass Du einer polizeilichen Vorladung keinesfalls folgen musst (es sei denn, es handelt sich um eine Sache, bei der das Leben oder die Gesundheit einer Person in Gefahr ist). Du kannst also beruhigt zu Hause bleiben, was im allgemeinen auch empfohlen wird, weil man so auch keine für sich ungünstigen Aussagen machen kann. Also nutze die Zeit lieber, dich eventuell mit einem Rechtsanwalt zu beraten. Möglicherweise wird die Sache ja auch wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

Ich wünsch dir viel Glück
Klaus Bernstein

Was genau hindert dich daran, jetzt endlich die offenen Rechnungen zu begleichen? Das wäre doch schon mal ein versöhnlicher Schritt.

Du wurdest ja bereits darauf hingewiesen, dass du zu einer polizileichen Vernehmung nicht erscheinen musst. Ob dir damit geholfen ist, stehe dahin; lädt dich die Staatsanwaltschaft vor, musst du sehr wohl hingehen. Allerdings musst du, wenn du Beschuldigter bist, niemals aussagen. Auch hier stellt sich wieder die Frage, wie hilreich ein solches Verhalten ist.

Was du zu erwarten hast, lässt sich schwer voraussagen. Vielleicht eine Einstellung (unter Auflage?), vielleicht einen Strafbefehl. Vielleicht zu einer Verhandlung. Letztlich muss man dir nachweisen, dass du von der mangelnden Deckung wusstest und zum Zeitpunkt des Einkaufs geplant hast, nicht zu bezahlen. Sonst ist nämlich der Betrugstatbestand nicht erfüllt. Meine Taktik wäre: offen und ehrlich mit denen zusammenarbeiten, die Schuld begleichen und versichern, dass es sich um keinen Betrug handelte.

Levay