Hallo Forum!
Was könnte man zu folgendem rein theoretischen Fall sagen?
Nehmen wir einmal an Frau B bekäme per Post eine Vorladung der örtlichen Polizei als Beschuldigte in einer Softwarepirateriesache. Aus dem Schreiben ginge hervor dass es um eine Spielekonsole mit einem eingebauten Modchip ginge welche vor einigen Jahren fertig umgebaut bei einer Firma in Deutschland erworben worden wäre. Sie bekäme einen Termin auf dem Präsidium genannt und solle die Konsole gleich mitbringen.
Frau B ist sich sicher dass weder der Erwerb noch der Besitz einer solchen umgebauten Konsole illegal sei und vermutet, dass der Termin eher dazu dienen soll dass Frau B sich um Kopf und Kragen reden solle und irgendwelche über den Besitz der Konsole hinausgehende Urheberrechtsverstöße zugeben solle die sie natürlich nicht begangen habe.
Was könnte man Frau B raten? Einfach nicht hingehen? Per Telefon oder Brief den Termin absagen und sagen dass man sich generell nicht äußern möchte?
Vielen Dank!
Janina
Frau B ist sich sicher dass weder der Erwerb noch der Besitz
einer solchen umgebauten Konsole illegal sei und vermutet,
wenn sie sich sicher ist, ist auch nichts zu befürchten - aber dann würde man wohl auch keine vorladung bekommen, oder?
dass der Termin eher dazu dienen soll dass Frau B sich um Kopf
und Kragen reden solle und irgendwelche über den Besitz der
Konsole hinausgehende Urheberrechtsverstöße zugeben solle die
sie natürlich nicht begangen habe.
hmm, sich muss sich ja nicht selbst beschuldigen. aber 'ner frau zu sagen, dass sie nicht so viel reden soll, ist natürlich nicht unbedingt von erfolg gekrönt.
Was könnte man Frau B raten?
einen anwalt fragen?
Einfach nicht hingehen?
nicht hingehen ist bei einer vorladung wohl weniger klug. denn sonst kommen die einfach mal vorbei.
Frau B ist sich sicher dass weder der Erwerb noch der Besitz
einer solchen umgebauten Konsole illegal sei und vermutet,
wenn sie sich sicher ist, ist auch nichts zu befürchten - aber
dann würde man wohl auch keine vorladung bekommen, oder?
Moment mal! Meinst du wirklich und ganz ehrlich, dass die Polizei immer nur dann jemanden vorlädt, wenn der Betroffene auch wirklich schuldig ist?
dass der Termin eher dazu dienen soll dass Frau B sich um Kopf
und Kragen reden solle und irgendwelche über den Besitz der
Konsole hinausgehende Urheberrechtsverstöße zugeben solle die
sie natürlich nicht begangen habe.
hmm, sich muss sich ja nicht selbst beschuldigen. aber 'ner
frau zu sagen, dass sie nicht so viel reden soll, ist
natürlich nicht unbedingt von erfolg gekrönt.
Völlig überflüssig. Eine ernste Frage mit so einem Unsinn zu beantworten, ist absolut daneben.
Was könnte man Frau B raten?
einen anwalt fragen?
Ja!
Einfach nicht hingehen?
nicht hingehen ist bei einer vorladung wohl weniger klug. denn
sonst kommen die einfach mal vorbei.
…womit du dann noch mal unterstreichst, dass du von der Materie null Ahnung hast. Und nun meine Frage an dich: Wenn du null Ahnung hast, wieso äußerst du dich? Ist dir eigentlich klar, dass andere Leute aus deinen Worten womöglich Schlüsse ziehen und im schlimmsten Fall ihr Verhalten danach ausrichten?
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Nehmen wir einmal an Frau B bekäme per Post eine Vorladung der
örtlichen Polizei als Beschuldigte in einer
Softwarepirateriesache.
Als Beschuldigte?
Man muss sich nicht selbst Belasten.
Aus dem Schreiben ginge hervor dass es
um eine Spielekonsole mit einem eingebauten Modchip ginge
welche vor einigen Jahren fertig umgebaut bei einer Firma in
Deutschland erworben worden wäre. Sie bekäme einen Termin auf
dem Präsidium genannt und solle die Konsole gleich mitbringen.
Der/Die Beschuldigte soll die Beweismittel zur Polizei mitbringen?
LOL!!!
Frau B ist sich sicher dass weder der Erwerb noch der Besitz
einer solchen umgebauten Konsole illegal sei und vermutet,
dass der Termin eher dazu dienen soll dass Frau B sich um Kopf
und Kragen reden
Man sagt genau einen Satz: Ich habe zur Sache keine Aussage zu machen. Oder man geht ohne Anwalt gar nicht erst hin.
solle und irgendwelche über den Besitz der
Konsole hinausgehende Urheberrechtsverstöße zugeben solle die
sie natürlich nicht begangen habe.
Wenn die Konsole als Geschenk für eine Dritte Partei gedacht war ist dies sogar glaubwürdig. Aber für den Eigenbedarf, naja lassen wir das mal.
Wobei, ich frage mich gerade: Wie lautet denn der konkrete Tatvorwurf?
Was könnte man Frau B raten? Einfach nicht hingehen? Per
Telefon oder Brief den Termin absagen und sagen dass man sich
generell nicht äußern möchte?
Erst einmal einen Anwalt aufsuchen.
Man darf jetzt zwar nicht vorschlagen eventuelle Beweismittel, wie zB die 500 Raubkopien im Schrank zu entsorgen oder für ein paar Monate bei einem Kumpel einzulagern, aber man wäre schön blöd wenn man einen Brief bekommt: „Hallo wir ermitteln gegen sie und kommen morgen mal vorbei.“ und morgen sind dann immer noch Beweismittel in der Wohnung.
Einfach nicht hingehen?
nicht hingehen ist bei einer vorladung wohl weniger klug. denn
sonst kommen die einfach mal vorbei.
So ein Quatsch!! Warum schreibst du so etwas blödes??
Bei einer polizeilichen Vorladung sollte man generell gut überlegen ob man hingehen sollte, wenn man sich unsicher ist.
Ich würde per se erst mal absagen und den Anwalt einschalten.
Und das ist auch jedermans Recht, einfach den Termin abzusagen. Möglichst ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Aussage diesbezüglich.
Grüße
Jasmin
Ein Modchip erlaubt laut Wikipedia beispielsweise importierte Spiele abzuspielen oder legale Sicherheitskopien seiner gekauften Spiele zu benutzen. Da muss keine illegale Absicht hinter stehen.
Ein konkreter Tatvorwurf ginge aus dem Schreiben nicht hervor, einzig der Textbaustein „Ermittlungssache Softwarepiraterie“ sowie die Nennung der Konsole und des Begriffes Modchip ließen Rückschlüsse auf den Tatvorwurf zu.
ok, so wie’s gemeint war, hat es wohl keiner verstanden. wollte eigentlich darauf hinaus, dass „einfach nicht hingehen“ (im sinne von: den kopp in den sand stecken) definitiv die falsche lösung ist. die wichtigere antwort von mir stand ja weiter oben: 'nen anwalt fragen.
nur schade, dass man gleich angeblubbt wird, wenn was missverständlich geschrieben war…
Hallo Jens,
wenn sie sich sicher ist, ist auch nichts zu befürchten - aber dann würde man wohl auch keine vorladung bekommen, oder?
diese Aussage ist genauso wenig zutreffend wie folgende Aussagen:
Es ist noch nie jemand fälschlich beschuldigt worden
Es wurde noch nie jemand fälschlich angeklagt
Es wurde noch nie ein Unschuldiger verurteilt
Es gibt keine Unschuldigen im Gefängnis
Gruß
N.N
wenn sie sich sicher ist, ist auch nichts zu befürchten - aber
dann würde man wohl auch keine vorladung bekommen, oder?
Gerade beim Thema Internet, Internethandel usw zeigt sich, wie sehr deutsche Behörden technisch gesehen hinterm Mond leben. Wird so ein Anbieter „hochgenommen“,werden standardmäßig alle Nutzer vorgeladen, deren Adressen irgendwo im Computer des Anbieters gefunden werden. Es findet seitens Polizei/Staatsanwaltschaft keine vorherige Überprüfung statt, ob das, was einem vorgeworfen wird, überhaupt tatsächlich illegal ist. Eine einfache Googlesuche würde da schon reichen., um Vorwürfe zu entkräften. Stattdessen wird erstmal jeder vorgeladen, dessen Adresse/IP auf dem Server des Anbieters vorgefunden wurde und darf sich dort für eine Sache verteidigen, die u.U. überhaupt nicht illegal ist. Ich hab das selbst schon erlebt.